In der Diskussion um eine Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) wird als alternatives Förderinstrument zu den gesetzlich fixierten Einspeisevergüten von verschiedenen Seiten ein Quotenmodell gefordert. So sieht der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ein solches System als dem gegenwärtigen Subventionssystem bei weitem überlegen an. |
Unvernünftiges > Die Wirtschaftsweisen stellen fest, dass für eine gezielte Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland aus ökonomischer Sicht eigentlich kein Anlass besteht (siehe Jahresgutachten 2012/13, Kapitel 5 sowie Jahresgutachten 2011/12, Kapitel 6). |
Förderung Erneuerbarer Energien – die Sicht der Wirtschaftsweisen
Über das Emissionshandelssystem sei bereits sichergestellt, dass die Vermeidung von CO2-Emissionen an den Orten (und mit den Mitteln) stattfindet, wo (mit denen) dies am kostengünstigsten möglich ist. Insofern bestünden bereits Anreize für den effizienten Einsatz erneuerbarer Energien.
Eine gezielte Förderung sei damit redundant und impliziere unweigerlich eine Verletzung der Kosteneffizienz.
Was Begründungen für eine gezielte Förderung jenseits des Klimaschutzarguments betrifft, äußern sich die Wirtschaftsweisen ebenfalls sehr kritisch. Industriepolitischen Begründungen erteilen sie eine klare Absage.
Siehe dazu auch die Position des wissenschaftlichen Beirats am Bundeswirtschaftsministerium sowie unsere Argumente gegen vermeintliche Technologieführerschaft.
Grundsätzlich sei die Förderung von Forschung und Entwicklung gegenüber der direkten Anwendungsförderung bestimmter Technologien zu bevorzugen.
Gegeben alle diese grundsätzlichen Vorbehalte gegen eine gezielte Förderung…
…plädieren die Wirtschaftsweisen jedoch dafür,
dass man, wenn man sich schon für eine gezielte Förderung sogenannter erneuerbarer Energien entscheidet…
…möglichst effiziente Fördermodalitäten einrichtet.
Vor diesem Hintergrund und der eklatanten Ineffizienz des Erneuerbare Energien Gesetzes empfiehlt der Sachverständigenrat daher ausdrücklich ein Quotenmodell (sog. Grünstromzertifkate). Siehe dazu S. 282ff. des aktuellen Jahresgutachtens.
Sehr ähnlich argumentieren unter anderem die Monopolkommission und das Rheinisch-Westfälische-Institut für Wirtschaftsforschung.
Argumente für das Quotenmodell
Aus genau den gleichen pragmatischen Überlegungen und mit genau den gleichen grundsätzlichen Vorbehalten halten auch wir – gegenüber dem Status Quo – ein Quotenmodell für die weitaus bessere Alternative.
Hier die wesentlichen Unterschiede:
EEG = preisbasierte Förderung Beim EEG werden spezifische Vergütungssätze für einzelne – jetzt bekannte und politisch vertretene – Technologien auf 20 Jahre festgeschrieben.- Dabei erhalten die Anlagenbetreiber über den Einspeisevorrang eine Abnahmegarantie für ihren Strom – nennen wir ihn EE-Strom.Gegeben die ‑in einem hochpolitischen Prozess unter massivem Lobbyeinfluss determinierten- Preise, wird der Mengentwicklung beim EE-Strom freier Lauf gelassen.
- In der Konsequenz bedeutet dies Kapazitätsaufbau ohne Limit, denn die Analgenbetreiber brauchen sich um die systemischen Effekte keine Sorgen machen und können im Prinzip nur gewinnen.
- Genau dies nennt der Chef der DENA einen Wahnsinn. Genau dies meinen die Wirtschaftsweisen, wenn sie schreiben:“Der alles dominierende rasante Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugungskapzitäten ist maßgeblich für die Probleme der Umsetzung der Energiewende (…) Es gibt keine Anzeichen dafür, dass beim Zubau der erneuerbaren Energien die bislang erreichte Integrationsfähigkeit des Systems berücksichtigt wird (…) Hier wird zu Lasten des Gemeinwohls das Motto “je mehr und je schneller, desto besser” verfolgt.”(Zitate aus dem aktuellen Jahresgutachten 2012/13)
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Quotenmodell = mengenbasierte Förderung- Bei der Quote wird die Menge an EE-Strom gesetzlich festgelegt. Die Preisentwicklung bleibt dem Markt überlassen.
- Den Energieversorgungsunternehmen wird schlicht auferlegt, einen bestimmten Anteil an ihrem Strommix aus erneuerbaren Quellen zu beziehen.Wie ‑mit welchen Technologien an welchen Orten- sie das bewerkstelligen, ist den Unternehmen überlassen.Diese haben einen starken Anreiz, die Vorgaben möglichst günstig zu erfüllen (Fachbegriff: statische Effizienz). Teure Technologien an ungünstigen Orten, deren Produkt sich vergleichsweise schlecht ins System integrieren lässt, haben dabei keine Chance. Außerdem bestehen Anreize, bessere Technologien zu erfinden und zu erproben und vor allem die Integrationsfähigkeit ins System zu verbessern (Fachbegriff: dynamische Effizienz).
- Die Quote ist somit technologieoffen und erfüllt damit Punkt 2 unseres Programms.
- Statt eines unkontrollierbar wachsenden Subventionsvolumens, wie es das EEG erzeugt, lässt sich die Entwicklung der Strompreise viel besser im Griff halten, da lediglich eine einzige Stellschraube zu beachten ist.
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Zwischenfazit: Aus ökonomischer Sicht ist die Quote also das überlegene Fördermodell.
Wir meinen: die Quote ist gegenüber dem EEG auch aus ökologischer Hinsicht und hinsichtlich des Landschaftsschutzes eindeutig vorzuziehen.
Warum?
- Das EEG setzt mit seinen zig verschiedenen, höchst unübersichtlichen Fördersätzen ökologisch absurde Anreize. Insbesondere ist Art 29 (2) hervorzuheben. Diesem zufolge erhalten Windkraftanlagen an schlechten Standorten besonders hohe Vergütungen (verl. Anfangsvergütung). Dies öffnet dem Landfraß Tür und Tor – im Zweifel ist es lukrativer, neue Anlagen an schlechten Standorten zu errichten, als alte Anlagen an guten Standorten aufzurüsten (Re-Powering).
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- In einem Quotensystem wäre für so einen Unsinn kein Platz. Betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Rationaliät wären nicht deckungsgleich, aber enger beisammen. Insofern wäre dem Landfraß etwas Einhalt geboten.
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- Das EEG kennt beim Kapazitätsaufbau keine Mengenbeschränkung. Es setzt – dank fester Vergütung und Abnahmegarantie – massive Anreize, am Subventionsstopf zu partizipieren. Ein regelrechter Goldrausch bestimmt auf kommunaler und Landesebene das Handeln. Landauf- landab weisen Gemeinden und regionale Planungsgremien neue Windparks und “Vorranggebiete” aus.
- Mit den Argumenten “lokale Wertschöpfung” und Bürgerwindparks werden private bzw. kommunale Profitmotive verschleiert. Die Länder übertreffen sich gegenseitig mit ihren Ausbauzielen für EE-Kapazitäten – in der Summe übertreffen diese bei weitem das, was aus übergeordneter (Bundes-)Sicht als wünschenswert bzw. notwendig erachtet wird.
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- Bei einer Quote wäre dieser eilfertige Ausbauaktionismus schnell beendet.
- Nicht die Eitelkeit von Landes- und Kommunalpolitikern, sondern die Güte der Standorte wäre das primäre Kriterium, nach dem sich der Ausbau von EE-Kapazitäten richten würde. Der implizite Länder-Finanzausgleichsausgleich, wäre gestoppt. Eine zentrale Quelle der Irrationalität wäre trockengelegt.
- De facto würde eine an den beschlossenen Energiewende-Zielen ausgerichtete Quote auf ein Quasi-Moratorium hinauslaufen. Die sorgenvollen Äußerungen eines EEG-Profiteurs sind bezeichnend. Mit dem Ausbau von PV-Anlagen auf Freiflächen wäre sofort Schluss, beim Windkraftausbau würde – wenn überhaupt – vorrangig Re-Powering betrieben werden.
- Der ungezügelte Flächenverbrauch wäre mindestens verlangsamt, wenn nicht völlig gestoppt.
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- Die Anreize, am “Selbstbedienungsladen EEG-Umlage”, teilzuhaben, sind für die Umweltbilanz des EE-Ausbaus insgesamt verheerend.In einigen Bundesländern werden bereits Naturschutzgebiete aufgelöst und FFH-Gebiete in Frage gestellt (Stichwort: Goldrausch). Der mehr oder weniger verdeckte Wunsch, “schnell noch jahrzehntelange fest planbare Einnahmen zu sichern” ist allgegegenwärtig.
- Der durch das EEG erzeugte Anreiz zum rent-seeking, also zur Aufwendung von Ressourcen zwecks Teilhabe an einem Subventionstopf, leistet zumindest latent der Korruption und der Umweltkriminalität Vorschub.
- Beispielsweise indem Stadtwerke, Energiegenossenschaften oder einschlägige Unternehmen personell oder materiell mit politischen Gremien verknüpft sind, die über die Ausweisung von Windkraftvorrangflächen entscheiden.
- Beispielsweise, indem die Genehmigung von Windparks durch das Vorkommen bestimmter gesetzlich geschützter Tierarten vereitelt wird: Rote Milane und Schwarzstörche leben gefährlich, wen sie Windparkprojekten in die Quere kommen.
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- Wenn private Unternehmen nach Maßgabe marktlicher Gegebenheiten (innerhalb eines staatlich gesetzten Rahmens) über die Nutzung von Standorten entscheiden würden, wäre solchem “rent-seeking” die Grundlage entzogen.
- Die gesamte EE-Poltik wäre viel weniger politisch. Anstatt auf das Anzapfen von Suventionsquellen, könnten sich Kommunal- und Landespolitiker wieder auf die Förderung des Gemeinwohls, inklusive des örtlichen Umweltschutzes, konzentrieren.
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- Ein Quotenmodell erleichtert die europäische Harmonisierung der Erneuerbare Energien Politik. Siehe dazu auch diese CEP-Studie. Da bei einer Quote der Abstimmungsbedarf wesentlich geringer ist, kann sie zum Katalysator für einen echten europäischen Ansatz werden. Auch wenn man es nur in Deutschland einführte, könnte man ein Quotenmodell so gestalten, dass bspw. an guten europäischen Standorten erzeugter EE-Strom auf die deutsche Quote anrechenbar ist. Innerhalb des EEG-Systems ist das vollkommen unrealistisch.
- Insofern ermöglicht es eine Quote prinzipiell, erneuerbare Energien dort zu nutzen, wo sie reichlich vorhanden sind (der 2. Punkt unseres Programms).
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- Das EEG schafft Besitzstände und damit politische Interessengruppen, die sich massiv gegen eine Reform zu ihren Lasten einsetzen werden. Korrekturen von Fehlentwicklungen sind immer schwerer durchsetzbar, je größer die Besitzstände werden. Gleichzeitig werden die Interessengruppen politisch immer gewichtiger – Fehlentwicklungen werden zum selbstverstärkenden Prozess.
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- Aus dem gleichen Grund, aus dem es die europäische Harmonisierung kann ein Quotenmodell auch generell die Entpolitisierung der Erneuerbare Energien Politik befördern. Dass sich die einschlägigen Lobbies so vehement gegen eine solche Reform aussprechen, ist ein Indiz dafür, dass sie dadurch die Erosion ihres politischen Einflusses befürchten. Mindestens mittelfristig und mittelbar würde dies der Natur zum Vorteil gereichen.
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Grundsätzlich lässt sich festhalten :
In dem Maße, wie ein Quotenmodell gegenüber der EEG-Förderung die volkswirtschaftliche Ressourcenverschwendung reduziert, stehen neue Ressourcen zur Verfügung, die im Sinne des Naturschutzes genutzt werden können.
Unter anderem stehen diese Vorschläge im Raum:
Fazit
Quotenmodelle sind nicht der Weisheit letzter Schluss. Besser wäre es, die entsprechenden volkswirtschaftlichen Ressourcen in die technologieoffene Forschung zu investieren. Gegenüber dem bestehenden Subventionssystem bieten sinnvoll ausgestaltete Quotenmodelle jedoch enorme ökonomische und ökologische Vorteile. Die ökonomischen und ökologischen Vorzüge sind im Prinzip zwei Seiten der selben Medaille.