Vermes­sens­ent­schei­dung aus Bonn (CkvF)

Am 29. Novem­ber 2017 berich­tet die Bundes­netz­agen­tur vergleichs­weise beiläu­fig von einer weitrei­chen­den Entschei­dung: Sie habe ihren „Ermes­senspiel­raum“ genutzt und kurzer­hand die gesetz­lich festge­schrie­be­nen Vergü­tungs­sätze für Zappel­strom um 26 Prozent erhöht. 

Diese Entschei­dung geht eindeu­tig zu Lasten aller Strom­ver­brau­cher sowie – für Kenner der Zusam­men­hänge ist dies offen­sicht­lich – zu Lasten von Versor­gungs­si­cher­heit, Natur und Lebensqualität.

Der Advents­zu­schlag für die Windkraft­in­dus­trie unter­gräbt damit den Willen des Gesetz­ge­bers, der im Rahmen der letzten „EEG-Reform“ expli­zit eine Kosten­dämp­fung errei­chen und beim Ausbau der „Erneu­er­ba­ren Energien“ wettbe­werb­li­che Elemente zum Tragen bringen wollte. Dieses zöger­lich umgesetzte Ansin­nen der letzten Bundes­re­gie­rung durch die nachge­ord­nete Behörde des Wirtschafts­mi­nis­te­ri­ums nun auf den Kopf gestellt. Die BNetzA gibt dabei ganz offen zu, dass ihre Entschei­dung auf Inter­ven­tion des Bundes­ver­bands Windener­gie erfolgte. 

Aus unserer Sicht ist dies ein Kniefall vor einer nimmer­sat­ten Lobby. Verant­wort­lich für die gymnas­ti­sche Übung ist Jochen Homann, der sich bisher in wohlver­stan­de­nem Amtsin­ter­esse darum sorgte, dass der Zappel­strom immer häufi­ger gegen Gebühr entsorgt werden muss.

Jochen Homann, zitiert aus der WELT vom 10.11.2015

Nun gilt seine öffent­lich bekannt­ge­ge­bene Sorge der Windkraft­bran­che: Der Ausbau drohe abzubrechen.

Die nach Vermes­sen des Herrn Homann getrof­fene Entschei­dung wird über 20 Jahre hinweg finan­zi­elle Verpflich­tun­gen impli­zie­ren. Dass eine so gravie­rende Maßnahme ohne parla­men­ta­ri­sche Beratun­gen und ohne Parla­ments­be­schluss ergrif­fen werden kann, mag sich, wie die BNetzA darlegt, aus § 85 EEG begrün­den. Aus demokra­tie­hy­ge­ni­scher Sicht bleibt es höchst fragwür­dig. Offen­sicht­lich hat die Windkraft­lobby die Phase unkla­rer politi­scher Verant­wort­lich­keit für sich genutzt.

VERNUNFTKRAFT. appel­liert an alle Abgeord­ne­ten des 19. Bundes­ta­ges, ihre Kontroll­funk­tion wahrzunehmen.

Die Regelun­gen im Detail:

In den letzten zwei Monaten des Jahres 2016 kam es zu einem Boom an Geneh­mi­gun­gen für Windkraft­pro­jekte, sodass noch möglichst viele Inves­to­ren in den Genuss der EEG-Festver­gü­tun­gen kommen konnten. 

Seit 2017 gilt nun das Ausschrei­bungs­ver­fah­ren. Für die ersten drei Ausschrei­bungs­run­den wurde der Höchst­wert für die abzuge­ben­den Gebote auf 7,00 Cent / kWh festge­setzt. Danach errech­net sich der Höchst­wert dann aus dem Durch­schnitt des jeweils höchs­ten noch bezug­schlag­ten Gebots der drei voran­ge­gan­ge­nen Ausschrei­bungs­run­den zuzüg­lich 8%. Dies wären für die 1. Ausschrei­bungs­runde 2018 somit:

((5,78 + 4,28 + 3,82)/3) * 1,08  =   5,00 Cent / kWh

In einem infla­ti­ons­freien Nullzins-Umfeld ist der Zuschlag von 8% sehr stattlich.

Der Windkraft­loby war dies jedoch noch nicht genug und sie wurde von der BNetzA erhört. Die Behörde hat den Höchst­wert für Gebote der 1. Ausschrei­bungs­runde 2018 nun auf 6,30 Cent/ kWh  festge­setzt –  ein Plus von   + 26%   gegen­über dem rechne­ri­schen Wert. Begrün­det wird diese Entschei­dung mit der Befürch­tung, dass es sonst zu einer Unter­bre­chung des konti­nu­ier­li­chen Ausbaus der Windener­gie kommen könnte. Die Windkraft­in­dus­trie hat also nicht nur eine Abnahme- und Preis­ga­ran­tie für 20 Jahre, sondern auch eine staat­li­che Wachs­tums­ga­ran­tie. Laut EEG möchte der Gesetz­ge­ber den Ausbau der Windkraft an Land auf 2.800 MW/Jahr  begren­zen (Ausbau­pfad). Von Novem­ber 2016 bis Oktober 2017 wurden jedoch 5.500 MW zugebaut, also die doppelte Menge. Von einer Unter­bre­chung des Ausbaus der Windkraft kann also keine Rede sein.

Angesichts des merkwür­di­gen Verhal­tens der BNetzA, die bis dato tenden­zi­ell für energie­wirt­schaft­lich ratio­nale Positio­nen bekannt war, sowie des energie­wirt­schaft­li­chen Nutzens des bishe­ri­gen (und künfti­gen) Windener­gie­aus­baus lässt sich der Vorgang auch zoolo­gisch zusammenfassen:

Chamä­leon kapitu­liert vor Faultie­ren.

Fakten statt Mythen

Bürger­initia­ti­ven

Unter­stüt­zen

Dokumen­ta­tion

Social­Me­dia