Seit geraumer Zeit setzen sich die Bürger aus allen Teilen des Landes für einen besseren Schutz der Menschen vor immer größeren Windkraftanlagen ein.
Nicht nur der Verlust an Lebensqualität durch zerstörte Heimat, nicht nur die Entwertung von Eigentum, sondern ebenso handfeste medizinische Gründe verlangen danach, dass Abstandsregelungen von Windkraftanlagen zu menschlichen Wohnstätten an neue Erkenntnisse und an die immer größer werdenden Anlagen angepasst werden. Es ist dies ein Gebot der Fairness und des Gesundheitsschutzes. In Bayern und Sachsen haben die Bürger das Glück, von Menschen regiert zu werden, denen diese Gebote etwas bedeuten.
Auf Betreiben dieser beiden Länder hat das Bundeskabinett die Einführung einer sogenannten Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch beschlossen. Diese soll den Bundesländern die Möglichkeit geben, höhere Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festzulegen. Die Windkraftlobby war sogleich in höchster Aufruhr.
Der Bundesverband Windenergie versuchte, den Gesetzgebungsprozess dahingehend zu beeinflussen, dass diese Öffnung eine Farce würde. Deshalb hat sich VERNUNFTKRAFT. mit einer Stellungnahme an das zuständige Bundesumweltministerium gewendet und für eine Länderöffnungsklausel geworben, die der Vernunft tatsächlich die Pforte öffnet. Das Bundeskabinett ist unserer Argumentation und unserer Bitte am 8. April 2014 weitgehend gefolgt.
Noch am gleichen Tag beschloss das bayerische Kabinett in München, den seitens des Bundes eingeräumten Spielraum im Sinne der Menschen zu nutzen und die bayerische Bauordnung um eine 10H-Regel zu ergänzen. Windkraftanlagen sollen demnach mindestens das zehnfache ihrer Höhe an Abstand zu Wohngebäuden einhalten.
Die bayerischen GRÜNEN und andere Freunde der Windkraftindustrie drohten unmittelbar mit Klage.
Zwecks Einschüchterung der vernünftigen Kräfte und Mobilisierung der eigenen Truppen haben die bayerischen Grünen sogleich ein Gutachten erstellen lassen, welches die vermeintliche Rechtswidrigkeit der 10H-Regelung belegen soll. Das Gutachten des einschlägig bekannten Rechtsanwalts Maslaton kam dem Auftrag nach. Die GRÜNEN rasselten mit dem Säbel.
Im Rahmen der Verbändeanhörung zur bayerischen 10H-Regelung haben sich allerdings nicht nur die üblichen Lobbyisten, sondern auch die Interessenvertreter von Mensch und Natur zu Wort gemeldet.
Das Vorhaben, den Menschen und der Natur mehr Schutz zu gewähren und die Würde der Landschaft zu bewahren, ist viel zu wichtig, als dass die Scheinargumente der Windkraftindustrie und die lautstarken Drohgebärden ihrer Helfershelfer unwidersprochen und ungeprüft im Raum stehen könnten.
Dewegen hat sich VERNUNFTKRAFT. mit einer Stellungnahme eingebracht und dabei auch hochkarätige juristische Expertise zu Rate gezogen. Zusammen mit unseren bayerischen Freunden haben wir die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Labbé und Partner mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragt. Für Mensch und Natur verheißt das Ergebnis der Top-Juristen Gutes:
Was vernünftig ist, ist auch erlaubt.
Am 28. April 2014 haben wir diese Erkenntnis und unsere sonstigen Überlegungen zur 10H-Regelung an die Zuständigen in den bayerischen Ministerien übermittelt.
Der in Anlehnung an Werke des unten abgebildeten Herrn gewählte Titel für diesen Bericht gilt übrigens auch für die Grünen – in Bayern und darüber hinaus:
Wenn auch der juristische Kampf für die Windmühlen und gegen die 10H-Regel aussichtslos ist, so ist es den echten Natur- und Klimafreunden unbenommen, sich für den Erhalt der Wälder stark zu machen und sich auf das Konzept der Nachhaltigkeit zu besinnen. Auch der Schutz der Fledermäuse und Rotmilane und die Verhinderung des Biodiversitätsdesasters sind ehrenvolle und dringend anzupackende Aufgaben. Wer sich hier Meriten verdient, geht mit allen geltenden Gesetzen konform.