Was vernünf­tig ist, ist auch erlaubt

Seit gerau­mer Zeit setzen sich die Bürger aus allen Teilen des Landes für einen besse­ren Schutz der Menschen vor immer größe­ren Windkraft­an­la­gen ein.

Nicht nur der Verlust an Lebens­qua­li­tät durch zerstörte Heimat, nicht nur die Entwer­tung von Eigen­tum, sondern ebenso handfeste medizi­ni­sche Gründe verlan­gen danach, dass Abstands­re­ge­lun­gen von Windkraft­an­la­gen zu mensch­li­chen Wohnstät­ten an neue Erkennt­nisse und an die immer größer werden­den Anlagen angepasst werden. Es ist dies ein Gebot der Fairness und des Gesund­heits­schut­zes. In Bayern und Sachsen haben die Bürger das Glück, von Menschen regiert zu werden, denen diese Gebote etwas bedeu­ten.  

Auf Betrei­ben dieser beiden Länder hat das Bundes­ka­bi­nett die Einfüh­rung einer sogenann­ten Länder­öff­nungs­klau­sel in das Bauge­setz­buch beschlos­sen. Diese soll den Bundes­län­dern die Möglich­keit geben, höhere Mindest­ab­stände von Windkraft­an­la­gen zur Wohnbe­bau­ung festzu­le­gen. Die Windkraft­lobby war sogleich in höchs­ter Aufruhr.

Der Bundes­ver­band Windener­gie versuchte, den Gesetz­ge­bungs­pro­zess dahin­ge­hend zu beein­flus­sen, dass diese Öffnung eine Farce würde. Deshalb hat sich VERNUNFTKRAFT. mit einer Stellung­nahme an das zustän­dige Bundes­um­welt­mi­nis­te­rium gewen­det und für eine Länder­öff­nungs­klau­sel gewor­ben, die der Vernunft tatsäch­lich die Pforte öffnet. Das Bundes­ka­bi­nett ist unserer Argumen­ta­tion und unserer Bitte am 8. April 2014 weitge­hend gefolgt.

Noch am gleichen Tag beschloss das bayeri­sche Kabinett in München, den seitens des Bundes einge­räum­ten Spiel­raum im Sinne der Menschen zu nutzen und die bayeri­sche Bauord­nung um eine 10H-Regel zu ergän­zen. Windkraft­an­la­gen sollen demnach mindes­tens das zehnfa­che ihrer Höhe an Abstand zu Wohnge­bäu­den einhalten.

Die bayeri­schen GRÜNEN und andere Freunde der Windkraft­in­dus­trie drohten unmit­tel­bar mit Klage.

spiegel

Aus SPIEGEL online vom 11.4.2014. Mit Klick auf den Titel gelan­gen Sie zum Artikel.

Zwecks Einschüch­te­rung der vernünf­ti­gen Kräfte und Mobili­sie­rung der eigenen Truppen haben die bayeri­schen Grünen sogleich ein Gutach­ten erstel­len lassen, welches die vermeint­li­che Rechts­wid­rig­keit der 10H-Regelung belegen soll. Das Gutach­ten des einschlä­gig bekann­ten Rechts­an­walts Masla­ton kam dem Auftrag nach. Die GRÜNEN rassel­ten mit dem Säbel. 

grünepropaganda

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sz

Aus der Süddeut­schen Zeitung vom 14. April 2014. Mit Klick auf das Bild gelan­gen Sie zum Artikel.

Im Rahmen der Verbän­de­an­hö­rung zur bayeri­schen 10H-Regelung haben sich aller­dings nicht nur die üblichen Lobby­is­ten, sondern auch die Inter­es­sen­ver­tre­ter von Mensch und Natur zu Wort gemeldet.

Das Vorha­ben, den Menschen und der Natur mehr Schutz zu gewäh­ren und die Würde der Landschaft zu bewah­ren, ist viel zu wichtig, als dass die Schein­ar­gu­mente der Windkraft­in­dus­trie und die lautstar­ken Drohge­bär­den ihrer Helfers­hel­fer unwider­spro­chen und ungeprüft im Raum stehen könnten.

Dewegen hat sich VERNUNFTKRAFT. mit einer Stellung­nahme einge­bracht und dabei auch hochka­rä­tige juris­ti­sche Exper­tise zu Rate gezogen. Zusam­men mit unseren bayeri­schen Freun­den haben wir die Münch­ner Rechts­an­walts­kanz­lei Labbé und Partner mit der Prüfung des Sachver­halts beauf­tragt. Für Mensch und Natur verheißt das Ergeb­nis der Top-Juris­ten Gutes:

Was vernünf­tig ist, ist auch erlaubt. 

Am 28. April 2014 haben wir diese Erkennt­nis und unsere sonsti­gen Überle­gun­gen zur 10H-Regelung an die Zustän­di­gen in den bayeri­schen Minis­te­rien übermittelt.

PI

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Der in Anleh­nung an Werke des unten abgebil­de­ten Herrn gewählte Titel für diesen Bericht gilt übrigens auch für die Grünen – in Bayern und darüber hinaus:

Wenn auch der juris­ti­sche Kampf für die Windmüh­len und gegen die 10H-Regel aussichts­los ist, so ist es den echten Natur- und Klima­freun­den unbenom­men, sich für den Erhalt der Wälder stark zu machen und sich auf das Konzept  der Nachhal­tig­keit zu besin­nen. Auch der Schutz der Fleder­mäuse und Rotmi­lane und die Verhin­de­rung des Biodi­ver­si­täts­de­sas­ters sind ehren­volle und dringend anzupa­ckende Aufga­ben. Wer sich hier Meriten verdient, geht mit allen gelten­den Geset­zen konform. 

wb

Wilhelm Busch. Gemalt von Franz Lembach.

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