Staat­li­che Umweltbeihilfen

Im Rahmen der Neuge­stal­tung der Regelung für staat­li­che Umwelt­bei­hil­fen führte die EU-Kommis­sion (General­di­rek­tion Wettbe­werb) eine öffent­li­che Konsul­ta­tion durch.

VERNUNFTKRAFT. betei­ligte sich.

Betei­li­gung als Spreche­rin der Bundes­in­itia­tive VERNUNFTKRAFT, 

Trans­pa­renz­num­mer 428755912836–20


 

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Spreche­rin für VERNUNFT­KRAFT, die Bundes­in­itia­tive für vernünf­tige Energie­po­li­tik, gebe ich zur 

HT 359 – Konsul­ta­tion zu den Leitli­nien der Gemein­schaft für staat­li­che Umweltschutzbeihilfen

folgende Einwen­dung ab:

 

In Deutsch­land führen staat­li­che Umwelt­schutz­bei­hil­fen zu einer Natur­zer­stö­rung ungekann­ten Ausmaßes.

Über das Erneu­er­bare Energien Gesetz (EEG) werden seit mehr als 10 Jahren Milli­ar­den­be­träge umver­teilt und für den Aufbau von Erzeu­gungs­an­la­gen für Strom aus Windkraft, Photo­vol­taik und Biomasse investiert. 

Diese Subven­tio­nie­rung wir politisch als “ökolo­gi­scher Umbau der Energie­ver­sor­gung” und verkauft.

In Wahrheit trägt dies jedoch kaum zur Energie­ver­sor­gung bei und schafft dabei ökolo­gisch perverse Anreize.

Die dringend nötige Hilfe, die der Umwelt in Deutsch­land geleis­tet werden muss ist, sie von dieser Beihilfe zu befreien. 

Die ökono­mi­sche und die ökolo­gi­sche Vernunft sind in diesem Zusam­men­hang zwei Seiten dersel­ben Medaille – beide Verlan­gen nach rascher Abschaf­fung des EEG.

  • Das EEG führt in Kombi­na­tion mit dem Zerti­fi­ka­te­han­del zu mehr CO2-Ausstoß und läuft dem Klima­schutz zuwider.
  • Das EEG führt zu nicht wieder­gut­zu­ma­chen­den Natur­zer­stö­run­gen – tausende Windin­dus­trie­an­la­gen in Landschafts­schutz­ge­bie­ten, Natur­parks und zusam­men­hän­gen­den Waldge­bie­ten sind die offen­kun­digs­ten und erschüt­ternds­ten Beweise. Zu geringe Abstände von Windin­dus­trie­an­la­gen zu Wohnge­bie­ten beför­dern Gesundheitsrisiken.
  • Das EEG verhilft Grund­stücks­ver­päch­tern und Projek­tie­rern zu Profit, entwer­tet auf der anderen Seite das Wohnei­gen­tum von Anlie­gern und schadet damit der Alters­vor­sorge vieler Bürger. Das Subven­ti­ons­sys­tem spaltet ländli­che Gemein­schaf­ten in Profi­teure und Geschä­digte und sät flächen­de­ckend Unfrieden.

Sie finden die wesent­li­chen Zusam­men­hänge in den Anlagen sowie in diesem von Bürgern für Bürger produ­zier­ten Erklär­film dargestellt. 

Die europa­recht­li­che Relevanz finden Sie in der ausführ­li­chen juris­ti­schen Stellung­nahme (letzte Anlage) herausgearbeitet. 

Den gewähl­ten Volks­ver­tre­tern fehlt es bislang an Kraft, der Natur die notwen­dige Hilfe zuteil werden zu lassen. 

Zu groß ist der Einfluss der Lobby­is­ten, die von dem milli­ar­den­schwe­ren “Umwelt­bei­hil­fen” profitieren.

Die Hoffnung unzäh­li­ger Menschen in Deutsch­land ruht daher auf Ihnen, auf der europäi­schen Kommission.

Bitte setzen Sie sich im Rahmen der Neuge­stal­tung des Beihil­fe­re­gimes dafür ein, dass derar­tige Perver­sio­nen des Natur­schutz­ge­dan­ken unter­bun­den werden.

Bitte knüpfen sie die Zuläs­sig­keit von Umwelt­bei­hil­fen an den Nachweis eines tatsäch­li­chen Netto­nut­zens (nach Berück­sich­ti­gung alle negati­ven Begleit­erschei­nun­gen) für die Umwelt.

Mit freund­li­chen Grüßen, 

Ute Treber 

Anlagen

VERNUNFTKRAFT.-an-Frau-Dr.-Angela-Merkel_1.pdf” target=“_blank”>Unser Brief an die Kanzlerin 

Aufsatz in der Fachzeit­schrift Vogelwelt

Darstel­lung der europa­recht­li­chen Relevanz

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