Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, das Baugesetzbuch um eine
Länderöffnungsklausel
zu erweitern. Diese solle es den Bundesländern ermöglichen, eigene, d.h. höhere, Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festzulegen. Dies ist auf den Einsatz der Länder Bayern und Sachsen zurückzuführen.
Deren Ministerpräsidenten, Horst Seehofer und Stanislaw Tillich, möchten sich der Vernunft und der Verantwortung nämlich nicht verschließen, sondern ihren Bürgern angemesseneren Schutz zukommen lassen. Die Einführung der sogenannten 10-H-Regelung, also eines 2‑Km-Abstands von 200m hohen Windindustriaanlagen zu menschlichen Wohnstätten, ist den Ministerpräsidenten nur möglich, wenn das Baugesetzbuch eine entsprechende Länderöffnungsklausel erhält. In ihrem Bemühen um diese 10-H-Regelung haben wir die beiden Ministerpräsidenten ausdrücklich unterstützt. Die 10-H-Regel wurde auch Teil der neuen Prioritätensetzung des Landes Bayern. Angesichts dieser Regelung war die Windkraftlobby gleich in heller Aufruhr.
Kurzum und unverklausuliert:
Die Länderöffnungsklausel kann der Vernunft ein gutes Stück weit die Pforte öffnen. Sie ermöglicht den Ministerpräsidenten Bayerns und Sachsens, ihren 14 Kollegen ein gutes Beispiel zu geben, wie man die Interessen von Mensch und Natur gegenüber dem Profitstreben einer Lobby schützen kann.
Es ist also entscheidend, dass diese Länderöffnungsklausel im Sinne des Koalitionsvertrages ausgestaltet wird. Der Bundesverband Windenergie machte seinen Einfluss geltend, um diese Pforte von vornherein zu verschließen.
Deswegen haben wir Stellung bezogen.
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Die Presseinformation dazu finden Sie hier.