In der lokalpolitischen Diskussion wird zugunsten der Ansiedlung von Windkraftindustrie- und anderen subventionierten Energieerzeugunsanlagen immer wieder auf “Bürgerwindparks” und vermeintliche “Wertschöpfung vor Ort” verwiesen.
Anstatt Strom “teuer von auswärts” zu kaufen, bliebe das entsprechende Geld in der Gemeinde bzw. im Kreis, wird als Argument ins Feld geführt.
Dieses Argument hat aus der Sicht kommunaler Finanzpolitiker einen großen Charme, denn tatsächlich spülen die EEG-bedingten Einnahmen Gewerbesteuern in die Gemeindekassen.
Zu den Motiven, aus denen heraus “Bürgerwindparks” angelegt werden und den hierbei zu beobachtenden Praktiken haben unsere Freunde aus Ostfriesland eine sehr schöne Zusammenstellung angelegt. Ohne die Gewähr für die Inhalte zu übernehmen, empfehlen wir die Lektüre. Erhellend ist auch eine Reportage des NDR Fernsehens zum Thema.
In diesem Zusammenhang ist auch das Bestreben der rheinland-pfälzischen Kirche interessant. Das Salär der Geistlichen soll mittels Windparks aufgebessert werden.
Wie auch immer man dies bewerten mag…
…mit Wertschöpfung hat dies nichts, mit Wertvernichtung hingegen sehr viel zu tun.
Wertschöpfung findet statt, wenn ein Produzent eine Ware oder Dienstleistung erstellt, für die ein Konsument bereit ist einen Preis zu zahlen, der über den Kosten liegt, die dem Produzent entstanden sind.
Der Nutzenzuwachs, dem eine Zahlungsbereitschaft entspricht, übersteigt also den Wertverlust (Materialverbrauch, Erschöpfung der Arbeitskraft etc.) bei der Produktion. Die Produktion schafft einen volkswirtschaftlichen Mehrwert.
Genau dies ist aber bei Strom aus “Bürgerwindparks” gerade nicht der Fall, denn die Kosten des EEG-Stroms übersteigen den Marktpreis.
Dieser ist nichts anderes als das Aggregat dessen, was die Menschen zu zahlen bereit sind. Durch das EEG werden die Menschen gezwungen, mehr zu bezahlen, als sie zu zahlen bereit sind. Der durch Strom aus Windparks in Bürgerhand erzeugte Nutzenzuwachs ist insgesamt also deutlich geringer als die durch ihn erzeugten Kosten. Wäre dem nicht so, bedürfte es keines Einspeisevorrangs und keiner garantierten Vergütung.
“Bürgerwindparks und ähnliche Konstrukte” schaffen also unter dem Strich keine Werte, sondern vernichten Werte.
Die entsprechenden Einnahmen stellen unterm Strich eine Bereicherung zulasten Dritter – genauer: aller deutschen Stromverbraucher – dar.
Auch das meist im gleichen Atemzug genannte Argument, regionale Produktion verhindere “Abflüsse” zu großen Konzernen, ist nicht stichhaltig.
Dass Bürger ihren Strom von “großen Konzernen” oder “von andernorts” beziehen können, wenn dieser auf diese Weise am günstigsten zu bekommen ist, ist volkswirtschaftlich als eine Errungenschaft zu betrachten.
Niemand käme auf die Idee,
- “Abflüsse” zu den “vier großen Versicherungskonzernen” oder den “vier großen Automobilkonzernen” zu geißeln, …
- …für bundesweite Zwangsabgaben zugunsten lokaler Versicherungsagenturen oder Automobilmanufakturen einzutreten, .…
- …und deren Produkte als Wertschöpfung vor Ort anzupreisen.
Quintessenz: Windparks, ob in Bürgerhand oder nicht, leisten allenfalls einen auf Kosten Dritter erworbenen Beitrag zu den Kommunal– oder Kirchfinanzen.
Wenn man die durch sie erzeugten Finanzströme für wünschenswert hält, wäre es weitaus effizienter und besser, einfach einen Zuschlag auf die Einkommenssteuer zu erheben und aus diesem Topf direkte Transfers zu finanzieren.
In Anlehnung an den Solidaritätszuschlag (“Soli”) könnte man diesen als “Lokali” bezeichnen.
Mit gleichem Fug und Unrecht wie die Umsätze von Bürgerwindparks könnte man die Zuflüsse aus einem solchen “Lokali”-Topf als “Wertschöpfung vor Ort” verkaufen.
In jedem Fall sollten regionalpolitische Ziele mit solchen regionalpolitischen Instrumenten – und nicht über den Umweg der Energieproduktion an wenig geeigneten Standorten – verfolgt werden. Siehe dazu unseren Programmpunkt 5.