Dass Windkraftanlagen Werte wegwehen, haben wir bereits vor einiger Zeit thematisiert. Im Februar 2014 wandten wir uns an den Bundesjustizminister, um diesen auf die im Zuge der Ausbaupläne zu beklagende systematische unentschädigte Enteignung hinzuweisen und Abhilfe einzufordern. Leider blieb der Gesetzgeber untätig und ließ bislang nicht einmal ein Problembewusstsein erkennen.
Am 12. Januar 2015 legt Professor Dr. Elicker diese Defizite offen:
“Durch Planungs- und Genehmigungsakte, deren Umsetzung zu einer massiven Entwertung von privatem Hauseigentum führt, wird letztlich von hoheitlicher Hand in das Grundrecht aus Art. 14 GG zugunsten privater Geschäftemacher eingegriffen. Damit ist selbst bei einer rechtmäßigen Planung/Genehmigung die Frage nach Entschädigung zu beantworten. Schon in § 75 der Einleitung zum Allgemeinen Preußischen Landrecht war festgeschrieben: “Dagegen ist der Staat denjenigen, welcher seine besonderen Rechte und Vorteile dem Wohle des gemeinen Wesens aufzuopfern genötigt wird, zu entschädigen gehalten”. In dieser Tradition haben Rechtslehre und Rechtsprechung die entschädigungsrechtlichen Institute des enteignenden (rechtmäßig) und des enteignungsgleichen (rechtswidrig) Eingriffs entwickelt.”
Die vollständige Abhandlung finden Sie auf der Seite des deutschen Arbeitgeberverbandes.
Danke, Professor Elicker.