Staats­recht­ler weist Staat zurecht – zu Recht

Dass Windkraft­an­la­gen Werte wegwe­hen, haben wir bereits vor einiger Zeit thema­ti­siert. Im Februar 2014 wandten wir uns an den Bundes­jus­tiz­mi­nis­ter, um diesen auf die im Zuge der Ausbau­pläne zu bekla­gende syste­ma­ti­sche unent­schä­digte Enteig­nung hinzu­wei­sen und Abhilfe einzu­for­dern. Leider blieb der Gesetz­ge­ber untätig und ließ bislang nicht einmal ein Problem­be­wusst­sein erkennen.

Am 12. Januar 2015 legt Profes­sor Dr. Elicker diese Defizite offen:

Durch Planungs- und Geneh­mi­gungs­akte, deren Umset­zung zu einer massi­ven Entwer­tung von priva­tem Hausei­gen­tum führt, wird letzt­lich von hoheit­li­cher Hand in das Grund­recht aus Art. 14 GG zuguns­ten priva­ter Geschäf­te­ma­cher einge­grif­fen. Damit ist selbst bei einer recht­mä­ßi­gen Planung/Genehmigung die Frage nach Entschä­di­gung zu beant­wor­ten. Schon in § 75 der Einlei­tung zum Allge­mei­nen Preußi­schen Landrecht war festge­schrie­ben: “Dagegen ist der Staat denje­ni­gen, welcher seine beson­de­ren Rechte und Vorteile dem Wohle des gemei­nen Wesens aufzu­op­fern genötigt wird, zu entschä­di­gen gehal­ten”. In dieser Tradi­tion haben Rechts­lehre und Recht­spre­chung die entschä­di­gungs­recht­li­chen Insti­tute des enteig­nen­den (recht­mä­ßig) und des enteig­nungs­glei­chen (rechts­wid­rig) Eingriffs entwickelt.”

Die vollstän­dige Abhand­lung finden Sie auf der Seite des deutschen Arbeitgeberverbandes.

Elicker

Mit einem Klick gelan­gen Sie zur Seite des deutschen Arbeitgeberverbandes.

Danke, Profes­sor Elicker.

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