Im Zuge der “Energie­wende” gerät der Arten­schutz auf verschie­dene Weisen in Mitlei­den­schaft. Auf Bundes­ebene war es zuletzt Umwelt­mi­nis­te­rin Hendriks, die das Tötungs­ver­bot im Bundes­na­tur­schutz­ge­setz zuguns­ten des Errich­tens von Windener­gie­an­la­gen abschwä­chen ließ. Auf Landes­ebene sind beson­ders die baden-württem­ber­gi­schen Erlasse und Direk­ti­ven hervor­zu­he­ben, so beispiels­weise das “Dichte­kon­zept”. Der Landes­ver­band LVBW-WKA hat diese Prakti­ken durch eine Karls­ru­her Anwalts­kanz­lei auf ihre Recht­mä­ßig­keit prüfen lassen.

Da diese Arbeit von grund­sätz­li­cher Bedeu­tung und ihre Ergeb­nisse von bundes­wei­ter Tragweite sind, hat sich VERNUNFTKRAFT. an der Finan­zie­rung betei­ligt. Wir danken unseren baden-württem­ber­gi­schen Mitstrei­tern für die hervor­ra­gende Arbeit und stellen das Gutach­ten der Öffent­lich­keit zur Verfü­gung – auf dass es von einer vernunft­af­fi­nen Politik berück­sich­tigt werde.

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Ein Muster­an­schrei­ben, mit dem das Gutach­ten an Landrats­äm­ter, Regie­rungs­prä­si­dien und politi­sche Funkti­ons­trä­ger übermit­telt wurde, finden Sie hier.

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