Am 19. Oktober 2018 brachten die Landesregierungen von Brandenburg (SPD, Linke) und Nordrhein-Westfalen (CDU, FDP) ähnlich lautende Anträge in den Bundesrat ein: Beide hatten zum Ziel, die baurechtliche Privilegierung der Windkraftindustrie zu beenden.
Wenn auch die Begründungen – soweit sie auf einen “Akzeptanzerhalt” der vermeintlich “wichtigen Windenergie” hinauslaufen – fragwürdig sind, so ist die Stoßrichtung dieser Initiativen vollumfänglich zu begrüßen.
Dass aus NRW mensch- und naturfreundliche Vorstöße kommen, ist angesichts des dort gültigen Koalitionsvertrags nicht so überraschend. Dass man im rot-rot regierten Brandenburg mittlerweile ebenfalls dazulernt, ist nicht zuletzt Verdienst des jahrzehntlangen (die VI besteht seit genau 10 Jahren!) vernunftmärkischen Engagements – und sehr erfreulich.
Die Reaktion der Windkraftlobby folgte auf dem Fuße:
Ohne baurechtliche Privilegierung und EEG-Subventionierung ist diese Branche nicht lebensfähig – wie sie immer wieder beweist. Die Reden der Antragsteller können Sie hier nachvollziehen:
Die Anträge wurden an verschiedene Ausschüsse zur Beratung verwiesen. Bleibt stark zu hoffen, dass die märkisch-nordrhein-westfälischen Signale aus diesen Beratungen verstärkt hervorgehen.