In Baden-Württemberg hat die Windenergie aus geographisch-physikalischen Gründen seit jeher einen schlechten Stand:
Im Ländle hat’s wenig Wind.
An politischer Unterstützung mangelt es der Windkraftindustrie jedoch keineswegs.
Mit reichlich Ideologie und Trickserei bemüht sich die grün-rote Landesregierung seit Jahren darum, auch im Schwarzwald, auf der schwäbischen Alb und im Hegau die sinnlose Natur- und Landschaftszerstörung mittels Windturbinen zu ermöglichen.
Eigens dazu hat das “grün” geführte Umweltministerium den Schutz des Rotmilans mit dem sehr eigenwilligen Konstrukt eines “Dichtezentrums” untergraben. Diese extrem windkraftaffine Interpretation (Beugung) des europäischen Naturschutzrechts genügt der grün-roten Regierung offenbar nicht mehr.
Nach dem Motto “was nicht passt, wird passend gemacht”, wurde das ohnehin höchst fragwürdige Konstrukt im Januar 2020 noch stärker und noch offensichtlicher zugunsten der notleidenden Energiezwergenbranche (die Stahlkolosse sind in Wahrheit Energiezwerge) verändert:
Was 2019 noch dicht war, ist 2020 – für die finanziellen und ideologischen Interessen der Windkraftprojektierer und ihrer politischen Unterstützer – nicht mehr durchlässig genug.
VERNUNFTKRAFT. Baden-Württemberg und der VLAB haben diese fortschreitende Erosion des Natur- und Artenschutzes mit einem offenen Brief gerügt
und dies mit gemeinsamer Pressemitteilung flankiert:
Dass im (politischen) Zentrum (des Ländles in Sachen “Windkraft”) alles dicht ist, muss bezweifelt werden.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim nährt den Zweifel:
Sämtliche Genehmigungen von Windrädern in Baden-Württemberg sind vermutlich rechtswidrig. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim hervor, die kurz vor Weihnachten verkündet wurde. Konkret wurde das Bauverbot für die Windparks „Blumberg” und „Länge”, die in Baden-Württemberg entstehen sollen, bestätigt. (10 S 566/19 und 10 S 823/19 ) Dieses Bauverbot hatte zuvor das Verwaltungsgericht Freiburg ausgesprochen.