Der massive Flächenbedarf (Spiegelbild der geringen Energiedichte) der Windenergie bedingt, dass immer höhere Anlagen immer näher an menschliche Wohnstätten heranrücken. Mittlerweile sind über 300m hohe Windenergieanlagen in Planung und Bestrebungen im Gange, Schutzabstände zur Wohnbebauung immer weiter zu reduzieren.
Dies ist aus mehreren Gründen unverantwortlich:
Die in Rotoren verbauten carbonfaserverstärkten Kunststoffe (CFK) – sog. “fiese Fasern” – bergen ein potentielles Risiko, das dem von Asbest vergleichbar ist: Wenn die Anlagen in Brand geraten, muss man sie „kontrolliert abbrennen” lassen. Die Flugasche besteht aus Kleinstpartikeln, die in die Lunge eindringen und Krebs verursachen können. Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass es fast überall in der Nähe von Siedlungen große Ansammlungen von Windenergieanlagen geben wird, stets höher und an exponierten Standorten errichtet. Dass Blitzeinschläge und dadurch Brände häufiger werden, liegt nahe. Katastrophenschutzpläne existieren nicht.
Ähnliches gilt für die Risiken durch Eisabwurf oder schleudernde Bauteile: Bei entsprechender Witterung schleudern die Rotoren von Windenergieanlagen kiloschwere Eisblöcke mitunter mehrere hundert Meter weit. Diese Gefahr ist technisch kontrollierbar. Die schiere Anzahl der Gefahrenquellen – die aktuellen Pläne implizieren zigtausende weitere Anlagen – lässt aber stark befürchten, dass Schäden nicht dauerhaft zu vermeiden sind. Zumal der Gesetzgeber es bislang nicht für nötig hält, diesen Anlagen eine TÜV-Prüfpflicht aufzuerlegen, wie sie für Industrieanlagen mit ähnlichem Gefahrenpotential selbstverständlich ist. [Siehe dazu auch die Beiträge “tickende Zeitbomben”, “manche sind gleicher”, “UBA kritisiert”, “CFK vs. Asbest”].
Anlassbezogen haben wir uns unter anderem mit dem Artikel “gefährliches Panorama” sowie der Pressemitteilung “Hochrisikotechnologie Windkraft?” aus 2021 zu konkreten Havarien und den allgemeinen Implikationen geäußert.
Der Brand einer Windkraftanlage im saarländischen Losheim veranlasste uns im Dezember 2022 zur Wiedervorlage des Themas,
das dann auch vom saarländischen Rundfunk aufgegriffen wurde.
Mitte September 2022 hatte sich im niedersächsischen Alfstedt (Landkreis Rotenburg/Wümme) ebenfalls eine Havarie ereignet, die den Anwohnern handfeste materielle Schäden bereitete: Die Grundstücksbesitzer wurden mit ihren Sorgen und den vergifteten Böden monatelang alleine gelassen.
Der NDR berichtete mehrfach:
Diese Fälle werfen ein Schlaglicht darauf, was unserem Land zugemutet wird und werden soll.
Forschungen legen nahe, dass sich Mikroplastik-Artikel nicht nur im Gewebe und in den Organen ablagern, sondern auch die Blut-Hirn-Schranke durchdringen und bis ins Hirn gelangen können. Im Material Carbon/GFK/CFK ist zudem Bisphenol‑B enthalten, dass die EU zu verbieten plant. Bei einer Havarie treten solche Mikropartikel ad hoc und massenhaft auf, sie werden augenfällig. Aber auch im normalen Regelbetrieb der Anlagen gelangen durch die witterungsbedingte Erosion der Rotorblätter in einem großen Umkreis bedenkliche Mengen Mikroplastik und gesundheitsgefährdende Verbundstoffe über die Böden ins Erdreich, von dort ins Trinkwasser. Dies geschieht faktisch unsichtbar und kann durch nichts rückgängig gemacht werden. Ein ökologisches Fiasko.
Das ist nur einer der Gründe, weshalb Windkraftanlagen in Wäldern und Schutzgebieten nichts zu suchen haben.