Vernunft­kraft solida­ri­siert sich mit Minis­ter­prä­si­dent Tillich

Für die Sitzung am 5. Juli 2013 brach­ten die Länder Bayern und Sachsen eine Initia­tive in den Bundes­rat ein, die auf eine Erhöhung der Mindest­ab­stände von Windkraft­an­la­gen zu Wohnbe­bau­ung abzielte.

Das Bauge­setz­buch sollte dahin­ge­hend geändert werden, dass einzelne Bundes­län­der in die Lage versetzt werden, ihren Bürgern ein inter­na­tio­nal übliches Schutz­ni­veau vor den weitge­hend unerforsch­ten Gefah­ren von Windkraft­an­la­gen zu gewäh­ren. Die vorge­schla­gene Regelung ist unter dem Stich­wort “10H” bekannt – gemeint ist: die 10-fache Anlagen­höhe soll als Grund­re­gel für den Abstand zu mensch­li­chen Siedlun­gen gelten.

VERNUNFT­KRAFT hat die Initia­tive der beiden Minis­ter­prä­si­den­ten ausdrück­lich begrüßt und sie in diesem Schritt bestärkt. Mehr…

Am Ende der langen Sitzung wurde diese Frage an die Ausschüsse übertra­gen. Eine letzt­gül­tige Entschei­dung steht somit aus.

Wie zu erwar­ten war, hat dieser vernünf­tige Vorstoß vehemente Kritik seitens der EEG-Profi­teure hervorgerufen.

Beson­ders hervor getan hat sich dabei der sächsi­sche “Verein zur Förde­rung Erneu­er­ba­rer Energien”. Was es damit auf sich hat, können Sie hier ersehen.

Am 11.7.2013 hat diese Lobby­gruppe ein Pamphlet mit dem Titel “Sächsi­sche Erklä­rung” veröf­fent­licht. Die Gewähr­leis­tung eines Mindest­maß’ an Gesund­heits­schutz und die Siche­rung der Lebens­qua­li­tät Menschen wird darin scharf kritisiert.

Nicht nur zur Ehren­ret­tung aller Sachsen sondern vor allem zwecks Stärkung einer vernünf­ti­gen Politik, haben wir dieser “sächsi­schen Erklä­rung” postwen­dend eine vernünf­tige Replik entgegengebracht.

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