15 Euro Bußgeld werden fällig, wenn man ein Kleinkraftrad nach Ablaufen der TÜV-Plakette im Straßenverkehr bewegt.
Im unfreiwilligen Selbstversuch mit einem italienischen Fabrikat konnte sich der Verfasser dieses kurzen Kommentars von der Unbestechlichkeit des Bußgeldkatalogs überzeugen. Unnachgiebig und ohne Ansehen von Person und Fahrzeug kontrolliert die Polizei die Einhaltung der technischen Prüfintervalle – zum Wohle der Verkehrssicherheit. So berechtigt dies grundsätzlich sein mag, so entsteht doch der Eindruck, dass der Gesetzgeber das Schutzinteresse der Bevölkerung mit unterschiedlichen Maßen misst:
Vergleichsweise harmlosen Insekten (ital.: Vespa=Wespe) begegnen Gesetz und ‑vollzug mit voller Härte. Eine andere Spezies hingegen – das Faultier – genießt bei erheblicherem Gefährdungspotential (man denke an Havarien entlang dicht befahrener Straßen!) volle Narrenfreiheit. Am 19. August 2018 wird dies in der WELT thematisiert:
Am 9. September 2018 folgt eine politische Forderung, die dem Orwell’schen Zustand ein Ende bereiten möchte: