Im Februar 2014 erklärte der SPIEGEL “Energiearmut” zum neuen gesellschaftlichen Phänomen.
Eine zentrale Komponente dieses Phänomens sind stetig steigende Strompreise.
Die Bundesvereinigung der Verbraucherzentralen weist seit 2002 eine stetige Erhöhung des von den Bürgern durchschnittlich pro kWh zu zahlenden Betrags aus. Im November 2015 wird
Seit 2002 gibt es das Erneuerbare Energien Gesetz. Dieses Gesetz, dessen Unsinnigkeit von unabhängigen Wissenschaftlern wiederholt offengelegt und kritisiert wurde, legt für bestimmte Techniken zur Stromerzeugung, die sich von selbst am Markt nicht etablieren würden, feste Vergütungen und eine garantierte Abnahme des produzierten Stroms fest.
Die Differenz zwischen dem Marktpreis für Strom und den staatlich garantierten Vergütungen wird über die sogenannte EEG-Umlage allen deutschen Stromkunden aufgebürdet. Anders als bei regulär im Bundeshaushalt aufgeführten Subventionen, trifft diese indirekte und intransparente Subventionierung die einkommensschwachen Haushalte besonders hart – der Anteil der Haushaltsausgaben, der auf Strom entfällt, ist bei ihnen besonders hoch.
Einer vermeintlichen Reform des EEG ungeachtet, hat sich das Problem, wie im November 2015 zu lesen, weiter verschärft.
Nach Biomasse und Photovoltaik ist der rasante Zubau von Windkraftanlagen für den Anstieg des EEG-Subventionsvolumens zwar erst in dritter Linie mitverantwortlich, macht jedoch – im Unterschied zur Biomasse und in größerem Umfang als die Photovoltaik – den Aus- und Neubau von Stromleitungen erforderlich, was über die Netzentgelte ebenfalls die Stromkosten erhöht. Die Integration in das Versorgungsystem ist bei Windkraftanlagen besonders schwierig. Für den von ihnen produzierten Zufallsstrom müssen stets Notfallkapazitäten bereit gehalten werden. Gleichzeitig sorgen die privilegierten Windkraftanlagen dafür, dass sich die konventionellen Kraftwerke, derer sie zwingend bedürfen, unter marktwirtschaftlichen Bedingungen nicht mehr betreiben lassen. Unter dem Stichwort “Kapazitätsmechanismus” werden hier neue Subventionstatbestände diskutiert. Diese sind eine unmittelbare Folge des Windkraftausbaus und werden erneut den Stromkunden aufgebürdet werden müssen.
Zudem sieht das EEG weiterhin Vergütungen für nicht produzierten Strom (“Phantomstrom”) vor. In Verbindung mit politisch ignorierten statistisch-mathematischen Zusammenhängen bedingt dies zwangsläufig, dass die Strompreise aufgrund des Windkraftausbaus weiter steigen werden.
In einem sehr lesenswerten Essay wurden Windkraftanlagen insofern treffend als Rechnungsmasten bezeichnet: