Gemäß dem 2014 “reformierten” EEG sollen Windkraft‑, Photovoltaik‑, Biomasse- und Geothermieanlagen zur Stromerzeugung ab 2017 über Ausschreibungen gefördert werden. Dazu hat das Bundeswirtschaftsministerium im Juli 2015 ein Eckpunktepapier vorgelegt.
Zu diesem Eckpunktepapier fand eine Konsultation statt. VERNUNFTKRAFT. brachte am 5. Oktober 2015 diese Stellungnahme ein:
An einer Ecke des Papiers haben wir uns besonders heftig gestoßen: Dass der “Irrationalitätszuschlag” aus dem EEG in die Ausschreibungsmodalitäten übernommen werden soll, können wir nicht gutheißen.