Am 21. November 2015 gab ein Artikel des SPIEGEL online Anlass zur Vermutung, dass an den bekannten Missständen der EEG-Förderung etwas substantiell geändert, dass ein gemeinwohl- und naturschädlicher Subventionswettlauf um auf 20 Jahre garantierte Einspeisevergütungen beendet würde.
Leider ist die in diesem Artikel dargestellte Hoffnung auf reformerische Bemühungen naiv.
Die angedeuteten Verbesserungen sind nach aktuellem Stand – 30. November 2015 – nicht zu erwarten. Die “große Verteile”, wie die “Ökostrom”-Förderung bereits im Februar 2013 zutreffend bezeichnet wurde,
wird aller Voraussicht nach weitergehen. Zumindest geben die aktuell kursierenden Eckpunkte für ein “neues” EEG und die Bundesratsbeschlüsse vom 27. November 2015 keinen Hinweis darauf, dass sich am “Wahnsinn” etwas ändern wird. Ganz im Gegenteil.
Konkret:
Am 25. November 2015 gab das Bundeswirtschaftsministerium die Eckpunkte für das EEG 2016 bekannt. Darin ist zwar in der Tat von Ausschreibungen die Rede, bei der Umsetzung scheint man jedoch ausnahmslos alle Stolperfallen, die wir in unserer Stellungnahme aufgezeigt hatten, konsequent nutzen zu wollen:
Unter dem Stichwort “Wahrung der Akteursvielfalt” soll einer bestimmten Klientel eine Existenz- und Einkommensgarantie gegeben werden.
Ferner soll mittels eines “fortentwickelten Referenzertragsmodells” sichergestellt werden, dass “in ganz Deutschland vergleichbare Wettbewerbsbedingungen” herrschen. Was es mit dem Referenzertragsmodell auf sich hat, finden Sie hier erläutert.
Außerdem sollen die Ausschreibungen technologiespezifisch durchgeführt werden.
Mit diesen Vorfestlegungen wird die Grundidee der Stärkung der Kosteneffizienz durch Ausschreibungen auf den Kopf gestellt. Die Stellungnahme des Sachverständigenrates (Jahresgutachten 2015/16) lautete:
Die nationale Förderung von EE sollte künftig ganz entfallen oder zumindest, wenn die politische Kraft in diesem von Interessengruppen dominierten Politikbereich dazu nicht ausreicht, technologieneutral ausgerichtet werden.
Die volkswirtschaftlichen Interessen werden also vollständig den Interessen der Wind- und Sonnenstrom-Produzenten untergeordnet. Doch damit nicht genug des Irrsinns:
Obwohl die Eckpunkte aus dem Baake-Ministerium die von grünen Landesministern erhobene, auf wissenschaftlicher Fälschung beruhende Forderung nach regional differenziertem Ausbau bereits berücksichtigen (Referenzertragsmodell), hat der Bundesrat am 27. November 2015 auf grünes Betreiben zusätzlich noch regionale Quoten gefordert:
Dabei geht es den “GRÜNEN” um nichts anderes als Geld und Prestige.
Unverhohlen reden und schreiben sie davon, dass Bürger und Kommunen in ihren Ländern an der “Wertschöpfung” teilhaben sollen. Alle sonstigen, nur noch nebenbei angeführten Argumente sind erwiesenermaßen falsch.
Der am 27. November 2015 gefasste Beschluss des Bundesrates
Der Bundesrat fordert eine gleichmäßige deutschlandweite Verteilung von Windkraftanlagen. Eine solche Verteilung stärke die Netzstabilität und führe zu einer gleichmäßigeren Windstromerzeugung. Damit erhöhe sich auch die Versorgungssicherheit, heißt es in der am 27. November 2015 gefassten Entschließung. Quelle: http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/15/939/939-pk.html#top-19 |
widerspricht in den gelb markierten Aussagen erwiesenen Tatsachen.
Herrn Wolfgang Steiger vom CDU-Wirtschaftsrat ist eindeutig zuzustimmen, wenn er – wie hier zitiert – erkennt:
Rote, grüne und dunkelrote Kräfte in den Landesregierungen träumen von einem regionalen Wettbewerb um die Frage, auf welchem Weinberg und welchem Schwarzwaldhügel der beste Windradstandort ist. Wenn sich das durchsetzt, sehe ich angesichts der ausufernden Kosten schwarz für unser Industrieland.
Ein ganz fauler und für Mensch und Natur katastrophaler Kompromissvorschlag kommt dabei aus Schleswig-Holstein:
Von Leuten, die zwecks Generierung von Windkraft-Geldern den Schutz des Seeadlers einschränken, ist wohl nichts anderes zu erwarten.
Als einziger Gewinner des Hauens und Stechens um Subventionen zeichnet sich bereits jetzt die Windkraft-Industrie ab. Dazu ist diese Auswertung des Verbands der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) aufschlussreich:
Die Abbildung stellt dar, wie sich die EEG-Vergütungen tatsächlich entwickelt haben und wie sie sich entwickelt hätten, wenn die gesetzlichen Vorschriften nicht stets zu Gunsten der Windkraftindustrie geändert worden wären. Bei sogenannten “Reformen” des Subventionssystems haben es die Profiteure desselben bisher stets verstanden, die zuvor geltenden Degressionen durch einen Neueinstieg auf höherem Niveau wieder ausgeglichen zu bekommen.
Im Sinne der ökologischen und ökonomischen Vernunft werden wir den zum Verteilungskampf verkommenen Prozess weiter begleiten. Im Einklang mit dem Sachverständigenrat, der Monopolkommission, der Expertenkommission Forschung und Innovation setzen wir uns für eine einzige, deutschlandweit gültige Quote ein. Diese ist bei Null Megawatt pro Jahr anzusetzen. Denn was von den Ausbauambitionen zu halten ist, finden Sie hier ausformuliert: