In der Freien und Hansestadt Hamburg war für den 1. April 2016 eine Gerichtsverhandlung anberaumt.
Der BUND hatte den prominenten Vernunftkraft-Unterstützer Enoch zu Guttenberg verklagt, weil dieser die ideologische und finanzielle Verquickung des – von ihm dereinst mitbegründeten – BUND mit der Windkraftlobby öffentlich thematisiert und folgerichtig dem BUND die Kompetenz abgesprochen hatte, als Naturschutzverband seinem gesetzlichen Auftrag nachzukommen.
Den konkreten Stein des Anstoßes lieferte dieser TV-Beitrag der ARD-Sendung Plusminus:
Die seitens Enoch zu Guttenberg und vieler anderer aufrechter Naturschützer erhobenen Vorwürfe stimmen mit unseren Erfahrungen insoweit überein, als wir den BUND auf Funktionärsebene stets mit großem Eifer für die Profitinteressen der Windkraftindustrie kämpfend und letztere in ein pseudo-ökologisches Deckmäntelchen kleidend erlebt haben.
Im Nachgang zu jener Sendung sah sich Enoch zu Guttenberg mit einer strafbewehrten Unterlassungsklage konfrontiert. Es sollte ihm untersagt werden, festzustellen, dass der BUND mit der Windkraftlobby verquickt ist. In seiner Rede beim Symposium der Vernunft ging Enoch zu Guttenberg am Rande auf diese Klage ein und versäumte es nicht, den ehrenwerten Personen um Herrn Professor Weiger über 60 Minuten lang gebührenden Respekt zu zollen.
Noch weniger versäumte es unser Unterstützer, die ebenso er- wie bedrückenden Belege für seine vermeintlich ehrabschneidenden Aussagen fein säuberlich zusammenzustellen. Am 30. März 2016 wurde das umfangreiche Material dem Hamburger Landgericht durch die Anwaltskanzlei Labbé zugestellt. Keine 24 Stunden später zog der BUND seine Klage zurück. Eine ehrenwerte Entscheidung.
Die Kanzlei Labbé informiert:
Kein Maulkorb für Enoch zu Guttenberg3. April 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, wir zeigen an, dass wir Enoch zu Guttenberg presserechtlich vertreten. Aufgrund der aktuellen Berichterstattung zum Klageverfahren des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) gegen Enoch zu Guttenberg nehmen wir Stellung: Enoch zu Guttenberg hatte in der ARD-Sendung „plusminus“ vom 05.08.2015 unter dem Titel „Der BUND vor der Zerreißprobe“ unter anderem geäußert: „Wie verquickt die sind, ich weiß allein 20 Personen vom BUND, führende Persönlichkeiten in den jeweiligen Bundesländern, die gleichzeitig in der Windlobby angestellt sind und für die arbeiten.“ Der BUND hat sich der Kritik von Enoch zu Guttenberg um das beste Vorgehen zum Verhältnis zwischen Naturschutz und Windkraft nicht gestellt. Vielmehr verlangte der BUND sowohl von Enoch zu Guttenberg als auch vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Damit sollte sich Enoch zu Guttenberg verpflichten, seine Äußerungen künftig nicht mehr zu verbreiten. Weder Enoch zu Guttenberg noch der NDR haben diese vom BUND bzw. dessen Anwälten vorformulierte strafbewehrte Erklärung unterzeichnet. Der BUND erhob daraufhin gegen Enoch zu Guttenberg und den NDR Klage beim Landgericht Hamburg. Enoch zu Guttenberg sollte nach der Vorstellung des BUND und den Klageanträgen gerichtlich dazu verpflichtet werden, die Aussage zur Verquickung des BUND mit der Windindustrie nicht mehr zu äußern. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung begehrte der BUND ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR oder eine Ordnungshaft. Gegen diese vom BUND eingelegte Klage hat sich Enoch zu Guttenberg umfassend verteidigt. Überraschend hat der BUND am 31.03.2016, dem Abend vor der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht, seine Klage gegen Enoch zu Guttenberg und den NDR auf Anregung des Gerichts zurückgenommen. Aufgrund der erdrückenden Beweise sah sich der BUND augenscheinlich gezwungen, mit der Klagerücknahme eine noch größere Blamage zu verhindern. Damit bringt der BUND offensichtlich zum Ausdruck, dass es zahlreiche Verquickungen dieses Verbandes mit der Windindustrie und der Windenergielobby gibt. Enoch zu Guttenberg kann seine Äußerungen weiterhin verbreiten. Der Versuch des BUND, Enoch zu Guttenberg einen „Maulkorb zu verpassen“, ist damit gescheitert. Pressekontakt: Johannes Mohr |
Enoch zu Guttenberg äußerte sich knapp:
VERNUNFTKRAFT. dankt Enoch zu Guttenberg für seine Standhaftigkeit und Beharrlichkeit sowie allen an der Wahrheitsfindung Beteiligten für ihren Einsatz. Dass finanzielle und anderweitige Interessensverknüpfungen bekannt werden, ist für das Wohl von Mensch und Natur unerlässlich. Insofern teilen wir die Sicht des Herrn René Rock, energiepolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag. Er erklärte zum Vorgang:
5. April 2016 Der BUND e.V. hat die gegen Enoch zu Guttenberg und den Norddeutschen Rundfunk (NDR) angestrengte Klage beim Landgericht Hamburg fallen gelassen. Vorausgegangen war ein Beitrag des ARD Magazins „plusminus“, in dem Herr zu Guttenberg dem BUND vorgeworfen hatte, die Interessen des Naturschutzes beim Ausbau der Windkraft zu verraten. Viele führende Persönlichkeiten des BUND, so zu Guttenberg, würden über enge Verbindungen zur Windkraftindustrie verfügen und für diese arbeiten. Daraufhin habe der BUND von zu Guttenberg und dem NDR die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. René ROCK, energiepolitischer Sprecher der FDP Fraktion im Hessischen Landtag, erklärte dazu: „Die angeblichen Naturschützer in den Vorstandsetagen des BUND sind mit dem Versuch grandios gescheitert, einen ihrer prominentesten Kritiker juristisch mundtot zu machen. Herr zu Guttenberg gehört zu den Mitgründern des BUND, seit Jahrzehnten engagiert er sich für den Schutz von Natur und Landschaft in Deutschland. Persönlichkeiten wie ihm hat der BUND sein Ansehen als Naturschutzorganisation überhaupt zu verdanken. Mit der Rücknahme der Klage steht fest, dass die Aussagen von Herrn zu Guttenberg über die engen Verquickungen zwischen der milliardenschweren Windkraftindustrie und dem BUND zulässig sind. Offenbar sind seine Beweise so umfassend, dass der BUND mit einem Scheitern der Klage rechnen musste und nunmehr nur noch um Schadensbegrenzung bemüht ist.“ Rock weiter: „Die Windkraftlobby hat sich mit viel Geld Einfluss in allen Bereichen, auch bei Naturschutzorganisationen, verschafft. Diese Verquickungen, wie sie Herr zu Guttenberg öffentlich anprangert, müssen wir offenlegen und transparent machen. Naturschutzverbände genießen besondere Rechte, beispielsweise das Verbandsklagerecht, und werden von der öffentlichen Hand unterstützt, weil sie dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Wenn diese Verbände allerdings mehr im Sinne der privaten finanziellen Interessen einiger Aktiven in den Vorstandsetagen handeln und sie ihrem eigentlichen Zweck, dem Natur- und Landschaftsschutz vor Ort, nicht mehr nachkommen, muss die Transparenz dieser Verbände auf den Prüfstand gestellt werden.“ |