Am 26. Januar 2017 berichtet der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz e.V. von einem juristischen Erfolg:
Dieser eröffnet dem juristischen Widerstand gegen ökologisch und ökonomisch fatale Projekte neue Ansatzpunkte:
Bisher war es erst möglich, ab einer Mindestzahl von drei Windkraftanlagen zu klagen. Das führte oft zu einer regelrechten “Salamitaktik” seitens der Projektierer. Man errichtete zuerst nur eine oder zwei Anlagen, gegen die kein Verbandsklagerecht bestand, und erweiterte dann den “Windpark” schrittweise. Die Landschaft galt dann schon als verschandelt bzw. “vorbelastet” mit technischer Infrastruktur, was weitere Genehmigungen erleichterte. “Dem hat das Gericht nun einen Riegel vorgeschoben”, erläutert VLAB-Vorsitzender Johannes Bradtka. Im konkreten Fall hatte der VLAB gegen die Genehmigung einer Windkraftanlage der Grenzland Wind GmbH auf der Gemarkung Wildenreuth/Erbendorf durch das Landratsamt Tirschenreuth (Oberpfalz) geklagt. Das Gericht hob am Donnerstagabend in Regensburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Behörde vom 30.12.2016 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 04.04.2017 auf. “Wir haben damit auf ganzer Linie gewonnen”, freut sich Bradtka und resümiert: “Das ist ein guter Tag für Bayern und Deutschland. Vielleicht kann der Amoklauf der Windindustrie zu Lasten der Natur und des Landschaftsbildes nun endlich ausgebremst werden.”
VERNUNFTKRAFT. gratuliert herzlich.
Anmerkung:
Die Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT. ist institutionelles Mitglied des VLAB. Gleichfalls ist der VLAB Mitglied der Bundesinititative Vernunftkraft. Unseren Mitgliedern möchten wir daher gerne nahelegen, den VLAB ebenfalls durch Mitgliedschaft bzw. Spenden zu unterstützen. Die Aufklärung über technische, ökonomische und ökologische Aspekte der Energiepolitik sowie konkreter, fachlich versierter Naturschutz gehen Hand in Hand – der Fortschritt braucht beide.