Am 4. Juli 2014 fand im bayerischen Landtag eine für die Menschen und die Natur in ganz Deutschland sehr wichtige Sitzung statt:
Der Wirtschaftsausschuss des bayerischen Landtags debattierte über das Gesetz zur Einführung von Mindestabständen zwischen Windkraftanlagen und menschlichen Wohnstätten, die sogenannte 10H-Regel.
Nachdem auf Bundesebene die Länderöffnungsklausel beschlossen wurde, beabsichtigt die bayerische Staatsregierung nun, den erkämpften Spielraum zum Wohle der Menschen und der Natur nutzen. VERNUNFTKRAFT. hat dieses Gesetzesvorhaben ausdrücklich begrüßt und an mehreren Stellen konstruktiv begleitet.
Dass die Anhänger der Windkraftindustrie dieses Gesetz fürchten und unter allen Umständen verhindern möchten, kann interessierte Beobachter des Geschehens nicht verwundern. Bereits im Vorfeld machten die Vertreter der einschlägigen Partikularinteressen massiv Stimmung gegen die Schutzvorschrift. Auch im bayerischen Landtag waren die Gegner des besseren Schutzes sehr deutlich in der Überzahl. Aber sie waren nicht unter sich:
Im Rahmen der Verbändeanhörung erhielten auch wir die Gelegenheit, VERNUNFTKRAFT.-Stellungnahme-zur-Länderöffnungsklausel-im-Baugesetzbuch.pdf” target=“_blank”>die Gründe, die dieses Gesetz zwingend erforderlich machen, vor dem Ausschuss darzulegen.
Wir danken der bayerischen Staatsregierung ausdrücklich für die Einbeziehung.
Unser aller Dank gilt Dipl. Physiker Markus Pflitsch, der sich in einer mehr als vierstündigen Sitzung der geballten Windlobbystärke aus- und sich erneut für die Menschen und die Natur eingesetzt hat. Nachdem er schon vor den Mitgliedern des Bundestages für die Länderöffnungsklausel geworben hatte, war es für ihn eine Ehrensache, nun auch den Mitgliedern des bayerischen Landtages VERNUNFTKRAFT.-Stellungnahme-zur-Länderöffnungsklausel-im-Baugesetzbuch.pdf” target=“_blank”>die relevanten Argumente nahe zu bringen.
Diese sind in unserer VERNUNFTKRAFT.-Stellungnahme-zur-Länderöffnungsklausel-im-Baugesetzbuch.pdf” target=“_blank”>Stellungnahme gegenüber dem Bundestag gesammelt. Die ökonomischen, technischen und ökologischen Argumente bleiben vollständig gültig. Die medizinischen Argumente sind mittlerweile auch durch das Bundesumweltamt (UBA) bestätigt worden. Dessen Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall, eine über drei Jahre währende Untersuchung, unterstreicht, dass Infraschall eine Gefahr für die Gesundheit der Menschen sein kann:
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass viele der negativen Auswirkungen von Infraschalleinwirkungen die Bereiche Herz-Kreislaufsystem, Konzentration und Reaktionszeit, Gleichgewichtsorgane, das Nervensystem und die auditiven Sinnesorgane betreffen. Probanden klagten häufig über Schwindel- und Unbehaglichkeitsempfindungen bei Infraschallexposition.
Aus ihrer an diesem Tag an diesem Ort erlebten zahlenmäßigen Überlegenheit schlossen die Gegner eines besseren Schutzes der Menschen, dass sie “einen 11:1 Sieg” errungen hätten. Hier ist dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Erwin Huber, eindeutig zuzustimmen:
Jeder solle die Anhörung für sich selbst auswerten, forderte er alle Anwesenden auf. „Das Leben und die Politik sind schwerer als ein Fußballspiel.“
In diesem Zusammenhang möchten wir eine Literaturempfehlung geben:
Unser Gehirn ist für ein Leben als Jäger und Sammler optimiert. Heute leben wir in einer radikal anderen Welt. Das führt zu systematischen Denkfehlern – die verheerend sein können für Ihr Geld, Ihre Karriere, Ihr Glück. Wer weiß, wie leicht man sich irren kann, ist besser gewappnet: Rolf Dobelli nimmt die tückischsten “Denkfallen” unter die Lupe, in die wir immer wieder tappen. Und so erfahren wir,
Rolf Dobellis Texte sind nicht nur inhaltlich ausgesprochen bereichernd, sie sind ein echtes Lesevergnügen. |
Im Kapitel Confirmation Bias beschreibt der Autor genau die hier von den Freunden der Windkraft mit ihrem vermeintlichen “Kantersieg” heraufbeschworene Gefahr.
Wir freuen uns, dass Herr Huber diese erkannt hat und ermutigen auch alle anderen Parlamentarier zum klaren Denken.
In mittelbarem Zusammenhang mit der Debatte im bayerischen Landtag steht übrigens auch dieser Artikel in der Süddeutschen Zeitung, der am Folgetag erschien:
Ein Bericht, der das brandenburgische Feldheim als Musterbeispiel einer erfolgreichen Energiewende darstellt und in dessen Umfeld eine kontextual nicht vorhandene Verbindung zur Braunkohle geschaffen wird, vermag durchaus den Eindruck einer Kampagne hervorzurufen.
Wie es sich in Feldheim lebt, können Sie hier recherchieren.
Warum die 10H-Regelung nicht nur den unsinnigen Windkraftausbau, sondern auch die Braunkohlebagger abbremsen kann, können Sie hier nachlesen.