Auf massives Betreiben der deutschen Bundesregierung, namentlich deren Grüne Minister und Staatssekretäre, hat der europäische Rat Ende 2022 eine “Notfallverordnung” erlassen. Diese ermöglicht es den EU-Mitgliedstaaten, Ausnahmen von der Artenschutzprüfung und der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für Erneuerbare Energien, Speicher und Netze vorzunehmen. Der Lobbyverband BEE, politisch Grün geführt, äußerte sich euphorisch über die “Formulierungshilfe”, die Bundesminister Habeck wenige Wochen später auf Basis dieser Verordnung auf den Weg brachte. Den einschlägigen Partikularinteressen hätte er kaum besser dienen können. Menschen, Natur und Wirtschaftsstandort wurden ihnen untergeordnet.
Wir haben den Vorgang in einem Artikel eingeordnet und uns mit einer Pressemitteilung dazu geäußert.
Beim bloßen Appell für ein rationaleres und damit natur- und menschenfreundliches Vorgehen können wir es allerdings nicht bewenden lassen:
Gemeinsam mit europäischen Partnerverbänden, welche die von Deutschland aus geplante Demontage des Natur- und Artenschutzes genauso schockiert wie wir zur Kenntnis nehmen, haben wir uns an den Rat der Europäischen Union gewandt. Frist- und formgerecht haben wir einen „Antrag auf interne Überprüfung“ verfasst, in dem die Frage der Vereinbarkeit der Notfallverordnung mit zahlreichen europäischen Normen, u.a. der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie sowie der Aarhus-Konvention, aufgeworfen wird.
Unsere Pressemitteilung dazu finden Sie hier.