Im Februar 2014 erklärte der SPIEGEL “Energie­ar­mut” zum neuen gesell­schaft­li­chen  Phänomen.

Energiearmut

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Eine zentrale Kompo­nente dieses Phäno­mens sind stetig steigende Strom­preise.

Strompreise

Die Abbil­dung stammt von der Bundes­ver­ei­ni­gung der Verbrau­cher­zen­tra­len. Sie ist dem hier verlink­ten SPIEGEL-Artikel entnommen.

Die Bundes­ver­ei­ni­gung der Verbrau­cher­zen­tra­len weist seit 2002 eine stetige Erhöhung des von den Bürgern durch­schnitt­lich pro kWh zu zahlen­den Betrags aus. Im Novem­ber 2015 wird

Seit 2002 gibt es das Erneu­er­bare Energien Gesetz. Dieses Gesetz, dessen Unsin­nig­keit von unabhän­gi­gen Wissen­schaft­lern wieder­holt offen­ge­legt und kriti­siert wurde, legt für bestimmte Techni­ken zur Strom­erzeu­gung, die sich von selbst am Markt nicht etablie­ren würden, feste Vergü­tun­gen und eine garan­tierte Abnahme des produ­zier­ten Stroms fest.

Die Diffe­renz zwischen dem Markt­preis für Strom und den staat­lich garan­tier­ten Vergü­tun­gen wird über die sogenannte EEG-Umlage allen deutschen Strom­kun­den aufge­bür­det. Anders als bei regulär im Bundes­haus­halt aufge­führ­ten Subven­tio­nen, trifft diese indirekte und intrans­pa­rente Subven­tio­nie­rung die einkom­mens­schwa­chen Haushalte beson­ders hart – der Anteil der Haushalts­aus­ga­ben,  der auf Strom entfällt, ist bei ihnen beson­ders hoch.

Energiearmut3

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Einer vermeint­li­chen Reform des EEG ungeach­tet, hat sich das Problem, wie im Novem­ber 2015 zu lesen, weiter verschärft.

Stromsperre

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stroms

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Nach Biomasse und Photo­vol­taik ist der rasante Zubau von Windkraft­an­la­gen für den Anstieg des EEG-Subven­ti­ons­vo­lu­mens zwar erst in dritter Linie mitver­ant­wort­lich, macht  jedoch – im Unter­schied zur Biomasse und in größe­rem Umfang als die Photo­vol­taik – den Aus- und Neubau von Strom­lei­tun­gen erfor­der­lich, was über die Netzent­gelte ebenfalls die Strom­kos­ten erhöht. Die Integra­tion in das Versor­gung­sys­tem ist bei Windkraft­an­la­gen beson­ders schwie­rig. Für den von ihnen produ­zier­ten Zufalls­strom müssen stets Notfall­ka­pa­zi­tä­ten bereit gehal­ten werden. Gleich­zei­tig sorgen die privi­le­gier­ten Windkraft­an­la­gen dafür, dass sich die konven­tio­nel­len Kraft­werke, derer sie zwingend bedür­fen, unter markt­wirt­schaft­li­chen Bedin­gun­gen nicht  mehr betrei­ben lassen. Unter dem Stich­wort “Kapazi­täts­me­cha­nis­mus” werden hier neue Subven­ti­ons­tat­be­stände disku­tiert. Diese sind eine unmit­tel­bare Folge des Windkraft­aus­baus und werden erneut den Strom­kun­den aufge­bür­det werden müssen.

Zudem sieht das EEG weiter­hin Vergü­tun­gen für nicht produ­zier­ten Strom  (“Phantom­strom”) vor. In Verbin­dung mit politisch ignorier­ten statis­tisch-mathe­ma­ti­schen Zusam­men­hän­gen bedingt dies zwangs­läu­fig, dass die Strom­preise aufgrund des Windkraft­aus­baus weiter steigen werden.

In einem sehr lesens­wer­ten Essay wurden Windkraft­an­la­gen insofern treffend als Rechnungs­mas­ten bezeichnet:

Dem naiven Kinder­glau­ben entspre­chend sollte ja auch der Wind keine Rechnung stellen, trotz­dem stehen inzwi­schen bei vielen Menschen in Deutsch­land die “Rechnun­gen” bis zu 250 Meter hoch in Sicht­weite. Was aber einige Schwerst­in­dok­tri­nierte nicht hindert, neue “Rechnungs­mas­ten” sogar mit Lichter­ket­ten zu begrü­ßen. Kaum zu glauben, stimmt aber wirklich.

 

 

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