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Der rasante und großflä­chige Ausbau von Windkraft­an­la­gen in Deutsch­land stellt für Fleder­mäuse eine tödli­che Gefahr dar.

Das Leibniz-Insti­tut für Zoo- und Wildtier­stif­tung geht davon aus, dass pro Jahr 200.000 Tiere durch deutsche Windkraft­an­la­gen getötet werden. 

Ganze Popula­tio­nen und Arten sind in ihrer Existenz bedroht. Die häufigste Todes­ur­sa­che ist das Barotrauma – ein qualvol­ler Tod, bei dem den Tieren die Lungen platzen. Schuld sind die durch Windkraft­an­la­gen verän­der­ten Luftdrü­cke. Dies ist nicht nur für die betrof­fe­nen Indivi­duen, Popula­tio­nen und Arten selbst fatal, sondern birgt auch darüber hinaus unerforschte ökolo­gi­sche Risiken. Die vielen, fast alle ohnehin bedroh­ten Arten nehmen nämlich sehr wichtige Funktio­nen in unseren Ökosys­te­men wahr. Fleder­mäuse sind Insek­ten­fres­ser. Auf ihrem Speise­zet­tel stehen z.B. Stech­mü­cken, Fliegen, Läuse, Falter ‚Käfer, Maulwurfs­gril­len, Maikä­fer und Heuschre­cken. Eine Fleder­maus frisst pro Nacht 1/3 bis 1/2 ihres Körper­ge­wichts in Form von Insek­ten und ist somit das denkbar beste biolo­gi­sche “Schäd­lings­be­kämp­fungs­mit­tel”.

Im Dezem­ber 2015 widmete sich das Magazin Spektrum den ökolo­gisch und ökono­misch höchst nützli­chen Helfern:

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Die tödli­che Gefähr­dung von Fleder­mäu­sen durch Windkraft­an­la­gen ist seit Langem bekannt und in diesem Beitrag des Senders 3sat aus 2012 dokumentiert:

fledermaus

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Darin wird z.B. erklärt, dass die für die Arten­schutz­prü­fung verwen­de­ten Ortungs­ge­räte für Fleder­mäuse  überhaupt nicht geeig­net sind, um ein aussa­ge­fä­hi­ges Ergeb­nis zu erhal­ten. Es gibt z.B. keinen festge­leg­ten Unter­su­chungs­stan­dard. Die Reich­weite der Detek­to­ren ist meist auf 40 Meter begrenzt, der eigent­li­che Eingriffs­ort kann also bei einer 200 Meter hohen Windkraft­an­lage nicht abgedeckt werden. Um wirklich gewähr­leis­ten zu können, dass sich der Erhal­tungs­zu­stand der Popula­tio­nen nicht verschlech­tert (so, wie es das Europa­recht verlangt) reicht eine einfa­che arten­schutz­recht­li­che Prüfung also nicht aus. Hierfür müsste die genaue Größe jeder einzel­nen Fleder­maus­po­pu­la­tion erfasst werden. Um dann entschei­den zu können, ob die jewei­lige Popula­tion die Tötung einzel­ner Indivi­duen durch Windkraft­an­la­gen verkraf­tet. Zudem bräuchte es Grenz­werte für die Flugkor­ri­dore dieser Tiere und zuver­läs­si­gere Prüfun­gen vor dem Bau von Windkraftanlagen.

Im Sommer 2013 wurden die Ergeb­nisse einer wissen­schaft­li­chen Studie zu den Fleder­maus­tö­tun­gen bekannt. Gegen die Veröf­fent­li­chung der Daten hat sich die Firma ENERCON jedoch bislang erfolg­reich gewehrt. Dennoch ist die Proble­ma­tik auch im Bundes­um­welt­mi­nis­te­rium bekannt. Politi­sche Konse­quen­zen sind jedoch bislang nicht zu erken­nen. SPIEGEL online berichtete:

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Im Sommer 2014 gelangte das weitge­hend ignorierte Massen­ster­ben erneut in die Medien. Demnach fordert der deutsche Windkraft­aus­bau auch von  den Fleder­maus­po­pu­la­tio­nen aus unseren Nachbar­län­dern einen hohen Blutzoll:

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Eine neue Dimen­sion der Gefähr­dung ergibt sich durch die bestehen­den und an vielen Orten bereits in die Tat umgesetz­ten Pläne zur Ansied­lung von Windkraft­in­dus­trie in Wäldern. Die Gesell­schaft zum Schutz der Eulen erklärt:

Eine Reihe von Arten (z. B. Großer und Kleiner Abend­seg­ler, Bechstein- Mops- und Fransen­fle­der­maus) jagt bevor­zugt regel­mä­ßig oder fakul­ta­tiv oberhalb der Baumkro­nen und damit in den Höhen, die von den Rotoren erreicht werden. Deshalb muss gerade im Wald mit enorm hohen Verlus­ten an Fleder­mäu­sen gerech­net werden. Das zeigt auch die hohe Todes­rate an den unter­such­ten, bisher wenigen im Wald errich­te­ten Anlagen.  Der Betrieb der Anlagen dürfte zumeist zu einer mehr als nur unerheb­li­chen Erhöhung des allge­mei­nen Lebens­ri­si­kos der Tiere führen, so dass ein Verstoß gegen das Tötungs­ver­bot des § 42 des Bundes­na­tur­schutz­ge­set­zes nicht auszu­schlie­ßen ist. Die Ziele der Windener­gie­wirt­schaft können kaum als zwingende Gründe des öffent­li­chen Inter­es­ses angese­hen werden, die den gemein­schafts­recht­lich fundier­ten Arten­schutz überwie­gen könnten.

Die Aussicht auf Windkraft-Subven­tio­nen, sprich EEG-Förde­rung, setzt übrigens auch bei manchen Menschen umwelt­kri­mi­nelle Energien  frei. Da ein dokumen­tier­tes Fleder­maus­vor­kom­men das Aus für manchen irratio­na­len Sakral­bau bedeu­tet, ist es für skrupel­lose Geschäf­te­ma­cher nahelie­gend, Wohnstät­ten und Brutplätze pro-aktiv zu zerstö­ren. Sei es durch inten­sive Waldbe­wirt­schaf­tung, durch geziel­tes Fällen von Bäumen, die Felder­mäu­sen als Wochen­stu­ben dienen oder durch Verhal­tens­wei­sen, wie sie der WATTEN­RAT hier dokumen­tiert hat:

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Zur Seite des Watten­rats – dem unabhän­gi­gen Natur­schutz für die Küste.

Wie im Septem­ber 2014 publik wurde, fordern sogenannte Schwach­sinns­an­la­gen einen beson­ders hohen Blutzoll. Generell gilt:

Wo Windkraft­an­la­gen stehen oder geplant sind, leben Fleder­mäuse gefähr­lich oder gar nicht.


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