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Das Problem

In Deutsch­land sind zahllose Windkraft­an­la­gen allein auf der Grund­lage von Windgut­ach­ten geneh­migt und gebaut worden. Diese Windgut­ach­ten beruh­ten in aller Regel auf Compu­ter­si­mu­la­tio­nen und wurden aus den Windver­hält­nis­sen an anderen Stand­or­ten in der näheren Umgebung hochge­rech­net. Diese Berech­nungs­me­thode ist mit großen Unsicher­hei­ten behaf­tet. Aus physi­ka­li­schen Gründen sind die Energie­er­träge aus Windkraft­an­la­gen abhän­gig von der dritten Potenz der mittle­ren Windge­schwin­dig­keit. Das hat zur Folge, dass ein Fehler von 10% bei der gutach­ter­lich berech­ne­ten Windge­schwin­dig­keit einen Fehler von 30% bei den Energie­er­trä­gen bewirkt. Insbe­son­dere wenn die mittle­ren Windge­schwin­dig­kei­ten zu hoch berech­net wurden, ist ein wirtschaft­li­cher Betrieb auch bei überhöh­ten Vergü­tun­gen nicht möglich. Mittler­weile ist bekannt, dass die Erträge vieler Windparks weit unter den Progno­sen der Windgut­ach­ten liegen. Diese Windparks sind in aller Regel in wirtschaft­li­chen Schwie­rig­kei­ten, die bis zur Insol­venz gehen. 

Von ähnli­cher Ad-hocerie sind vieler­orts die gesam­ten Planun­gen zur Auswei­sung von Windkraft­vor­rang­ge­bie­ten gekennzeichnet. 

In den letzten Jahren wurden von Kommu­nen, Kreisen und Ländern Planun­gen von Windkraft­an­la­gen aufgrund von „Energie- und Klima­stra­te­gien“ durch­ge­führt. Anstatt die physi­ka­li­schen und techni­schen Restrik­tio­nen fachlich richtig einzu­schät­zen, findet ein völlig unkoor­di­nier­ter Ausbau statt. Vertre­ter von Landes­re­gie­run­gen schät­zen die Auswir­kun­gen dieses Ausbaus völlig falsch ein. Jüngs­tes Beispiel ist das Hessi­sche Umwelt­mi­nis­te­rium, das auf der eigenen homepage einen Ausbau der Windkraft bis zu einem Gesamt­ertrag von 28.000.000 MWh bewirbt. Ganz offen­sicht­lich scheint nieman­dem bewusst zu sein, dass dafür hessen­weit 5000 Windkraft­an­la­gen erfor­der­lich sind.

In “Klima­schutz­stra­te­gien” – die als Recht­fer­ti­gung für den Windkraft­aus­bau dienen–  werden bezüg­lich der angestreb­ten CO2-Reduzie­run­gen syste­ma­ti­sche Bilan­zie­rungs­feh­ler gemacht:  Rein rechne­ri­sche, fiktive Einspa­run­gen werden in voller Höhe verbucht, obwohl sie aufgrund der hier beschrie­be­nen Zusam­men­hänge faktisch nicht existie­ren. Tatsäch­li­che, durch Indus­tria­li­sie­rung von Wäldern bedingte Mehre­mis­sio­nen werden hinge­gen nicht bilan­ziert: Eine Windkraft­an­lage “verbraucht” ca. 1 ha Wald, der bis zur Zerstö­rung durch diese Anlage ca. 10t CO2/a speicherte.  Eine Berück­sich­ti­gung der relevan­ten Dimen­sio­nen und damit eine Abschät­zung des Aufwand/Ertragsverhältnisses derar­ti­ger Strate­gien findet praktisch nie statt.

Das derzei­tige Vorge­hen ist aus technisch-natur­wis­sen­schaft­li­cher Sicht unseriös. Die im Zuge des Windkraft­aus­baus den Menschen und der Natur aufge­bür­dete Last wird dadurch auf völlig unnötige und daher völlig inakzep­ta­ble Weise erhöht. 

Die Lösung

Die Ermitt­lung der mittle­ren Windge­schwin­dig­keit an geplan­ten Stand­or­ten muss auf standar­di­sier­ten Messun­gen und Messver­fah­ren beruhen. Diese Messun­gen müssen unmit­tel­bar am geplan­ten Stand­ort mindes­tens in Naben­höhe der geplan­ten Anlagen erfol­gen. Um einen statis­tisch abgesi­cher­ten Wert für die mittlere Windge­schwin­dig­keit zu erhal­ten, der auch die jahres­zeit­li­chen Schwan­kun­gen der Windge­schwin­dig­keit berück­sich­tigt, müssen diese Messun­gen über die Dauer von mindes­tens einem Jahr erfolgen.

Für die gemes­sene mittlere Geschwin­dig­keit muss der Messfeh­ler bzw. die Unsicher­heit der Messung mit angege­ben werden, um damit die Unsicher­hei­ten der zu erwar­ten­den Erträge abschät­zen zu können. Zum Schutz von Inves­to­ren, insbe­son­dere bei Bürger­wind­parks, muss eine gesetz­li­che Verpflich­tung geschaf­fen werden, die Ergeb­nisse der Windmes­sung zu veröf­fent­li­chen. Auf der Grund­lage allein von Windgut­ach­ten dürfen zukünf­tig keine Bauge­neh­mi­gun­gen erteilt werden.

Die Planun­gen der Gebiets­kör­per­schaf­ten müssen aufein­an­der abgestimmt werden und sich an techni­schen Reali­tä­ten messen lassen. Die gesetz­li­che Privi­le­gie­rung des Baus von Windkraft­an­la­gen nach dem Bundes­im­mi­si­ons­schutz­ge­setz muss abgeschafft werden. Lokale Klima­kon­zepte müssen sich am Gesamt­bei­trag für Deutsch­land und die Welt messen lassen.


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