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Das Problem
In Deutschland sind zahllose Windkraftanlagen allein auf der Grundlage von Windgutachten genehmigt und gebaut worden. Diese Windgutachten beruhten in aller Regel auf Computersimulationen und wurden aus den Windverhältnissen an anderen Standorten in der näheren Umgebung hochgerechnet. Diese Berechnungsmethode ist mit großen Unsicherheiten behaftet. Aus physikalischen Gründen sind die Energieerträge aus Windkraftanlagen abhängig von der dritten Potenz der mittleren Windgeschwindigkeit. Das hat zur Folge, dass ein Fehler von 10% bei der gutachterlich berechneten Windgeschwindigkeit einen Fehler von 30% bei den Energieerträgen bewirkt. Insbesondere wenn die mittleren Windgeschwindigkeiten zu hoch berechnet wurden, ist ein wirtschaftlicher Betrieb auch bei überhöhten Vergütungen nicht möglich. Mittlerweile ist bekannt, dass die Erträge vieler Windparks weit unter den Prognosen der Windgutachten liegen. Diese Windparks sind in aller Regel in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die bis zur Insolvenz gehen.
Von ähnlicher Ad-hocerie sind vielerorts die gesamten Planungen zur Ausweisung von Windkraftvorranggebieten gekennzeichnet.
In den letzten Jahren wurden von Kommunen, Kreisen und Ländern Planungen von Windkraftanlagen aufgrund von „Energie- und Klimastrategien“ durchgeführt. Anstatt die physikalischen und technischen Restriktionen fachlich richtig einzuschätzen, findet ein völlig unkoordinierter Ausbau statt. Vertreter von Landesregierungen schätzen die Auswirkungen dieses Ausbaus völlig falsch ein. Jüngstes Beispiel ist das Hessische Umweltministerium, das auf der eigenen homepage einen Ausbau der Windkraft bis zu einem Gesamtertrag von 28.000.000 MWh bewirbt. Ganz offensichtlich scheint niemandem bewusst zu sein, dass dafür hessenweit 5000 Windkraftanlagen erforderlich sind.
In “Klimaschutzstrategien” – die als Rechtfertigung für den Windkraftausbau dienen– werden bezüglich der angestrebten CO2-Reduzierungen systematische Bilanzierungsfehler gemacht: Rein rechnerische, fiktive Einsparungen werden in voller Höhe verbucht, obwohl sie aufgrund der hier beschriebenen Zusammenhänge faktisch nicht existieren. Tatsächliche, durch Industrialisierung von Wäldern bedingte Mehremissionen werden hingegen nicht bilanziert: Eine Windkraftanlage “verbraucht” ca. 1 ha Wald, der bis zur Zerstörung durch diese Anlage ca. 10t CO2/a speicherte. Eine Berücksichtigung der relevanten Dimensionen und damit eine Abschätzung des Aufwand/Ertragsverhältnisses derartiger Strategien findet praktisch nie statt.
Das derzeitige Vorgehen ist aus technisch-naturwissenschaftlicher Sicht unseriös. Die im Zuge des Windkraftausbaus den Menschen und der Natur aufgebürdete Last wird dadurch auf völlig unnötige und daher völlig inakzeptable Weise erhöht.
Die Lösung
Die Ermittlung der mittleren Windgeschwindigkeit an geplanten Standorten muss auf standardisierten Messungen und Messverfahren beruhen. Diese Messungen müssen unmittelbar am geplanten Standort mindestens in Nabenhöhe der geplanten Anlagen erfolgen. Um einen statistisch abgesicherten Wert für die mittlere Windgeschwindigkeit zu erhalten, der auch die jahreszeitlichen Schwankungen der Windgeschwindigkeit berücksichtigt, müssen diese Messungen über die Dauer von mindestens einem Jahr erfolgen.
Für die gemessene mittlere Geschwindigkeit muss der Messfehler bzw. die Unsicherheit der Messung mit angegeben werden, um damit die Unsicherheiten der zu erwartenden Erträge abschätzen zu können. Zum Schutz von Investoren, insbesondere bei Bürgerwindparks, muss eine gesetzliche Verpflichtung geschaffen werden, die Ergebnisse der Windmessung zu veröffentlichen. Auf der Grundlage allein von Windgutachten dürfen zukünftig keine Baugenehmigungen erteilt werden.
Die Planungen der Gebietskörperschaften müssen aufeinander abgestimmt werden und sich an technischen Realitäten messen lassen. Die gesetzliche Privilegierung des Baus von Windkraftanlagen nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz muss abgeschafft werden. Lokale Klimakonzepte müssen sich am Gesamtbeitrag für Deutschland und die Welt messen lassen.
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