| VERANTWORTUNG NATURSCHUTZ GESUNDHEIT FAIRNESS SERIOSITÄT
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VERANTWORTUNG stärken. Haftungsprinzip durchsetzen. |
Das ist vernünftig > Unternehmerische Verantwortung gebietet die Haftungsübernahme für die mit unternehmerischen Chancen einhergehenden Risiken. Die kompletten Rückbaukosten für Windkraftanlagen (inklusive Zuwegung und vollständiger Entfernung von Fundamenten) müssen durch unabhängige Unternehmen ökonomisch fundiert bewertet werden. Bauherren müssen eine unwiderrufliche Bankbürgschaft zur Deckung dieser Kosten nachweisen. Eine Abwälzung auf die Allgemeinheit bzw. künftige Generationen muss wirksam verhindert werden. |
NATUR bewahren. Schutzgebiete respektieren. |
Das ist vernünftig > Die Errichtung von Windindustrieanlagen in Wäldern, Naturparks, Landschaftsschutz‑, Naherholungs‑, Trinkwasserschutz‑, FFH – und Natura 2000-Gebieten ist generell auszuschließen. Gemäß der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten müssen für Windenergieanlagen Mindestabstandsregelungen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen besonders störungsempfindlicher oder besonders gefährdeter Vogelarten definiert und eingehalten werden. Das artenschutzrechtliche Tötungsverbot muss uneingeschränkt gelten. Umweltverträglichkeitsprüfungen sind in jedem Fall durchzuführen. |
GESUNDHEIT schützen. Vorsorgeprinzip ernstnehmen. |
Das ist vernünftig > Abhängig vom Geländeprofil, das die Ausbreitung von Infraschall beeinflusst, ist ein Mindestabstand von Windkraftanlagen zu jeglicher Wohnbebauung sicherzustellen, bis medizinisch begründete Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Unversehrtheit aller betroffenen Anwohner gefunden und gesetzlich festgelegt sind. Als allererste Annäherung an das Vorsichtsprinzip ist die zehnfache Anlagenhöhe bundeseinheitlich als Minimalabstand zu jeglichen menschlichen Wohnstätten einzuhalten. |
FAIRNESS herstellen. Eigentum achten. |
Das ist vernünftig > Die Entwertung von Wohneigentum und Altersvorsorge muss entschädigt werden. Der Privatisierung von Gewinnen bei Sozialisierung der Kosten ist Einhalt zu gebieten. Ausgleichszahlungen für Immobilienwertverluste sind gesetzlich festzulegen. |
SERIOSITÄT gewährleisten. Richtig messen, korrekt rechnen. |
Das ist vernünftig > Die Genehmigungserteiligung zum Bau von Windkraftanlagen ist an eine gesetzlich vorgeschriebene, standardisierte Windmessung in Nabenhöhe über 1 Jahr zu knüpfen. Die Ausbauziele von Bund, Ländern und Kommunen sind auf stringente und transparente Berechnungen unter Berücksichtigung physikalischer Gesetze und statistischer Gegebenheiten zu stützen. |
Solange diese 5 dringlichsten Gebote der Vernunft nicht erfüllt sind, ist ein unverzüglicher Ausbaustopp angezeigt.
Die generelle Fragwürdigkeit des Windkraftausbaus, die sich aus physikalisch-technischen Zusammenhängen ergibt, bleibt davon unberührt.