Am 30. März 2021 stellte der Bundesrechnungshof seinen “Bericht zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit bei Elektrizität” vor.
Bereits 2017 hatte der Rechnungshof grobe Mängel und teure Fehler der Energiewende-Politik gerügt. Ein Jahr später erstellte der BRH einen Sonderbericht, der unter den Aspekten der Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit erhebliche Defizite feststellte und – nach unserer Lesart – vor dem GAU warnte.
Im Lichte der aktuellen Entwicklung wiederholte die Bonner Behörde diese Warnung nun eindringlich. Präsident Kay Scheller wies bei der Vorstellung des Berichts auf unplausible Annahmen und ernüchternde Ergebnisse hin, welche die Energiepolitik leiten und prägen. Hier Auszüge seines Statements:
Auszug aus dem Statement des BRH-Präsidenten vom 30. März 2021 (…) Die Energiewende ist ein Thema, mit dem sich der Bundesrechnungshof schon mehrfach befasst hat. In 2016 und in einem Sonderbericht zuletzt in 2018. Damals kamen wir zu dem Ergebnis, dass das BMWi die Energiewende unzureichend koordiniert und mangelhaft steuert. Und dass der enorme Aufwand und die großen Belastungen für Bürger und Wirtschaft in einem Missverhältnis zu dem bis dahin dürftigen Ertrag standen. Der Befund war ernüchternd. Dieses Ergebnis hat uns bewogen, mit Abstand von fast drei weiteren Jahren, die Umsetzung der Energiewende erneut in den Blick zu nehmen. Denn: Ein hoher Aufwand verbunden mit erheblichen Ausgaben und Kosten ist weiterhin ein Kernelement der Energiewende. Heute liegt unser Fokus darauf, wie es um die Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit von Strom bestellt ist. Auf Grundlage der Monitoring- und Fortschrittsberichte der Bundesregierung zur Energiewende. Das Ergebnis bleibt „ernüchternd“: Seit 2018 hat sich zu wenig getan. Die Bundesregierung steuert den Transformationsprozess Energiewende weiterhin unzureichend. Eine zuverlässige und preisgünstige Versorgung von privaten Haushalten und Wirtschaft mit Strom ist zunehmend fraglich. Die sichere Versorgung unterliegt Risiken, die die Bundesregierung nicht vollständig im Blick hat. Denn: bei der Versorgungssicherheit ist das Monitoring lückenhaft; die Bundesregierung hat die Bezahlbarkeit noch immer nicht messbar bestimmt. Das gefährdet die an sich notwendige Energiewende, ihre Akzeptanz und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Versorgungssicherheit: vollständig erfassen und bewerten Zunächst zur Versorgungssicherheit mit Strom. Hier muss das BMWi sein Monitoring vervollständigen und dringend Szenarien untersuchen, die aktuelle Entwicklungen und bestehende Risiken vollständig und realistisch erfassen. Die sichere Versorgung mit Strom hat das BMWi anhand von Indikatoren und Schwellenwerten zu messen und zu bewerten. Dass es dahingehend Mängel gibt, will ich Ihnen an zwei Beispielen verdeutlichen: Bei den Kriterien Versorgungszuverlässigkeit und Systemsicherheit ist das Monitoring lückenhaft. Zu wesentlichen Aspekten sagt das Monitoring des BMWi bislang jedenfalls nichts oder kaum etwas aus. Dazu gehören die Aspekte Netzausbau und Speicher, Netzwartung, Netzstabilität oder Versorgungsausfälle. Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Bei anderen Kriterien beruht die Bewertung auf unrealistischen oder überholten Annahmen. Sie sind teils zu optimistisch und teils unplausibel. Nicht ausreichend berücksichtigt hat die Bundesregierung z. B.
(…) |
Verschiedene Medien griffen die Kritik auf.
Wie in den vorherigen Berichten und gemäß seines Auftrags konzentrierte sich der Bundesrechnungshof allerdings auf zwei von drei Ecken des “energiepolitischen Zieldreiecks”, nämlich die Aspekte Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit.
Mindestens ebenso schwerwiegend sind jedoch die Fehlentwicklungen im “toten Winkel” des Berichts: Die Umweltverträglichkeit der Energieversorgung hat sich über die letzten Jahre massiv verschlechtert. Minimalen, im relevanten Weltmaßstab völlig unbedeutenden, CO2-Einsparungen bei der Stromproduktion stehen verheerende Schäden an Fauna, Flora, Landschaften, Naturräumen und Ökosystemen gegenüber. Interessanterweise war es zuletzt (am 23. Februar 2021) die tageszeitung (taz), die diesem Aspekt etwas Aufmerksamkeit schenkte.
All’ dies sind Symptome größten anzunehmenden Unsinns. Mit hohem Werbeaufwand wird dieser immer noch als “Erfolgsmärchen” verkauft.
Gut, dass der Bundesrechnungshof hin und wieder die Realität ins Spiel bringt. Noch besser wäre es, das tote Pferd würdevoll zu bestatten.