Gemäß dem 2014 “reformierten” EEG sollen Windkraft‑, Photovoltaik‑, Biomasse- und Geothermieanlagen zur Stromerzeugung ab 2017 über Ausschreibungen gefördert werden. Dazu hat das Bundeswirtschaftsministerium im Juli 2015 ein Eckpunktepapier vorgelegt.
Die Wirtschaftsweisen mahnten zu diesem Thema wiederholt an, dass die bekannten Missstände und Fehlanreize des EEG beseitigt werden müssen. Um dies zu ermöglichen, gelte es, die Profiteure des Subventionssystems zu entmachten.
Aus dem vorletzten Jahresgutachten der Wirtschaftsweisen
Umgangssprachlich ausgedrückt: Wer den Sumpf trockenlegen will, sollte tunlichst nicht die Frösche fragen. Unser Eindruck vom Eckpunktepapier ist allerdings, dass die sprichwörtlichen Frösche intensiv in die Biotopgestaltung eingebunden werden sollen. Die nicht ausformulierte, implizite Leitfrage des Papiers lautet nach unserer Lesart:
Wie können die bestehenden, ökologisch und ökonomisch verheerenden Fehlanreize des EEG möglichst unbeschadet und ungeschmälert in die ab 2015 geltenden Regelwerke überführt werden?
Dies läuft unseren Interessen vollständig zuwider. VERNUNFTKRAFT. brachte daher am 5. Oktober 2015 diese Stellungnahme ein:
An einer Ecke des Papiers haben wir uns besonders heftig gestoßen: Dass der “Irrationalitätszuschlag” aus dem EEG in die Ausschreibungsmodalitäten übernommen werden soll, können wir gar nicht gutheißen. Damit würde diese Bildgeschichte auch über 2017 hinaus fortgesetzt.