Das seit 2002 bestehende Gesetz fördert die Stromerzeugung aus Windkraft, Biomasse und Photovoltaik sowie – in mengenmäßig geringerem Umfang – aus Klär- und Grubengas sowie Geothermie.
Das EEG beinhaltet die weltweit umfangreichste Förderung für die sogenannten erneuerbaren Energien. Kernbestandteil des Gesetzes ist die Abnahme- und Preisgarantie für aus EEG-Anlagen erzeugten Strom. Völlig unabhängig vom Bedarf und ohne Rücksicht auf systemische Effekte, bekommen Erzeuger von EEG-Strom einen über 20 Jahre lang fest garantierten Preis für ihre Produkte. Netzbetreiber sind zur Abnahme des Stroms verpflichtet. “Produzieren und vergessen” ist die rationale Reaktion auf dieses Anreizsystem. Die Höhe der fixen Vergütungssätze differiert zwischen den einzelnen Erzeugungsarten und wird im politischen Prozess festgelegt. Alle diese Sätze liegen deutlich über dem Marktpreis. Die Stromerzeugung mittels der politisch favorisierten Methoden wird also subventioniert.
Vom damaligen Umweltminister Jürgen Trittin eingeführt und von dessen seinerzeitigen Staatssekretär Rainer Baake (beide Grüne) maßgeblich mit entworfen, führte das Subventionsgesetz über 12 Jahre zu einem massiven Kapazitätsaufbau für Stromerzeugungsanlagen aus den geförderten Technologien. Ebenfalls, jedoch im Verhältnis zur aufgebauten Kapazität deutlich unterproportional, stieg die Menge an erzeugtem Strom aus den genannten Quellen. Mittlerweile beträgt der Anteil der “erneuerbaren Energien” am deutschen Strommix 23,4 Prozent.
Dies wird von den Architekten des EEG immer wieder als großer Erfolg gefeiert – wobei geflissentlich mindestens drei Dinge übersehen werden:
1. Bezogen auf den gesamten Energieverbrauch – die relevante Größe, wenn man ernsthaft eine “Energiewende” möchte – liefern die durch das EEG geförderten Quellen nur 11,6 Prozent. Beispielsweise tragen 24.000 Windkraftanlagen hier gerade mal 1,3 Prozent bei. Auch wenn man Deutschland in einen einzigen Windpark verwandeln würde, könnte die Windkraft bezüglich der eigentlich relevanten Größe Primärenergieverbrauch die 5‑Prozent-Hürde kaum überwinden.
2. Dem steigenden Anteil der EEG-Produkte am Strommix steht ein überproportional steigendes Subventionsvolumen gegenüber. Im Jahr 2013 mussten die deutschen Stromkunden 23,4 Milliarden Euro für diesen Strom aufwenden, der an der Börse nur 2 Milliarden Euro wert war. Die Opportunitätskosten dieser Förderung sind immens: Man stelle sich vor, was man an gesellschaftlichen, sozialen und ökologischen Problemen hätte lindern oder lösen können, wenn dieses Geld anders verwendet worden wäre. Zum Vergleich: Der Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beträgt rund 14 Milliarden Euro. Für die Energieforschung, also die Suche nach wirklich tragfähigen technologischen Lösungen und Alternativen, wird ungefähr ein Zwangzigstel des EEG-Volumens verausgabt.
3. Der steigende Anteil des EEG-Stroms zeitigt erhebliche negative systemische Effekte und erzeugt erhebliche Verwerfungen im europäischen Energiemarkt. Die zufallsabhängige Einspeisung und die Unmöglichkeit, Strom großtechnisch zu speichern, bedingen, dass wir immer häufiger teuer subventionierten Strom ins Ausland verschenken müssen. Die Konstruktionsprinzipien des EEG bewirken, dass die vergleichsweise umweltfreundlichsten und effizientesten konventionellen Kraftwerke nicht mehr rentabel betrieben werden können. Im Endeffekt bringen Windkrafträder Braunkohlebagger auf Touren. Der CO2-Ausstoß ist in den letzten Jahren gestiegen – nicht trotz, sondern auch wegen der durch das EEG geförderten Stromproduktion. Die komplexen Zusammenhänge finden Sie hier erläutert.
4. Die 23,4 Prozent Anteil am Strommix bzw. die 11,6 Prozent am Energiebedarf werden mit einem immensen Flächenverbrauch erkauft. Bereits jetzt dominieren Energieerzeugungsanlagen weite Strecken unserer Landschaften, Biomasseverstromung tritt in direkte Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion. Ein Biodiversitätsdesaster bahnt sich an.
Solange die durch das EEG geförderten Anlagen ein Nischendasein fristeten, blieben diese negativen Begleiterscheinungen weitgehend unterhalb der Wahrnehmungschwelle. Gleichwohl waren die Konstruktionsfehler von Beginn an Gegenstand der wissenschaftlichen Kritik, insbesondere aus der akademischen Volkswirtschaftslehre: Hauptkritikpunkte waren bereits in den frühen 2000er Jahren a) die mangelnde Technologieoffenheit (einige handverlesene, politisch gut vertretene Branchen werden gefördert, Alternativen kommen nicht zum Zuge), b) die völlige Ausschaltung des Wettbewerbs und c) die Blindheit gegenüber den Opportunitätskosten der Förderung (s.o.).
So hat der wissenschaftliche Beirat am Bundeswirtschaftsministerium bereits 2004 in einem grundlegenden Gutachten unter Federführung von Prof. Dr. Carl Christian von Weizsäcker alle Fehler des Gesetzes offengelegt. Sämtliche für das EEG angeführten Argumente erkannten die akademischen Berater des damaligen Ministers Clement als haltlos. Im gleichen Jahr thematisierte auch der SPIEGEL die Unsinnigkeit insbesondere des Windkraftausbaus. Unter dem Titel die große Luftnummer stellte er die grundlegenden Probleme dar und nahm alle im Jahr 2014 zu beobachtenden krassen Fehlentwicklungen vorweg.
Mittlerweile – 10 Jahre später! – sind diese Fehlentwicklungen weitgehend bekannt: Dass der Restwahnsinn in Deutschland aus der Steckdose fließt, ist selbst in der von der Erneuerbare Energien Euphorie voll erfassten ZEIT zu lesen.
Immer noch zu wenig bekannt ist, dass der Subventionswettlauf im ländlichen Raum wahre Dramen hervorruft – der Goldrausch schwächt die Moral.
Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD ist angetreten, die überfällige Lösung der Probleme anzugehen. Im Koalitionsvertrag steht dazu:
Die Förderung der Erneuerbaren will die Koalition mit Blick auf bezahlbare Strompreise kosteneffizienter gestalten. (…)
Wir werden die Fördersätze senken (insbesondere bei windstarken Standorten) um Überförderungen abzubauen und (…) gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die guten Standorte (…) auch künftig wirtschaftlich genutzt werden können.
Unser Grundsatz lautet: Das EEG ist ein Instrument zur Markteinführung von erneuerbaren Energien. Sie sollen perspektivisch ohne Förderung am Markt bestehen.
Am 8. April 2014 hat das Bundeskabinett einen Entwurf für ein reformiertes EEG beschlossen. Dieser Entwurf wird der reformerischen Rhetorik nicht im Ansatz gerecht.
Noch am 26. Februar 2014 hatte die eigens vom Bundestag einberufene Expertenkommission Forschung und Innovation dem EEG jede Grundlage entzogen und erklärt, dass das Gesetz dem Klima nichts bringt, den technologischen Fortschritt hemmt und abgeschafft gehört. Die Kritik wurde – ungeachtet der Mahnung des Normenkontrollrats – totgeschwiegen und vollständig ignoriert.
Deswegen sucht das Volk Vertreter.
Quellen:
- Sachverständigenrat, Jahresgutachten 2013/14 und 2012/13.
- Wissenschaftlicher Beirat am Bundswirtschaftsministerium, Gutachten „zur Förderung erneuerbarer Energien“ und „Wege zu wirksamen Klimapolitik“.
- Monopolkommission, (2013): Wettbewerb in Zeiten der Energiewende
- Stephan Kohler, Chef der DENA, bezeichnete das EEG wiederholt als „Wahnsinn“
- Akademie der Technikwissenschaften (2013), Ergebnisse des Projektes „Energiewende finanzierbar gestalten“
- Bettzüge, Marc Oliver (2013): Vgl.u.a. diesen Beitrag des Leiters Energiewirtschaftlichen Instituts der Universität zu Köln
- Expertenkommission Forschung und Innovation: Gutachten vom 26. Februar 2014
- Flade, M. (2013) mit dem preisgekrönten Aufsatz „von der Energiewende zum Biodiversitätsdesaster“ aus der Fachzeitschrift Vogelwelt
- Die WELT vom 19.12.13: „Die Windkraftlobby ist Staatssekretär bei Gabriel“
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Analyse des Entwurfs durch Professor Dr. Günter Specht.
- Implikationen des eingeschlagenen Weges – eine einfache Dreisetzung offenbart ein Desaster.
Die grundlegenden Probleme finden Sie hier in weniger als fünf Minuten dargestellt: