Anfang März 2023 erhielten wir zahlreiche Zuschriften, die sich auf die gerade bekannt gewordenen Pläne des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminsteriums (BMWK) für perspektivische Quasi-Verbote von Gas- und Ölheizungen und die Fixierung auf Wärmepumpen als vermeintlich alleinseligmachende Technologie bezogen. Dieses Thema bewegt ganz offensichtlich die Gemüter und gibt vielen Menschen Anlass zu großer Sorge.
Im TV-Format der auflagenstärksten deutschen Tageszeitung wurde der Urheber der Pläne gar als “gefährlicher Traumtänzer” bezeichnet.
Bereits Ende Februar hatte die WELT den Gesetzentwurf des BMWK für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) analysiert und kommentiert:
Jede neu eingebaute Heizung soll ab 2024 mindestens zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Doch wird deutlich: Der aktuelle Gesetzesentwurf geht noch weiter. Zusätzlich droht eine verschärfte Austauschpflicht auch für funktionierende Geräte. Millionen Heizungen wären betroffen.
Auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gab es dazu kritische Einlassungen:
Demnach heißt es im GEG-Entwurf „Erdöl- und Erdgaskessel, die bis 1996 eingebaut worden sind, dürfen noch bis längstens 2026 betrieben werden.“ Selbst eine gut gewartete und voll funktionstüchtige Gas-Brennwerttherme – noch vor Kurzem als das Nonplusultra an Effizienz gepriesen – die im Jahr 2026 bereits 30 Jahre in Betrieb ist, müsste dann eingemottet werden.
Dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll, hatte die Koalition bereits vor einem Jahr vereinbart. Aus Sicht der FDP war aber keine Pflicht dazu vorgesehen.
„In der Regel läuft die 65-Prozent-Regel auf die Wärmepumpe hinaus, auch wenn der dafür genutzte Strom an windschwachen Tagen größtenteils aus Kohlekraftwerken stammt“ resümiert die Welt. „Allein schon diese Pflicht dürfte insbesondere in energetisch schlechten Einfamilienhäusern teure Rundum-Sanierungen notwendig machen. Nun jedoch zeichnet sich ab, dass zwei Jahre später nicht nur defekte, sondern sogar noch funktionierende Gas- und Ölheizungen ausgetauscht werden müssen, wenn die 65-Prozent-Regel nicht eingehalten wird.”
Der Präsident des Immobilienbesitzerverbands Haus & Grund kritisierte die Vorschläge als “Gesetz aus der grünen Märchenwelt” und geht davon aus, dass viele Hausbesitzer die ihnen dadurch zugemuteten Belastungen nicht werden stemmen können.
Um zu prüfen, ob den Vorschlägen nicht doch etwas Positives abzugewinnen ist, scheint es zunächst sinnvoll, die aktuelle Rechtslage zu kennen. Diese ist hier zutreffend dargestellt.
Sodann ist zu abzuschätzen
- welche Kosten das Vorhaben mit sich bringt
- inwieweit es dem Klimaschutz dient und
- ob es überhaupt realistischerweise durchführbar ist.
Zum ersten Punkt hat das rheinisch-westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) eine erste Schätzung abgegeben und die Kosten auf eine Billion Euro taxiert.
Allerdings war diese Zahl wohl nicht zur Veröffentlichung bestimmt, wie die Pressesprecherin des Instituts gegenüber der Berliner Zeitung erklärte. Vielmehr handele es sich um eine grobe Überschlagsschätzung der Bruttokosten, wenn bis 2045 sämtliche Öl- und Gasheizungen in Deutschland ausgetauscht und durch Wärmepumpen ersetzt werden und dabei im Altbau noch Kosten für zusätzliche Dämmung entstehen.
Mögen genauere Berechnungen auch etwas unterhalb dieser “Hammerzahl” landen, so wird es doch sicher sehr teuer. Und diese Kosten sind den bisherigen Kosten der Energiewende – laut Tech for Future ca. 500 Mrd. € – sowie ihren bis 2030 prognostizierten Kosten des Umstiegs auf – laut Bloomberg 1000 Mrd. € – hinzuzuaddieren.
Zum zweiten Punkt.
Ob und wie die “Energiewende” insgesamt – verstanden als der Versuch, die Energieversorgung unseres Landes einzig anhand von Sonne, Wind und Biomasse zu bewerkstelligen – dem Klimaschutz nützt, haben wir auf unseren Seiten zur Genüge diskutiert. Sehr sehenswert und erhellend sind nach wie vor Professor Hans-Werner Sinns Vortrag “wie retten wird das Klima (nicht)” sowie dessen letzte Weihnachtsvorlesung (insbes. der 2. Teil).
Speziell zum aktuellen Thema der Wirksamkeit rigider Verbote und Gebote bezüglich bestimmter Heizungstechnologien hat sich Professor Gerd Ganteför ausführlich geäußert:
Randnotiz: Selbst erklärtermaßen Anhänger der erneuerbaren Energien, dabei aber stets dem Anspruch verpflichtet, Licht- und Schattenseiten wissenschaftlich sauber und ideologiefrei zu beleuchten, hatte sich Professor Ganteför kurz zuvor übrigens auch mit den von uns thematisierten möglichen metrologischen Effekten von massiv ausgebauten Windkraftanlagen beschäftigt.
Eine Ölheizung produziert 0,22 kg CO2 pro kWh Wärme. Eine mit dem deutschem Strommix betriebene Luftwärmepumpe produziert 0,17 kg CO2 pro kWh Wärme. Eine Gasheizung produziert 0,16 kg CO2 pro kWh Wärme.
Für das Klima ist es demnach ziemlich irrelevant, ob man den Bürgern die Entscheidung über ihrer privaten Investitionen belässt oder sie auf politisch entschiedene Pfade zwingt.
Für das gesellschaftliche Klima ist dies aber höchst relevant. Zusammen mit über die EU erlassenen Sanierungsvorschriften und höheren Grundsteuern birgt diese Heizungsplanwirtschaft sozialen Sprengstoff. Insbesondere für Rentner ohne große Rücklagen dürfte diese Kostenlawine nicht zu bewältigen sein.
Zum dritten Punkt bleibt schließlich die Frage, ob die ohne Rücksicht auf Verluste durchgesetzte Verbotspolitik denn wenigstens technisch realistisch ist. Wenn sie schon dem Klima nicht nützt und extrem teuer ist – funktioniert sie dann wenigstens?
Anders gefragt: Sind 500.000 neue Wärmepumpen pro Jahr überhaupt machbar ?
Stabile Stromerzeuger wie die letzten Kernkraftwerke vom Netz zu nehmen und gleichzeitig Elektroautos und Wärmepumpen auf die Straße zu bringen, klingt nicht wirklich nach einem guten Plan. Hierauf geht Dr.-Ing. Detlef Ahlborn in unserer Presseerklärung ein:
Es ist das unseriöseste Regierungsprojekt der vergangenen Jahrzehnte.