Solange das Naturschutzrecht nicht gänzlich gemäß der Bedürfnisse der Windkraftindustrie zurecht gestutzt ist, wie es einige politische Akteure gerne sähen, stehen Brutstätten geschützter Arten oftmals der Genehmigung für Windkraftprojekte entgegen. Das ist gut, richtig und wichtig. Wenn aber der Wunsch nach vermeintlich umweltfreundlicher mit krimineller Energie einhergeht, so wird gesetzlicher Schutz mitunter zum tödlichen Risiko. Unter dem Stichwort “subventionsgetriebene Umweltkriminalität” berichteten wir 2017 streiflichtartig darüber.
Leider müssen wir das Streiflicht im Dezember 2020 erneut auf das Phänomen der Horstzerstörung richten. Anlass liefert das jüngste Geschehen im Bereich der Friedländer Großen Wiese am Fliegerdamm / 17379 Ferdinandshof / WEG 34 (Vorpommern). Bei einer Kontrolle musste festgestellt werden, dass der Rotmilan-Horst verschwunden ist.
Vermutlich hätte der noch im Sommer bebrütete Horst dazu geführt, dass 7–8 Windkraftanlagen im Bereich der Friedländer Großen Wiese nicht gebaut werden dürfen. Dieser Rotmilanhorst lag im absoluten Tabubereich zum geplanten Windfeld. Nur ein kleiner Personenkreis hatte Kenntnis vom Standort des Rotmilanhorstes. Dieser war kartiert und bei der Unteren Naturschutzbehörde LUNG gemeldet. Die Entfernung des Horstes ist eine Straftat und muss dazu führen, dass das Windeignungsgebiet 34/2015 nicht bebaut werden darf. Eine Anzeige wurde bei der UNB VG und der Polizei erstellt, aber leider bleibt es schwierig, die Täter zu fassen.
Im Jahr 2020 häuften sich derartige Meldungen im Bereich Vorpommern und Uckermark. So wurde im Mai in der Gemeinde Uckerland gleich ein ganzer Horstbaum eines geschützten Seeadlerpaares gefällt. Der Nordkurier berichtete darüber.
Allein in der Uckermark wurden seit 2014 sechs zerstörte Greifvogelhorste registriert. Der Nordkurier berichtete im Juli 2020 erneut. Im Juli 2020 berichtete der Nordkurier erneut.
In Brandenburg ist es geregelt, dass der reguläre Horstschutz durch solche Straftaten nicht aufgehoben wird. Nach Revieraufgabe gilt je nach Art ein Schutzstatus von 3–5 Jahren. Siehe dazu große Anfrage 7/2213 im Landtag. Leider ist es aber oft so, dass die Horststandorte aufgegeben werden und danach die Fläche für Windkraftanlagen zur Verfügung steht. Mittlerweile werden Wildtierkameras angebracht, um Horste besser zu schützen. Die Täter erwartet dann eine hohe Strafe. Es gibt auch Erfolge, wie ein Fall aus dem Jahr 2019 zeigt.
Der Eindämmung von Genehmigungskriminalität wäre es sicher dienlich, wenn große Verbände, die den Naturschutz im Namen führen, ebendiesen uneingeschränkt vertreten würden, anstatt sich bestimmten Industriezweigen anzubiedern.