Illegale Inten­tio­nen: Ampel-Attacke auf Artenschutz

Seit Bekannt­wer­den des Vertrags zur Bildung einer sogenann­ten “Ampel-Koali­tion” sind am 3. Dezem­ber 2021 schon einige Tage vergan­gen. Bereits beim ersten Überflie­gen der 178 Seiten riefen einige Passa­gen unser ungläu­bi­ges Entset­zen hervor. Der massive Einfluss der Windkraft­lobby war für Kenner der Materie und der einschlä­gi­gen Textbau­steine offensichtlich.

Beson­ders deutlich wird die Orien­tie­rung an deren Parti­ku­lar­in­ter­es­sen dadurch, dass den “erneu­er­ba­ren” Energien nun erneut eine Bedeu­tung für die öffent­li­che Sicher­heit angedich­tet werden soll. Das Vorha­ben, das  zur Jahres­wende 2019/20 noch erfolg­reich abgewen­det wurde, soll somit nun doch zur Umset­zung kommen, der Treppen­witz zur Ampel-Doktrin werden.

Aber auch weitere Verein­ba­run­gen zeugen davon, dass Olaf Lies und Gleich­ge­sinnte sich vollum­fäng­lich durch­ge­setzt haben. Wir hatten uns über diverse Kanäle an der politi­schen Willens­bil­dung betei­ligt und uns nach Kräften – mit offenen und persön­li­chen Briefen und Gesprä­chen – in die Verhand­lun­gen einge­bracht. Gegen die Übermacht der direkt mit verhan­deln­den Phalanx aus Windkraft-Apolo­ge­ten waren diese Bemühun­gen – bezogen auf den Koali­ti­ons­ver­trag – leider erfolg­los. Letzte­ren kommen­tierte RA Armin Brauns zunächst für unsere Mitglieder: 

 Erste Reaktion auf Koali­ti­ons­ver­trag zum Thema Windener­gie von RA Armin Brauns
 
Bereits bei erster Durch­sicht des Koali­ti­ons­ver­tra­ges fällt eindeu­tig auf, dass zum Thema Windener­gie einzig und allein die Partei Bündnis 90/GRÜNE das Sagen hatte. Offen­sicht­lich haben die Koali­ti­ons­part­ner SPD und FDP den GRÜNEN gegen Zugeständ­nisse in anderen Berei­chen und Positio­nen das Feld allein überlas­sen.
 
Es ist davon auszu­ge­hen, dass bereits jetzt die radika­len Änderungs­pläne in Sachen Windkraft in den Schub­la­den der GRÜNEN bereit liegen, um schnells­tens umgesetzt zu werden. Dies zeigt sich schon aus einer Nachrich­ten­mel­dung des Bayeri­schen Rundfunks am Samstag den 27.11.2021 um 16:00 Uhr. Herr Habeck kündigt an, als erstes die 10-H-Regelung in Bayern aufzu­he­ben bzw. zu besei­ti­gen.
 
Nachfol­gend soll aufge­zeigt werden, welche Maßnah­men der Koali­ti­ons­ver­trag in Sachen Windkraft vorsieht.
 
Seite 14:
 
Für unsere gemein­same Mission, die Planung von Infra­struk­tur­pro­jek­ten, insbe­son­dere den Ausbau der Erneu­er­ba­ren Energien drastisch zu beschleu­ni­gen, wollen wir das Verhältnis von Klima­schutz und Arten­schutz klären. Zur Errei­chung der Klima­ziele liegt die Errich­tung von Anlagen zur Erzeu­gung oder zum Trans­port von Strom aus Erneu­er­ba­ren Energien sowie der Ausbau elektri­fi­zier­ter Bahntras­sen im öffentlichen Inter­esse und dient der öffentlichen Sicher­heit. Dies werden wir gesetz­lich festschrei­ben und für solche Projekte unter gewis­sen Voraus­set­zun­gen eine Regel­ver­mu­tung für das Vorlie­gen der Ausnah­me­vor­aus­set­zun­gen des Bundes­na­tur­schutz­ge­set­zes schaf­fen. Wir werden uns für eine stärkere Ausrich­tung auf den Popula­ti­ons­schutz, eine Klärung des Verhältnisses von Arten- und Klima­schutz sowie mehr Standar­di­sie­rung und Rechts­si­cher­heit, auch im Unions­recht, einset­zen.“
 
Vor nicht allzu langer Zeit wurde bereits der Versuch unter­nom­men, die Errich­tung von Windkraft­an­la­gen als Maßnah­men öffent­li­cher Sicher­heit zu quali­fi­zie­ren. Damit soll erreicht werden, dass im Wege der Abwägung entge­gen­ste­hen­der natur­schutz­recht­li­cher Belange die Windkraft­an­la­gen stets die Oberhand gewin­nen. Natur- und Arten­schutz aber auch Schutz der Anwoh­ner bleiben damit auf der Strecke.
 
Ab Seite 36:

Laut Koali­ti­ons­ver­trag soll der Erhalt der Arten­viel­falt als Mensch­heits­auf­gabe und ethische Verpflich­tung gelten. Der Natur­schutz soll gestärkt werden. Es wird betont, dass das europäi­sche Natur­schutz­recht 1‑zu‑1 umgesetzt wird.

Gleich­zei­tig wird aber an anderer Stelle ausge­führt, dass entge­gen der europäi­schen Richt­li­nien künftig die Popula­ti­ons­ge­fähr­dung einge­führt werden soll statt der derzeit gelten­den Gefähr­dung des Indivi­du­ums. Dies eröff­net den Weg, durch Ausnah­men Windkraft­an­la­gen trotz entge­gen­ste­hen­der natur­schutz-recht­li­cher Belange zu geneh­mi­gen und zu errich­ten. Es wird zwar beteu­ert, die Energie­wende natur­ver­träg­lich zu gestal­ten.
 
Auf Seite 55/56 wird aber ausge­führt:

Wir machen es zu unserer gemein­sa­men Mission, den Ausbau der Erneu­er­ba­ren Energien drastisch zu beschleu­ni­gen und alle Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen.“
 
Dies zeigt eindeu­tig, mit welcher hemmungs­lo­sen Entschlos­sen­heit ans Werk gegan­gen werden soll, den Arten­schutz und Natur­schutz in Zusam­men­hang mit Windkraft­an­la­gen „aus dem Weg zu räumen“.
 
Ebenfalls Seite 55:

Wir setzen uns dafür ein, dass die Zulas­sungs­be­hör­den durch den Einsatz exter­ner Projekt­teams wirksam entlas­tet werden. Der zeitli­che Beginn der gesetz­li­chen Geneh­mi­gungs­fris­ten soll durch klare Anfor­de­run­gen an die Antrags­un­ter­la­gen gesichert werden. Auch soll eine Klarstel­lung der Umset­zungs­fris­ten für Geneh­mi­gun­gen vorge­nom­men werden.“
 
Die „Entlas­tung der Zulas­sungs­be­hör­den durch externe Projekt­teams“ bedeu­tet nichts anderes, als massive Einfluss­nahme auf die Zulas­sungs­be­hör­den durch projek­tan­ten­ge­steu­erte oder minis­te­ri­ell gesteu­erte Einrich­tun­gen. Dies stellt keine Entlas­tung der Zulas­sungs­be­hör­den dar, sondern eine gesteu­erte und aus hiesi­ger Sicht rechts­wid­rige Einfluss­nahme und Entmach­tung der Zulas­sungs­be­hör­den.
 
Ab Seite 56:

Beabsich­tigt ist die zwingende Auswei­sung von 2 % der Landes­flä­che für Windener­gie. Hierbei bleibt völlig unberück­sich­tigt, dass in den 16 Bundes­län­dern zum einen unter­schied­li­che Windver­hält­nisse herrschen und zum anderen dieses Poten­zial nur dann erreicht werden kann, wenn die Rechte betrof­fe­ner Anwoh­ner, Natur­schutz und Arten­schutz zurück­ge­drängt und unbeach­tet bleiben.
 
Wo bereits Windparks stehen, muss es ohne großen Geneh­mi­gungs­auf­wand möglich sein, alte Windener­gie­an­la­gen durch neue zu erset­zen. Den Konflikt zwischen Windkraft­aus­bau und Arten­schutz wollen wir durch innova­tive techni­sche Vermei­dungs­maß­nah­men entschär­fen, u. a. durch Antikol­li­si­ons­sys­teme. Wir wollen die Abstände zu Drehfunk­feu­ern und Wetter­ra­da­ren kurzfris­tig reduzie­ren. Bei der Auswei­sung von Tiefflug­kor­ri­do­ren soll der Windener­gie­aus­bau verstärkt berück­sich­tigt werden.“
 
Auch hier zeigt sich die hemmungs­lose Strate­gie zur Durch­set­zung von Windkraft­an­la­gen um jeden Preis.

Das sog. Repowe­ring wird „ohne großen Geneh­mi­gungs­auf­wand“, also vorbei an Bürgern, Anwoh­nern und Natur­schutz erzwun­gen. Durch einfa­chen Antrag sollen Windkraft­an­la­gen mit einer bishe­ri­gen Höhe von 100 oder 120 m durch solche mit 250 m Höhe und darüber hinaus ohne Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren ersetzt werden. Hierbei wird sogar in Kauf genom­men, dass die Sicher­heits­funk­tio­nen der Drehfunk­feuer und Wetter­ra­dare „kurzfris­tig“ ausge­schal­tet und aufge­ge­ben werden. Dies kann und wird zu Katastro­phen im Flugver­kehr aber auch bei der Erken­nung von Wetter­ka­ta­stro­phen enormen Ausma­ßes führen.
 
Dies ist nur ein Abriss aus der Koali­ti­ons­ver­ein­ba­rung.
 
Zusam­men­fas­send ist festzu­stel­len, dass wir es mit einem General­an­griff auf sämtli­che natur­schutz­recht­li­chen und landschafts­schutz­recht­li­chen Belange zu tun haben, der mit einiger Sicher­heit unmit­tel­bar nach der Regie­rungs­bil­dung seinen Anfang nimmt. Die vollmun­di­gen Ankün­di­gun­gen im Koali­ti­ons­ver­trag müssen sich aber an der Rechts­ord­nung messen lassen. Dies gilt sowohl für die deutsche Gesetz­ge­bung und Recht­spre­chung aber auch für die Vorga­ben der EU und insbe­son­dere deren Richt­li­nien. Den anerkann­ten Natur­schutz­ver­bän­den bzw. Umwelt­schutz­ver­bän­den kommt diesbe­züg­lich eine beson­dere Bedeu­tung zu. Diese haben die Möglich­keit, wie auch bisher Verlet­zun­gen des Natur­schutz­rechts und Umwelt­schutz­rechts vor deutschen Gerich­ten aber auch vor dem Europäi­schen Gerichts­hof zu rügen. Dies gilt insbe­son­dere auch im Hinblick auf die geplan­ten Geset­zes­än­de­run­gen zulas­ten der Natur, der Landschaft und der Umwelt. Es ist bereits jetzt abzuse­hen, dass diese im Koali­ti­ons­ver­trag angekün­dig­ten Geset­zes­än­de­run­gen gegen europäi­sche Vorga­ben versto­ßen. Diesbe­züg­lich eröff­net sich der direkte Gang zum Europäi­schen Gerichtshof.
 

 

Auch einige Medien erkann­ten bereits die krassen Impli­ka­tio­nen der Vereinbarungen. 

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Dass sich die Ampel-Akteure mit ihrer Verein­ba­rung auf europa­recht­lich sehr dünnes Eis begeben würden, hatten wir ihnen mehrfach und substan­ti­iert darge­legt. Des trotz­dem veröf­fent­lich­ten Vertrags­werks hat sich die renom­mierte Karls­ru­her Kanzlei Caemmerer/Lenz heute mit einem Kurzgut­ach­ten angenom­men. Unsere Hinweise werden darin bestätigt:

  • Es ist sowohl aus Gründen der Autono­mie des Unions­rechts, als auch aufgrund der Recht­spre­chung des EuGH zum Begriff „öffent­li­chen Sicher­heit” nicht mit dem Umwelt­recht der Europäi­schen Union zu verein­ba­ren, wenn die Bundes­re­pu­blik Deutsch­land diesen unions­recht­li­chen Begriff eigen­stän­dig als Regel­ver­mu­tung so, wie im Koali­ti­ons­ver­trag geregelt, definiert.
  • Die im Koali­ti­ons­ver­trag beabsich­tigte stärkere Ausrich­tung auf den Popula­ti­ons­schutz ist nicht nur mit der Recht­spre­chung des EuGH unver­ein­bar, sie lässt sich auch mit dem Green Deal bzw. mit der Biodi­ver­si­täts­stra­te­gie der Europäi­schen Union nicht in Überein­stim­mung bringen, da sie gegen­läu­fig ist.
  • Wenn die Bundes­re­pu­blik Deutsch­land abwei­chend vom Umwelt­recht der Europäi­schen Union eine eigene Schutz­gü­ter­ab­wä­gung derge­stalt vornimmt, dass eine (wenn auch zeitlich begrenzte) Vorrang­re­ge­lung zulas­ten des in der Europäi­schen Union gelten­den Umwelt­rechts getrof­fen wird, ist das mit dem Unions­recht nicht verein­bar und konter­ka­riert zudem die Biodi­ver­si­täts­stra­te­gie der Europäi­schen Union.

Das vollstän­dige Kurzgut­ach­ten finden Sie hier: 

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VERNUNFTKRAFT. dankt der Natur­schutz­in­itia­tive für die Beauf­tra­gung der Expertise.

Wir werden uns weiter­hin beharr­lich dafür einset­zen, dass der Bruch des europäi­schen Natur­schutz­rechts verei­telt und das Schlimmste verhin­dert wird. Auch unter erschwer­ten politi­schen Bedin­gun­gen. Wir machen weiter – bis zum guten Ende. 

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