Prof. Dr. Werner Roos, Titisee-Neustadt, Dezember 2022
Seitdem die Bundesregierung die Aufstellung von Windenergieanlagen (WEA) zu einer Frage der nationalen Sicherheit erklärt hat, wird von Landesregierungen und ihren Planungsbehörden eine extreme Flächendichte dieser Anlagen angestrebt wie in keinem anderen Land Europas. Die Schutzabstände zu Anwohnern wurden in den Bundesländern auf einige hundert Meter bis etwa 1 km reduziert. Damit wird ein steigender Anteil von Bürgern der Emission dieser Anlagen ausgesetzt. Gleichzeitig steigt die Anzahl erkrankter Anwohner von Windanlagen, die sich u.a. in der Deutschen Schutzgemeinschaft Schall (DSGS) oder anderen Verbänden zusammengeschlossen haben. Es besteht kaum Zweifel, dass die Infraschall-Emission dieser Anlagen im wesentlichen das weitreichende Gesundheitsrisiko darstellt. Bundes- und Landesregierungen, ihre Planungsbehörden und ihnen nahestehende Wissenschaftler versuchen seit langem, diese Emission als unerheblich oder ungefährlich darzustellen. Als im Jahr 2021 die Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) nach berechtigter Kritik eine Korrektur ihrer bis dato benutzten Mess-Skala publizierte (die Schalldruckpegel wurden um 36 dB nach unten korrigiert), wurde dies zum Anlass genommen, Infraschall aus WEA öffentlich zu verharmlosen. Nach dem Abflauen des Medienrummels blieb die Tatsache zurück, dass sich der Gegenstand der Messungen (d.h. die reale Emission) und damit die Gesundheitsprobleme der Anwohner durch die Messungen nicht ändern.
Der Verlauf des Luftdrucks an einer rotierenden Windenergieanlage lässt verschiedene Arten der Emission erkennen: Luftwirbel (Wirbelschleppen), hörbarer Schall und Infraschall. Mechanische Schwingungen in einem elastischen Medium sind definitionsgemäß „Schall“, bei Frequenzen unterhalb von 20 Hz wird dieser als Infraschall bezeichnet. Innerhalb von Gebäuden gilt Infraschall wegen seiner geringen Dämmbarkeit, großen Reichweite, fehlender Hörbarkeit und der empfindlichen Wahrnehmung im Menschen als das wesentliche Gesundheitsrisiko. Seit langem ist bekannt, dass der von WEA emittierte Infraschall Spezifika aufweist: steile peaks des Schalldrucks , deren Frequenz (Häufigkeit) und Amplitude (Ausmaß der Druckschwankung) durch die Größe der Anlage und ihre Drehzahl bestimmt wird (Abb. 1).
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| Abb. 1: Schmalbandspektren von Infraschall-Messungen in einem Wohngebäude (Quelle: Bahtiarian u. Beaudry 2015, fig.6) Zwei dreiflügelige Windanlagen mit konstanter Drehzahl arbeiten in ca. 400 m und ca. 800 m Entfernung vom Gebäude. Das Grundniveau des Schalldrucks wird wesentlich durch die Windgeschwindigkeit (s. Insert) bestimmt: an den Fußpunkten der Druckpeaks werden für 3,6 m/s (grün) und 8 m/s (blau) deutlich unterschiedliche Pegel gemessen. Die Höhe der peaks ist dagegen kaum von der Windgeschwindigkeit abhängig, erkennbar an den Oberschwingungen 2x BPF – 6x BPF. Jede Flügelpassage am Mast bewirkt eine ähnliche Erhöhung des momentanen Schalldrucks: ein um 12 dB erhöhter Pegel (ablesbar auf der y‑Achse) bedeutet einen etwa vierfach höheren Schalldruck. Die Höhe der Druckpeaks wird also nicht von der Windstärke, sondern von der (hier konstanten) Drehgeschwindigkeit bestimmt. Der peak der Grundfrequenz 1x BPF liegt bei 0,72 Hz (entsprechend der Drehzahl von 14,4 U/min) und geht bei steigender Windstärke zunehmend im Hintergrundrauschen unter. |
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Die Grundfrequenz der Emission heutiger Anlagen liegt zwischen 1 Hz und 3 Hz (bei 3‑Flügel-Anlagen mit Drehzahlen zwischen 20 U/min und 60 U/min), zugleich entstehen Oberschwingungen (Harmonische), die im Bereich bis etwa 10 Hz gut erkennbar sind.
Neben dem luftgetragenen Infraschall verursachen Windanlagen auch Vibrationen des Untergrunds bei ähnlichen Frequenzen (Körperschall), die sich in festem Gestein über viele Kilometer ausbreiten. In Gebäuden wurde die Wechselwirkung dieses Körperschalls mit luftgetragenem Infraschall beobachtet, die zu lokalen Auslöschungen und Verstärkungen führen kann (1). Auch Wechselwirkungen zwischen den o.g. Emissionen sind möglich, z.B. die Modulation von Amplituden und die Verfrachtung schwingender Luftmassen durch Wirbelschleppen.
Die für gesundheitliche Risiken entscheidende Eigenschaft des Infraschalls aus WEA ist nicht die Höhe des Schalldrucks (maximal oder gemittelt), sondern die Abfolge abrupter, periodischer Änderungen. Dabei handelt es sich um die o.g. peaks des Luftdrucks, die durch rasche Kompression der Luft zwischen den rotierenden Flügeln und dem Mast entstehen (2). Offenbar enthalten die periodischen, raschen Druckänderungen eine für den Menschen dekodierbare Information (s.u.). Dagegen verursacht peakfreier Infraschall, etwa das „unstrukturierte“ oder „statistische“ Rauschen des Windes an einer ruhenden Anlage, keine bekannten Gesundheitsschäden, auch wenn er ähnlich hohe Schalldrucke erreicht wie aus einer rotierenden WEA (2). Gleiches gilt für unstrukturiertes Rauschen bei natürlichen Vorgängen, z.B. der Meeresbrandung, oder bei der oft kolportierten „Autofahrt mit offenem Fenster“.
Die Reichweite des luftgetragenen Infraschalls aus WEA beträgt mehrere km und ist inzwischen weltweit dokumentiert. Messungen der Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) zeigen die peak-haltigen Emissionen von WEA in mehr als 10 km Entfernung, auch nach der o.g. Korrektur von Schalldrucken im Jahr 2021 (3). Die Reichweite steigt mit der Anlagengröße und wird durch Landschafts- und Gebäudestruktur sowie meteorologische Vorgänge modifiziert. Auch Gesundheitsprobleme von Anwohnern wurden noch in mehreren km Entfernung dokumentiert: für die Leitsymptome „hochgradiger Schlafmangel“ und „Schwindelanfälle“ wurde z.B. in Entfernungen von 4–5 Kilometer eine signifikante Häufung nachgewiesen (4). Abstände von 1 km oder weniger bieten heute keinen effektiven Gesundheitsschutz für Anwohner.
Bei aktuellen Planungen werden die unzureichenden Schutzabstände noch immer mit dem Hinweis auf die Publikation der LUBW von 2016 (5) gerechtfertigt, die dem Infraschall aus einer Windanlage in 700 m Abstand Schalldrucke bescheinigt, die von einer ruhenden Anlage nicht unterscheidbar sind. Sie beruht jedoch auf fachlich unzureichenden Messungen: u.a. liegen im kritischen Frequenzbereich unterhalb von 8 Hz zu wenige Daten mit der erforderlichen Auflösung vor, das Hintergrund-Rauschen wurde nicht klar von der Emission der Anlage getrennt, und es erfolgten keine Messungen innerhalb von Gebäuden.
Die Wahrnehmung der Infraschall-peaks aus WEA im menschlichen Körper wurde bisher weder durch Studien mit Testpersonen noch im Laborexperiment erforscht. Es wurde jedoch die Einwirkung sinusförmiger Infraschall-Wellen untersucht, die keine erkennbaren Gesundheitsprobleme verursachen (6). Dennoch liefern derartige Experimente grundsätzliche Hinweise auf Angriffspunkte von Infraschall und zum Gesundheitsrisiko betroffener Anwohner: sinusförmiger Infraschall von 12 Hz (also von ähnlicher Frequenz wie die peaks aus WEA) aktiviert im Gehirn von Testpersonen definierte Regionen, ohne dabei einen Höreindruck zu erzeugen (7). Diese im Unterbewusstsein ansprechbaren Regionen kontrollieren gesundheitliche Parameter, die bei Anwohnern von Windanlagen oft gestört sind, wie Atemfrequenz, Blutdruck und Angstreaktionen. Das Leitsymptom des hochgradigen Schlafmangels ist häufig Ausgangspunkt für Folgeschäden.
Sensoren für niederfrequente Schwingungen einschließlich Infraschall existieren vermutlich in mehreren Organen, sehr wahrscheinlich im Gleichgewichts-(Vestibular-)system. Die Beteiligung des Gleichgewichtssystems an der Wahrnehmung von Infraschall wird u.a. durch aktuelle wissenschaftliche Arbeiten unterstützt, die an Testpersonen „vestibulär ausgelöste Muskel-Potentiale“ (VEMPs) messen und deren Modulation durch Infraschall feststellen (8). Fazit: trotz noch fehlender Details liefern die vorliegenden Daten deutliche Hinweise, dass Infraschall aus Windanlagen im Menschen als Stressor bewertet und beantwortet wird (9). Der kritische Parameter ist offenbar nicht der mittlere oder maximale Schalldruck, sondern das Auftreten steiler Änderungen (peaks).
Ein Gesundheitsrisiko für Anwohner von Windanlagen wird heute nicht mehr bestritten, jedoch haben staatlich veranlasste Studien Infraschall nicht als Ursache der Beschwerden festgestellt. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die reale, peakhaltige Emission einer WEA im Infraschall-Bereich bisher nicht an Personen getestet wurde. Im Auftrag des Umweltbundesamtes (10) wurden Tests mit künstlich erzeugtem, sinusförmigem Infraschall durchgeführt, der nach eigener Aussage in der Realität kaum vorkommt. Eine finnische Studie (11) verglich die von Anwohnern geäußerten Gesundheitsbeschwerden mit tatsächlichen Infraschall-Aufzeichnungen an exponierten Wohnorten. Die aufgezeichneten und später auf Testpersonen angewandten Infraschall-Proben wurden jedoch nicht in angemessener Auflösung, sondern nur als Terzspektren dokumentiert, welche steile peaks des Schalldrucks nicht detailliert feststellen können. Die Korrelation von lokalen, peakhaltigen Emissionen mit individuellen Beschwerden war daher nicht möglich. Ein Vergleich von Terz- und Schmalband-Spektren wird in Abb. 2 erklärt.
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| Abb. 2: Vergleich von Schmalbandspektrum, Terzspektrum und Oktavspektrum für einen identischen Messzeitraum an derselben Windanlage. Quelle: (5). Schall-Analysen über große Frequenzbereiche werden oft als Terz- oder Oktavspektren ausgeführt. Der Frequenzbereich wird dabei in mathematisch definierte „Bänder“ von der Breite einer Oktave oder einer Terz unterteilt. Für jedes Frequenzband wird eine „energetische Summe“ gemessen, d.h. die Schalldrucke bei allen zugehörigen (technisch auflösbaren) Frequenzen werden addiert und daraus der Pegel des Bandes (in dB) errechnet. So entsteht ein Spektrum, das einen peak des Schalldrucks innerhalb eng benachbarter Frequenzen kaum widerspiegelt: die Druckpeaks aus dem Infraschall-Spektrum einer Windanlage (blau) sind im Terzspektrum (rot) kaum mehr erkennbar (geglättet). Zur präzisen Erkennung und Quantifizierung steiler Druckpeaks sind hoch- aufgelöste Spektren erforderlich (Schmalbandspektren, u.a. in Abb.1). |
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Die Grundfrequenz der Emission heutiger Anlagen liegt zwischen 1 Hz und 3 Hz (bei 3‑Flügel-Anlagen mit Drehzahlen zwischen 20 U/min und 60 U/min), zugleich entstehen Oberschwingungen (Harmonische), die im Bereich bis etwa 10 Hz gut erkennbar sind.
Von Regierungen, ihren Planungsbehörden, sowie ihnen nahestehenden Wissenschaftlern wird übereinstimmend behauptet, Infraschall aus WEA sei viel zu schwach für eine Wirkung auf den Menschen. In der Tat liegen die an WEA gemessenen Schalldrucke weit unter denen einiger alltäglicher Geräusche oder den Änderungen des Luftdrucks bei körperlicher Bewegung. Es ist jedoch bekannt, dass Sensoren des Menschen extrem geringe Druckschwankungen registrieren: im Hörschall-Bereich verursacht ein gut wahrnehmbares Gespräch Druckschwankungen um 50 dB, die etwa 10 Millionen mal geringer sind als der Luftdruck auf Meereshöhe. Niederfrequenter Schall und Infraschall werden im Vestibularsystem als Beschleunigung wahrgenommen, auch wenn diese etwa 10 000 mal geringer ist als die Erdbeschleunigung g. Die Annahme ist naheliegend (zumindest einer detaillierten Untersuchung wert) dass die von WEA emittierten Infraschall-peaks dekodierbare Information enthalten, auch wenn deren Energie wesentlich geringer ist als z.B. von Druckschwankungen bei körperlicher Bewegung im Schwerefeld.
Besonders irreführend ist die Aussage, die Infraschall-Emission aus WEA sei schon deshalb ungefährlich, weil ihr Schalldruck deutlich unter der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegt. Diese Schwelle ist am Höreindruck orientiert und bezeichnet den Schalldruckpegel, den noch 10 % einer Testgruppe hören. Im Infraschall-Bereich liegt dieser Grenzwert (z.B. > 120 dB bei 2 Hz) nahe an der menschlichen Schmerzschwelle. Er hat keine Beziehung zu Infraschall, der ohne Höreindruck empfangen und im Gehirn bewertet wird.
Nicht akzeptabel ist auch die noch gültige Planungsvorgabe (TA Lärm), die erst bei Frequenzen oberhalb von 8 Hz verbindliche Messungen vorschreibt. Damit werden die Druckpeaks aus WEA (die meist unterhalb von 8 Hz entstehen, s. u.a. Abb. 1) bei der akustischen Beurteilung nicht erfasst.
Die Ablehnung einer Gesundheitsgefahr durch den weitreichenden Infraschall aus WEA führt regelmäßig zu der Folge-Behauptung, Erkrankungen von Anwohnern seien dem Nocebo-Effekt geschuldet, also eingebildete Krankheiten infolge einer negativen (z.B. durch Bürgerinitiativen geförderten) Einstellung gegenüber der Windenergie. Auch wenn eine psychische Belastung von Bürgern durch reale Windanlagen und aktuelle Planungen nicht ausgeschlossen werden kann, sprechen viele Indizien gegen die Nocebo-Hypothese, u.a. das Ausbleiben von Beschwerden beim Stillstand der WEA (selbst wenn diese nicht sichtbar sind), oder die vielfach berichteten Probleme beim Verhalten und der Fruchtbarkeit von Herdentieren (Rinder, Pferde u.a.) in der Nähe aktiver Anlagen.
Zusammenfassung und Kernpunkte
- Nicht Infraschall per se, sondern „Infraschall aus (aktiven) Windanlagen“ ist ein Gesundheitsrisiko.
- Das Gesundheitsrisiko geht von den periodischen Druckpeaks aus, die bei der Passage der Flügel vor dem Mast entstehen. Als unstrukturiertes Rauschen oder Sinus-Welle ist Infraschall dagegen weniger oder kaum gesundheitsgefährdend.
- Unser Körper registriert Schwankungen des Luftdrucks von sehr geringem Energiegehalt, wenn diese dekodierbare Information enthalten. Dies gilt sehr wahrscheinlich auch für Infraschall.
- Infraschall wird grundsätzlich im Unterbewusstsein wahrgenommen. Behördlich vorgegebene Wahrnehmungsschwellen sind dafür unzutreffend, da sie am Hören orientiert sind.
- Die Reichweite von Infraschall aus WEA in Luft ist für 10 Kilometer nachgewiesen. Sie steigt mit der Anlagengröße und wird von räumlichen und meteorologischen Gegebenheiten modifiziert.
- Durch chronische Einwirkung wird die gesundheitsschädigende Wirkung erheblich verstärkt.
Zitierte Literatur
(kurze Auswahl wesentlicher Stellen, mehr bei [9])
1) Gortsas, T.V. et al.: Numerical modelling of micro-seismic and infrasound noise radiated by a wind turbine. Soil Dynamics and Earthquake Engineering 99 (2017) 108–123. http://dx.doi.org/10.1016/j.soildyn.2017.05.001
2) Bahtiarian M, Beaudry A: Infrasound Measurements of Falmouth Wind Turbines, 2015;Technical Memo 2015 – 004. Noise Control Engineering, Billerica, MA 01821, USA.
3) Pilger C, Ceranna L: J. Sound Vib. 2021, https://doi.org/10.1016/j.jsv.2021.116636BGR.
4) Paller C: Exploring the association between proximity to industrial wind turbines and self-reported health outcomes in Ontario, Canada. MSc Thesis Univ. Waterloo, 2014.
5) LUBW 2016: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen. Messprojekt 2013–2015. Neuauflage 2020. www.lubw.baden-wuerttemberg.de. FAQ-Seite Januar 2019, https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/messbericht-infraschall, dort Punkt 1.
6) Ascone L. et al.: A longitudinal, randomized experimental pilot study to investigate the effects of airborne infrasound on human mental health, cognition, and brain structure. www.nature.com/scientific reports (2021) 11:3190, https://doi.org/10.1038/s41598-021–82203‑6.
7) Weichenberger M. et al.: Altered cortical and subcortical connectivity due to infrasound administered near the hearing threshold – Evidence from fMRI. PLOS one 2017
8) Buchwieser-Gremme L.: Tieffrequente akustische Beeinflussung des Gleichgewichtsorgans. Dissertation, Medizinische Fakultät, Ludwig-Maximilians-Universität München, 2022.
9) Roos W, Vahl Ch: Infraschall aus technischen Anlagen-wissenschaftliche Grundlagen für die Bewertung gesundheitlicher Risiken. Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed (ASU) 2021; 56: 420–430. Antworten auf Kritiker finden sich in ASU 2021; 56: 719–725, und in ASU 2022; 57:53–61.
10) Umweltbundesamt: Lärmwirkungen von Infraschallimmissionen, Texte UBA 163/2020.
11) Maijala P B et al.: Infrasound does not explain symptoms related to wind turbines. Publications of the government’s analysis, assessment and research activities, Finland; 2020:34. http://urn.fi/URN:ISBN:978–952-287–907‑3.