Invest­Be­schlG – VöFalschG

Am 12. August 2020 hat das Bundes­ka­bi­nett einen Gesetz­ent­wurf für ein Inves­ti­ti­ons­be­schleu­ni­gungs­ge­setz beschlos­sen.  Auf der Inter­net­seite der Bundes­re­gie­rung ist die offizi­elle Ratio nachzu­le­sen – man glaubt mal wieder, etwas Wichti­ges vollbracht zu haben. 

Mit einem Klick gelan­gen Sie zum falschen Gleis.

Der offen­bar unter hohem Zeitdruck erstellte Entwurf soll im Eiltempo durch das parla­men­ta­ri­sche Verfah­ren gepeitscht werden. Dass an der Exper­tise und Meinung der Betrof­fe­nen kein wirkli­ches Inter­esse bestand, zeigt schon das unange­mes­sen kurze Zeitfens­ter, in dem die Verbän­de­an­hö­rung einge­lei­tet und abgeschlos­sen wurde. Die Veröf­fent­li­chung der Stellung­nah­men kann man nur als Pflicht­übung ohne wirkli­che inhalt­li­che Beschäf­ti­gung auffas­sen. Unsere Eingabe wurde jeden­falls (bisher) nicht aufgegriffen. 

Somit wurde dieses Geset­zes­vor­ha­ben auf ein völlig falsches Gleis (VöfalschG) gesetzt.

Im Inter­esse der Menschen, der Natur und des Wirtschafts­stand­orts bleibt zu hoffen, dass der Kabinetts­ent­wurf noch von verant­wor­tungs­vol­len Volks­ver­tre­tern (m/w/d) geändert oder in Gänze verwor­fen wird. Insbe­son­dere sind alle Bezüge zu Windener­gie­an­la­gen zu strei­chen. Diese bedie­nen ledig­lich das Parti­ku­lar­in­ter­esse der Windkraft­in­dus­trie und impli­zie­ren eine massive Entrech­tung der Menschen und eine weitere Herab­stu­fung des Natur- und Arten­schut­zes zuguns­ten jener Branche.

 Zentrale Prämis­sen dieses Entwurfs beruhen auf Irrtümern: 

Windkraft­an­la­gen sind keine “wichtige Infrastruktur” !

Bei der Priva­ti­sie­rung der ehema­li­gen Energie­mo­no­pole in den frühen 1990er Jahren wurden die Berei­che Energieerzeu­gung,  -trans­port und -vertrieb unter­schie­den. Die Erzeu­gung und der Vertrieb sind dabei rein privat­wirt­schaft­lich zu erbrin­gen, die Trans­port­netze und deren Beprei­sung überwacht die Bundes­netz­agen­tur. Im Sinne des  Invest­Be­schlG (=VöFalschG)  ist daher nur das Trans­port­netz als “wichtige Infra­struk­tur” zu bezeich­nen. Eine Einbe­zie­hung von Erzeu­gungs­an­la­gen könnte daher nur erfol­gen, wenn diese von den Netzbe­trei­bern oder der Netzagen­tur ausschließ­lich zur Ausre­ge­lung von Strom­an­ge­bot und ‑nachfrage betrie­ben würden. Dies könnten beispiels­weise zukünf­tige Inves­ti­tio­nen in Gaskraft­werke sein, die sich wegen der Vorrang­re­ge­lung für Erneu­er­bare Energien betriebs­wirt­schaft­lich nicht rentie­ren, aber bei Nicht­ver­füg­bar­keit von Sonne und Wind sowie für die Regel­en­er­gie trotz­dem gebraucht werden. Solche Kraft­werke wären dann aber auch ausschließ­lich über die Netzent­gelte zu refinan­zie­ren.

Selbst wenn man die Erzeu­gung von erneu­er­ba­rer Energie als “kriti­sche Infra­struk­tur” ansähe (Konjunk­tiv!, dann wäre die einsei­tige Bevor­zu­gung der Windkraft in diesem Gesetz gegen­über anderen erneu­er­ba­ren Energie­for­men, wie z.B. Solar, Geother­mie oder Biogas weder recht­lich haltbar noch ökono­misch sinnvoll.

Tatsäch­lich sind Windkraft­an­la­gen aller­dings nicht Teil der Lösung, sondern das zentrale Problem, wenn es um die Gewähr­leis­tung einer siche­ren, umwelt­freund­li­chen und preis­wer­ten Strom­ver­sor­gung geht. Von überge­ord­ne­tem Inter­esse ist hier keine Be- sondern eine Entschleu­ni­gung.

Windkraft­pro­jekte schei­tern selten an klagen­den Bürgern 

Mit dem Invest­Be­schlG (=VöFalschG) folgt der Gesetz­ge­ber 1:1 der seitens der Windkraft­lobby (BWE) verbrei­te­ten Legende, wonach renitente Bürger und Natur­schutz­grup­pen dem vermeint­lich so wichti­gen Windkraft­aus­bau durch vermeint­lich “missbräuch­li­che” Klagen Steine in den Weg legen und somit Knüppel in die Speichen des Fortschritts schie­ben würden. Diese egois­ti­schen, klage­wü­ti­gen Spieß­bür­ger gelte es in ihre Schran­ken zu weisen. Sprich, ihnen den Rechts­weg zu verbauen und der welten­ret­ten­den Windkraft freie Fahrt zu verschaffen. 

Eine Überprü­fung dieser Behaup­tung fand nie statt.  Unserer gesam­mel­ten Erfah­rung nach ist sie eine dreiste Lüge. Die Windlobby verhält sich wie der “haltet den Dieb” rufende Bankräuber.

Es stimmt zwar, dass Windkraft­pro­jekte immer häufi­ger am Wider­stand gut infor­mier­ter und gut organi­sier­ter Vernunft­bür­ger schei­tern. Nur in selte­nen Fällen ziehen Betrof­fene jedoch vor Gericht – in den aller­meis­ten Fällen obsie­gen sie (sofern sie obsie­gen) durch Überzeu­gungs­ar­beit. Akzep­tanz genießt die Windkraft nämlich nur noch dort, wo das Wissen um ihre Auswir­kun­gen fehlt. 

Auch die Natur­schutz­ver­bände klagen keines­wegs “wild drauf los” und um des Klagens willen.  Der nieder­säch­si­che Landes­vor­sit­zende des NABU erklärte im August 2019, dass sein Verband in den letzen 10 Jahren bundes­weit ganze 0,5 Prozent aller Windkraft­pro­jekte beklagt habe – in allen Fällen aus sehr trifti­gen, arten­schutz­fach­li­chen Gründen.

Klage­wut kennzeich­net die Windbran­che, nicht die Bürger! 

Tatsäch­lich sind es die Projek­tie­rer und Planer von Windkraft­pro­jek­ten, die regel­mä­ßig  Justiz beschäf­ti­gen. Sie klagen wegen abgelehn­ter Geneh­mi­gungs­an­träge, auf “Befrei­ung vom Schutz­sta­tus” und auf Gewäh­rung von “substan­ti­el­lem Raum”. Kein Gemein­de­rat und kein Kreis­tag ist vor ihnen sicher. Über die Aggres­si­vi­tät der Branchen­ver­tre­ter wurde leider noch zu selten berich­tet

Die Klage­wut der Windbran­che ist dabei – unserer Erfah­rung nach, gesicherte Zahlen zu finden, wäre eine verdienst­volle journa­lis­ti­sche Aufgabe – in den letzten Jahren immer größer geworden.

Erklär­lich ist dies insofern, als mittler­weile bereits ein Viertel aller Windkraft­an­la­gen in einem Schutz­ge­biet errich­tet ist, wie das Bundes­amt für Natur­schutz (2019) bedau­ernd feststellte. D.h. in einem ökolo­gisch, natur­schutz­fach­lich und/oder landschaft­lich sensi­blem Gebiet, wo – dem Schutz­zwe­cke nach – derar­tige Indus­trie­an­la­gen eigent­lich niemals geneh­mi­gungs­fä­hig wären. Einem Viertel aller Anlagen liegt also bereits jetzt eine Ausnah­me­ge­neh­mi­gung zugrunde. 

Dort, wo Gemein­den, Kreise oder andere Gebiets­kör­per­schaf­ten sich nicht zu einer Kompro­mit­tie­rung hinrei­ßen lassen und die Ausnah­me­ge­neh­mi­gung verwei­gern, können sie damit rechnen, die Klage­wut der Sauber­strom-Branche auf sich zu ziehen. 

Schutz­ge­biete müssen Tabuzone bleiben, nicht Gewinn­zo­nen werden!

Das primäre Ansin­nen der Windlobby, dem der Geset­zes­ent­wurf voll entspricht, ist nicht, weniger oft und weniger langwie­rig beklagt zu werden. Es geht vielmehr darum, bei den vom Zaun gebro­che­nen eigenen Klagen schnel­ler durch die Instan­zen und damit zum Ziel zu kommen: Zu einer Ausnah­me­ge­neh­mi­gung, die es bei Beibe­hal­tung des bishe­ri­gen Arten- und Natur­schut­zes niemals gegeben hätte. 

Dass sich das Geschäfts­in­ter­esse der Windbran­chen immer mehr auf Schutz­ge­biete konzen­triert, kommt nicht von ungefähr. Der Flächen­fraß dieser Energie­form ist enorm – konflikt­freie, lukra­tive Stand­orte gibt es schon lange nicht mehr. Zudem liegen Natur­schutz­ge­biete oft in höheren Lagen – dort, wo die Windstrom­erzeu­gung betriebs­wirt­schaft­lich am renta­bels­ten ist. 

Der Gesetz­ent­wurf leistet der Windkraft­bran­che bei deren Angriff auf letzte Bastio­nen von Natur- und Landschafts­schutz massive Schüt­zen­hilfe. Damit ist er nicht nur unmora­lisch sondern auch diame­tral zum vernünf­ti­gen Zeitgeist, wie die am 14. August 2020 veröf­fent­li­che Natur­be­wusst­seins­stu­die erken­nen lässt:

 

Auch beim ZDF wurde die Botschaft verstanden:

 

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Dieses völlig falsch aufge­gleiste Gesetz können verant­wor­tungs­volle Volks­ver­tre­ter so nicht passie­ren lassen.

Weisen Sie Ihre Vertre­ter (m/w/d) gerne darauf hin.

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