Einer Einladung folgend bekamen Vorstandsmitglieder des Landesverbandes Gegenwind Schleswig-Holstein am 21. Mai 2015 die Gelegenheit, über den von der Landesregierung vorgestellten Entwurf der „Kriterien zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft” mit Vertretern der Landesplanung sowie des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) in der Schleswig-Holsteiner Staatskanzlei in Kiel zu diskutieren und ihre Position darzustellen.
Hintergrund: Am 22. Januar 2015 hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Teilfortschreibungen für Windeignungsflächen in einigen Kreisen gekippt. Nun versucht die Landesregierung, mit einem neuen Gesetz die Planungshoheit über die Windkraft in Schleswig-Holstein zu behalten. Neue Kriterien für Windvorrangflächen sollen kurzfristig festgelegt werden.
In Aufarbeitung der Diskussion haben unsere Gründungsmitglieder vom Landesverband Gegenwind Schleswig-Holstein eine schriftliche Stellungnahme erarbeitet und am 26. Mai 2015 abgegeben.
Man hofft nun dringend auf weiteren sachlichen Dialog mit der Landesregierung.