Am 20. Dezember 2016 zieht Andreas Mihm in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung eine Jahresbilanz des “Ökostrom”-Ausbaus.
Da hinter der Tageszeitung erklärtermaßen immer kluge Köpfe stecken, besteht Hoffnung, dass das Wissen um die Unsinnigkeit des aktuell beschrittenen energiepolitischen Weges Raum greift.
Die wesentlichen Komponenten des Unsinns kann man sich seit 2013 innerhalb von fünf Minuten auf allgemeinverständlichem Niveau erarbeiten. Auch einem Fachpublikum wurde bereits im Dezember 2015 die Kenntnis zuteil:
Die Korrelation der zusätzlichen mit den vorhandenen Einspeisungen bewirkt einen weiteren Anstieg der Varianz der Summeneinspeisung über das Maß der unkorrelierten Einspeisungen hinaus. Diese Aussage folgt aus dem Additionssatz für die Varianz korrelierter Zufallsgrößen (…). Damit ist nachgewiesen, dass jeder Zubau von Windkraftanlagen in Deutschland immer und ausnahmslos eine Erhöhung der Varianz und damit der Standardabweichung nach sich zieht. Die von Windkraftanlagen erzeugten Leistungsspitzen werden also durch den fortschreitenden Ausbau mit all ihren bekannten Auswirkungen wie z. B. Preisverfall bis hin zu Negativpreisen an den Strombörsen und Stromexporte ins angrenzende Ausland weiter ansteigen. Auszug aus diesem Fachartikel |
Relativ neu ist hingegen die Information, dass der Zubau an Erzeugungskapazität im Jahr 2016 auf 4.800 Megawatt geschätzt wird.
Damit wurde der von der Bundesregierung im Rahmen der “EEG-Reform” festgesetzte Ausbaukorridor um 2.300 Megawatt überschritten. Es wurden also 92 Prozent (rund 760 Windkraftanlagen) mehr Kapazitäten aufgebaut, als der gegenüber der Windkraftlobby großzügige Gesetzgeber vorgesehen hatte.
Im selben Jahr wiesen Gerichte auf regionaler Ebene Klagen gegen Windkraftvorhaben in naturschutzfachlich sensiblen Gebieten mit der Begründung ab, dass ein großes “öffentliches Interesse am schnellen Ausbau der Windkraft” bestünde.
Und noch im selben Jahr unternimmt das Bundesumweltministerium einen heimlichen Anlauf, um den Artenschutz zugunsten des Windkraftausbaus aufzuweichen.
Weshalb sich Gerichte angesichts der
energiewirtschaftlichen Irrelevanz des Windkraftausbaus trotz wiederholter erheblicher Überschreitung der vom Gesetzgeber definierten Ausbauziele
zu derartigen Urteilen bewegen lassen und wieso das Hendricks-Ministerium sich derart für die Windkraftindustrie einsetzt, dürfte und müsste kluge Köpfe ebenfalls interessieren.