Am 11. Juli 2014 hat der Bundesrat der vom Bundestag auf den Weg gebrachten Länderöffnungsklausel zugestimmt.
Für Mensch und Natur ist das eine sehr gute Nachricht.
Es liegt nun an den Bundesländern, diese Vernunfteintritts- und Verantwortungsklausel im Sinne der Menschen und der Natur zu nutzen.
Jeden Tag aufs Neue nimmt der Siegeszug des Lichts in Sachsen seinen Anfang: Bei Görlitz steigt unser Land als erstes aus nächtlicher Finsternis empor.
Da kann es kaum verwundern, dass in Punkto Vernunft und Verantwortung die Sachsen wieder mal die Nase vorn haben:
Abstandsregelungen für Windkraftanlagen:Bundesrat stimmt Länderöffnungsklausel zuMorlok: „Jetzt 10H-Abstandsregelung in Sachsen zügig umsetzen“ Der Bundesrat hat heute einer Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) zugestimmt, die den Bundesländern mehr Spielraum bei der Regelung von Mindestabständen zu Windkraftanlagen einräumt. Der Freistaat hatte hierzu gemeinsam mit Bayern eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet. Staatsminister Sven Morlok (FDP) zeigte sich erfreut über die Mehrheit für die Änderung: „Die Energiewende kann nur erfolgreich sein, wenn sie die Interessen der Bürger vor Ort berücksichtigt. Das pauschale Vorrecht für Windkraftanlagen passt dazu nicht. Sachsen wird den nun gewonnenen Handlungsspielraum nutzen und zügig eine entsprechende landesweite Regelung treffen, die regionale und lokale Gegebenheiten berücksichtigt – und vor allem die Belange der Anwohner“, so Morlok. „Der Freistaat ist Energieland und steht auch weiterhin zur Förderung der Erneuerbaren Energien.“ Bisher sind Windkraftanlagen von den sonst üblichen Vorschriften für Bauvorhaben im Außenbereich befreit. Mit der Änderung des BauGB können die Bundesländer selbst entsprechende Regeln festlegen. Sachsen macht sich für einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zur nächstgelegenen Wohnbebauung von „10H“ stark – die Entfernung soll dem 10fachen der Gesamthöhe (einschließlich Rotorblätter) entsprechen. Bei der Beratung der EEG-Novelle stellte Staatsminister Morlok der Bundesregierung ein schlechtes Zeugnis aus: „Diese Reform ist allenfalls ein Reförmchen und bleibt Stückwerk“, so Staatsminister Morlok. „Bürger und Unternehmen werden auch weiterhin durch steigende Energiepreise belastet. Die grundlegenden Entscheidungen dazu wurden jedoch aufgeschoben. Wir bräuchten mehr Kosteneffizienz und mehr Wettbewerb am Energiemarkt. Sachsen hat zum Beispiel eine Senkung der Stromsteuer aufs europäische Mindestniveau vorgeschlagen. Das Problem der steigenden Energie- und Stromkosten löst diese Gesetzesnovelle nicht.“ |
An dieser Stelle danken wir der sächsischen Staatsregierung für ihr beharrliches Eintreten für dieses überfällige Gesetz. Unseren sächsischen Mitstreitern gratulieren wir zu diesem Erfolg ihres stetigen Engagements.
Glücklich ist, wer sich Sachse nennt. Möge gleiches Glück bald auch westlicher wohnenden Mitbürgern beschieden, mögen auch andere deutsche Landen bald vom Licht der Erkenntnis beschienen sein. Möge die Sonne ihren gewohnten Lauf nehmen.