Entschleu­ni­gung vor dem Bundesrat

Am 18. Septem­ber 2020 befasste sich der Bundes­rat mit dem geplan­ten “Inves­ti­ti­ons­be­schleu­ni­gungs­ge­setz”.  Das Gesetz ist Teil einer Strate­gie, den Windkraft­aus­bau noch schnel­ler voran­zu­brin­gen und “Geneh­mi­gungs­hemm­nisse” zu besei­ti­gen. Gericht­li­che Instan­zen­wege sollen gekürzt, Wider­sprü­che und Klagen von Dritten keine aufschie­bende Wirkung mehr haben und Raumord­nungs­ver­fah­ren nur noch auf Verlan­gen der Inves­to­ren durch­ge­führt werden.

Eine kriti­sche Prüfung wird den Behörd­en­ge­neh­mi­gun­gen damit de facto unmög­lich gemacht. Irrtü­mer werden billi­gend in Kauf genom­men. So werden Tatsa­chen geschaf­fen, die irrepa­ra­ble Folgen haben können. Dieses Beschleu­ni­gungs­ge­setz dient dazu, auf einem falschen Weg das Tempo zu erhöhen.

Eine kleine – mehr gaben die Aufla­gen nicht her – aber sehr feine Schar engagier­ter Mitstrei­ter für das Wohl von Mensch und Natur fand sich morgens vor dem Bundes­rat ein und mahnte zur Entschleu­ni­gung.  Zahlrei­che Berli­ner, denen es nicht verbor­gen bleibt, dass außer­halb der urbanen Gebiete Natur im großen Stile weiter indus­tria­li­siert und Bürger­rechte dafür einge­schränkt werden sollen, unter­stütz­ten und bekun­de­ten durch Hupen und “Daumen hoch” im vorbei­fah­ren­den Auto ihre Sympathie. 

VERNUNFTKRAFT. dankt allen, die den Entschleu­ni­gungs­strei­fen gesäumt und wohlwol­lend beach­tet haben. 

 

 

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