Fakt ist: Der forcierte Ausbau der Windenergie geht einzig und allein auf das Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), also verdeckte Subventionen, zurück. Anlagenbetreiber erhalten fest definierte Vergütungen, die von der Allgemeinheit bezahlt werden. Kein privates Unternehmen würde sich sonst auf diese Investitionen einlassen. Besonders grotesk: die Vergütungssätze sind dort besonders hoch, wo die Standortbedingungen besonders schlecht sind. Je weniger Wind, desto höher die Subvention. Das EEG fördert krasse Misswirtschaft. Die Fehlanreize befördern Landschaftszerstörung und vernichten volkswirtschaftliche Werte. Alternativlos sind Windkraftanlagen allemal – insofern, als sie keine Alternative bieten.
Warum?
Windenergie und Photovoltaik als lukratives Geschäft
Dass in Deutschland in den Branchen der Windkraft- und Photovoltaikindustrie momentan eine „Goldgräberstimmung“ herrscht, liegt nicht etwa daran, dass es in diesen Bereichen neue Erfindungen oder neue technologische Entwicklungen – also echtes, wertbeständiges Gold – und daher besonders sinnvoll erscheinende Investitionsmöglichkeiten gäbe.
Im amerikanischen ist die beschriebene Stimmung als gold fever bekannt. Fieber, also eine Begleiterscheinung von Krankheit, beschreibt die gegenwärtige Windkraft-Euphorie ziemlich treffend. Aus ökonomischer und ökologischer Sicht liegt eine pathologische Entwicklung vor. Leider ist diese mittlerweile in ganz Deutschland zu beobachten – es handelt sich quasi um eine Pandemie.
Dass man mittlerweile in den deutschen Mittelgebirgen mit Windkraftanlagen als Investor und Landverpächter ordentlich Geld verdienen kann, hat sehr wenig mit neuen technologischen Entwicklungen oder veränderten meteorologischen Gegebenheiten zu tun.
Unter normalen Wettbewerbsbedingungen, wie sie für unternehmerische Tätigkeiten in anderen Bereichen gelten, würden sich Windkraftanlagen in unseren Breiten nirgends lohnen – Photovoltaikanlagen erst recht nicht.
Rationale Investoren würden, wenn sie auf eine marktgerechte Entlohnung des in Windkraft oder PV-Anlagen erzeugten Stroms angewiesen wären, niemals auf die Idee kommen im vergleichsweise wind- und sonnenarmen deutschen Binnenland derartige Anlagen zu errichten. Nach aktuellem Stand der Technik und unter den geografischen, meteorologischen und physikalischen Voraussetzungen waren Sonnen- und Windstrom nie konkurrenzfähig und werden es auch soweit absehbar nie sein. Mehr…
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Um die Entwicklung und Verbreitung Erneuerbarer Energien dennoch zu befördern, wurde 1991 das Stromeinspeisegesetz eingeführt, welches fortlaufend novelliert und später in Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) umbenannt wurde. Dieses Gesetz garantiert den Erzeugern von Strom aus Windkraft, Sonne, Biomasse, Wasserkraft sowie verschiedenen Gasen feste Vergütungssätze und einen Einspeisevorrang. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, den Betreiben von Windkraft- und PV-Anlagen die gesetzlich definierte Vergütung zu zahlen und deren Strom vorrangig abzunehmen – unabhängig davon, ob er gerade gebraucht wird oder nicht.
Überdies werden diese Vergütungssätze ab Inbetriebnahme der jeweiligen Anlagen auf 20 Jahre hin garantiert. Diese gesetzlich garantierte Vergütung stellt aus ökonomischer Sicht eine Subvention dar, unabhängig davon, dass ihre Zahlung nicht über den öffentlichen Haushalt organisiert wird.
Einspeisevergütung und EEG-Umlage
Die sich aus der Differenz von gezahlter Einspeisevergütung und dem Marktpreis des Stroms ergebenden Kosten werden von den Netzbetreibern durch eine bundesweite EEG-Umlage auf alle Stromverbraucher umgelegt.
Die Vergütungssätze sind für die einzelnen Technologien sehr unterschiedlich bemessen und mehrmals verändert worden. Überdies gibt es bei den einzelnen Formen der Erneuerbaren Energien diverse Extrazahlungen und Boni, was die Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Höhe der Vergütung stark einschränkt. Im Grundsatz erhalten die am weitesten von der Wirtschaftlichkeit entfernten Methoden der Stromerzeugung an den schlechtesten Standorten die höchsten Subventionen. Um zu erkennen, dass dies Misswirtschaft befördert, bedarf es keines Ökonomiestudiums.
Subventionen bei der Photovoltaik
Besonders hoch sind die sogenannten Differenzkosten (der Unterschied zwischen Marktpreis und Vergütung) bei der Photovoltaik. Ergebnis dieser Subventionspolitik ist, dass mittlerweile 60% aller in ganz Europa installierten PV-Anlagen auf deutschen Dächern und Feldern aufgebaut sind. Leider ist Deutschland im europäischen Vergleich aber ein relativ sonnenarmens Land. Die Investoren ficht das nicht an – über wirtschaftliche Überlegungen sind sie erhaben, denn die Geldströme fließen beständig
Erhöhte Anfangsvergütung bei der Windenergienutzung
Ein anderes Merkmal der intransparenten Systematik der Vergütungssätze ist weniger offensichtlich aber im Hinblick auf Landschafts- und Naturzerstörung besonders relevant: Im Bereich der Windkraft erhalten Anlagen an besonders schlechten Standorten die „erhöhte Anfangsvergütung“ über einen besonders langen Zeitraum (§ 29 (2) EEG). Dies erhöht künstlich die Rendite von Investitionen an eigentlich von der Windhöffigkeit her ungünstigen Standorten. Neben dem Motiv, Landes- und Provinzpolitikern Einnahmequellen zu verschaffen, liegt dieser Regelung die erwiesenermaßen mathematisch falsche Vorstellung zugrunde, dass es günstiger sei, die Anlagen gleichmäßig zu verteilen, da es so vermeintlich zu einer Glättung der Einspeisung käme. Zwar gab es im Rahmen der EEG-“Reformen” 2014 und 2016 den Versuch, die offenkundige Irrationalität – je schlechter der Standort, desto höher der garantierte Abnahmepreis pro kwh – zu beenden. Aufgrund von Interventionen windkraftaffiner Landesminister wurde dieser Unsinn jedoch ins “neue System” hinübergerettet.
Zwischenfazit
Dass in Deutschland gerade ein politisch gewollter extremer Boom bei Windkraft- und PV- Anlagen zu verzeichnen ist, und der Ausbau gerade der Windkraft immer deutlicher in Konflikt mit Naturschutz und Landschaftsschutz gerät, ist kein Ergebnis von Marktkräften oder unabwendbare Gesetzmäßigkeit.
Es ist einzig und allein auf das EEG zurückzuführen. Ursprünglich als Instrument zur Stimulation der Markteinführung Erneuerbarer Energien und der Innovation in diesem Bereicht konzipiert, entfaltet das EEG mittlerweile volkswirtschaftlich verheerende Wirkungen. Dies ist nicht allein unsere Einschätzung, sondern u.a. die des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. In mehreren Stellungnahmen haben die landläufig als „die Wirtschaftsweisen“ bezeichneten hochrenommierten Professoren deutliche Kritik am EEG geübt. So u.a. in ihrem Jahresgutachten 2011 – wohlgemerkt nach der letzten „Energiewende“:
Die Energiewende kann nur gelingen, wenn nicht nur die Chancen eines derartigen Erfolgs diskutiert, sondern auch die Interessen- und Zielkonflikte ernst genommen werden, die damit unweigerlich verbunden sind. Diese Konflikte drohen bei allen drei Elementen des Leitbilds der Nachhaltigkeit: dem ökonomischen, dem sozialen und dem ökologischen. Aus der Sicht der ökologischen Verträglichkeit dürfte beispielsweise der erhebliche Ausbau der Erzeugungskapazitäten der erneuerbaren Energien und der parallel dazu benötigten Netzinfrastruktur in Zukunft selbst in Konflikt mit Fragen des Umweltschutzes und des Erhalts der natürlichen Lebensräume geraten. Durch das rasante Wachstum der Kapazitäten hat sich der Markt für erneuerbare Energien von einem reinen Probemarkt zu einem Massenmarkt gewandelt. (…) Eine rein auf die Erprobung von Nischentechnologien ausgerichtete Förderung, wie sie durch das EEG intendiert ist, nicht mehr zeitgemäß.
Zudem betätigt sich der Gesetzgeber mit der Beschränkung der Förderung auf ausgewählte Technologien als vorausschauender Planer, der versucht, die zukünftig erfolgreichen Technologien bereits Jahrzehnte im Voraus zu identifizieren. Da die Bevorzugung einer (bekannten) Technologie immer auch die Diskriminierung anderer (noch unbekannter) Technologien bedeutet, besteht somit die Gefahr, dass die Entwicklung derzeit noch unbekannter, aber kostengünstigerer Technologien verhindert wird.
Ganz ähnlich schätzte der Wissenschaftliche Beirat am Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bereits 2011 derzeitige Förderung der Erneuerbaren Energien ein:
(Es) ist ein System anzustreben, das die Kräfte des Wettbewerbs möglichst konsequent nutzt und damit dazu beiträgt, die besten und kostengünstigsten Technologien zu finden und an der richtigen Stelle einzusetzen. Das jetzige System der Förderung der erneuerbaren Energien erfüllt diesen Anspruch gerade nicht.
Wissenschaftlicher Beirat am Bundeswirtschaftsministerium (2011)
Folgen der EEG-Umverteilung
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ging mit dem Versprechen einher, dass die damit verbundenen Kosten handhabbar bleiben und langfristig sogar sinken würden.
Die EEG-Umlage betrug 2005 0,68 Cent/kWh. Seither stieg sie kontinuierlich an. Diese war klar vorhersehbar. Ebenso klar vorhersehbar ist, dass die Strompreise mit jeder weiteren Windkraft‑, Solar- und Biomasseanlage weiter steigen werden. Direkte Kostentreiber sind die im EEG festgelegten Einspeisevergütungen: Betreiber von Windkraft‑, PV- und Biomasseanlagen erhalten ab Inbetriebnahme einen auf 20 Jahre fixierten Garantiepreis pro kWh, der bislang um ein Vielfaches über dem Marktpreis liegt. Die Differenz wird über die Stromkosten auf (nahezu) alle Verbraucher abgewälzt. Außerdem wird den Produzenten die Abnahme des produzierten Stroms zu jenem Preis garantiert – egal, ob es dafür einen Bedarf gibt oder nicht.
Im Zeitraum 2000–2016 wurden von allen Stromverbrauchern 176 Milliarden Euro an die EEG-Profiteure gezahlt – für Strom, des-sen Marktwert sich auf 5 Milliarden Euro belief. Die volkswirtschaftliche Wertvernichtung beträgt rund 10 Mrd. Euro pro Jahr. Als Anregung, was man mit diesem Geld sonst hätte machen können (ökonomisch: „Opportunitätskosten“): Der 2016 eröffnete Sankt-Gotthard-Basistunnel schlug mit 3,4 Mrd. Euro, die Hamburger Elbphilharmonie mit 0,8 Mrd. Euro zu Buche. Der Sanierungsbedarf aller deutschen Schulen wird auf 34 Mrd. Euro geschätzt. Oft ist zu hören, dass das EEG nur zu viele Ausnahmen hätte. Würden energieintensive Unternehmen ihren „fairen Anteil“ tragen, wäre die Last viel geringer, lautet das Argument. Es geht in zweierlei Hinsicht fehl: Einerseits sind die im Rahmen der „besonderen Ausgleichsregel“ gewährten Sonderkonditionen betragsmäßig sehr gering – würde man sie komplett streichen, so sänke die EEG-Umlage nur marginal. Andererseits ist es unerheblich, wer diese Verluste trägt. Verschwendung ist immer schlecht – egal, wer dafür bezahlen muss.
Über die volkswirtschaftliche Verschwendung hinaus entfaltet das EEG höchst unsoziale Verteilungswirkungen. Bewegten sie sich 1999 noch im europäischen Mittelfeld, so sind die von deutschen Haushalten und Unternehmen zu zahlenden Strompreise mittlerweile die zweithöchsten in Europa. Einkommensschwache Haushalte müssen einen besonders hohen Anteil für Strom ausgeben und sind mithin am stärksten betroffen sind. Ein über viele Jahrzehnte hinweg überwundenes Problem wird dank EEG wieder virulent: Energiearmut.
Was die Unternehmen betrifft, so sind zwar einige von der EEG-Umlage (teilweise) befreit; die überwältigende Mehrheit ist jedoch negativ betroffen. Zudem schaffen die Ausnahmen neue Fehlanreize und Unsicherheiten: Um in den Genuss der Befreiung zu kommen, müssen die Unternehmen bezüglich der Energiekosten bestimmte Schwellenwerte einhalten. Dass ökologisch sinnvolle Investitionen nicht getätigt werden, weil man sonst unter diese Schwellenwerte sinken würde, ist keine Seltenheit. Hinzu kommt, dass die Gewährung der Ausnahmen immer wieder neu erstritten werden muss. Das Schwert der Entprivilegierung hängt Damokles immer über ihnen.
Dieser Schattenseiten von Windkraftausbau und EEG-Subventionierung treten immer deutlicher hervor. Sogleich werden – sozialpolitisch verständlich, aber ökonomisch unsinnig – Rufe nach neuen Subventionen zum Ausgleich höherer Stromkosten laut. Die Subventionsspirale dreht sich weiter.
Nachhaltigkeit sieht anders aus:
Das Leitbild der Nachhaltigkeit ist seit vielen Jahren in aller Munde. Es postuliert die gleichgewichtige Verfolgung ökologischer, ökonomischer und sozialer Ziele. Die Bundesregierung bekennt sich seit langem zu diesem Prinzip und verfolgt offiziell eine Nachhaltigkeitsstrategie. In der Praxis verletzt die EEG-Förderung in ihrer gegenwärtigen Verfassung alle drei Nachhaltigkeitskriterien. Es ist in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht höchst fragwürdig.
Fazit
Die gegenwärtige Förderung der Erneuerbaren Energien verschwendet Ressourcen, lähmt die technologische Entwicklung, ist unsoziale und zerstört zu allem Überfluss Natur und Landschaft. Insofern sind Windkraft und Photovoltaik in jetziger Form in dreifacher Hinsicht nicht nachhaltig. Das Erneuerbare Energien Gesetz ist ersatzlos abzuschaffen.
Die Triebfeder und die gesellschaftlichen Kosten des Windkraftausbaus sind damit im Grundsatz beschrieben. Wohlmeinende Zeitgenossen könnten aber zurecht die Frage stellen ob, bzw. zur Ansicht neigen, dass der Windkraftausbau einer höheren Notwendigkeit folgt und somit gewisse Opfer einfach notwendig sind.
Nach dem Motto: “Klar, die Anlagen sind hässlich und der Strom wird teurer, aber es ist ja für einen guten Zweck.” Diesen Personen muss leider beschieden werden, dass ihre Opferbereitschaft ausgenutzt wird. Der gemeinhin unterstellte Zweck – sei es der Ersatz von Kernkraftwerken oder eine effektive Antwort auf den Klimawandel – wird nicht erfüllt. Dies liegt nicht an bösem Willen oder “durch Kohlestrom verstopften Netzen”, sondern an physikalischen Gesetzen und technischen Gegebenheiten, die sich der politischen Steuerung entziehen. Mehr dazu hier.
Die uns allen abverlangten Opfer sind völlig umsonst.