Mythos: Das Opfern natür­li­cher Lebens­räume und Kultur­land­schaf­ten ist unver­meid­lich. Mehr Windkraft ist alternativlos!
Fakt ist: Der forcierte Ausbau der Windener­gie geht einzig und allein auf das Erneu­er­ba­ren Energien Gesetz (EEG), also verdeckte Subven­tio­nen, zurück. Anlagen­be­trei­ber erhal­ten fest definierte Vergü­tun­gen, die von der Allge­mein­heit bezahlt werden. Kein priva­tes Unter­neh­men würde sich sonst auf diese Inves­ti­tio­nen einlas­sen. Beson­ders grotesk: die Vergü­tungs­sätze sind dort beson­ders hoch, wo die Stand­ort­be­din­gun­gen beson­ders schlecht sind. Je weniger Wind, desto höher die Subven­tion. Das EEG fördert krasse Misswirt­schaft. Die Fehlan­reize beför­dern Landschafts­zer­stö­rung und vernich­ten volks­wirt­schaft­li­che Werte. Alter­na­tiv­los sind Windkraft­an­la­gen allemal – insofern, als sie keine Alter­na­tive bieten.

Warum?

Windener­gie und Photo­vol­taik als lukra­ti­ves Geschäft

Dass in Deutsch­land in den Branchen der Windkraft- und Photo­vol­ta­ik­in­dus­trie momen­tan eine „Goldgrä­ber­stim­mung“ herrscht, liegt nicht etwa daran, dass es in diesen Berei­chen neue Erfin­dun­gen oder neue techno­lo­gi­sche Entwick­lun­gen – also echtes, wertbe­stän­di­ges Gold – und daher beson­ders sinnvoll erschei­nende Inves­ti­ti­ons­mög­lich­kei­ten gäbe.

Im ameri­ka­ni­schen ist die beschrie­bene Stimmung als gold fever bekannt. Fieber, also eine Begleit­erschei­nung von Krank­heit, beschreibt die gegen­wär­tige Windkraft-Eupho­rie ziemlich treffend. Aus ökono­mi­scher und ökolo­gi­scher Sicht liegt eine patho­lo­gi­sche Entwick­lung vor. Leider ist diese mittler­weile in ganz Deutsch­land zu beobach­ten – es handelt sich quasi um eine Pandemie.

Dass man mittler­weile in den deutschen Mittel­ge­bir­gen mit Windkraft­an­la­gen als Inves­tor und Landver­päch­ter ordent­lich Geld verdie­nen kann, hat sehr wenig mit neuen techno­lo­gi­schen Entwick­lun­gen oder verän­der­ten meteo­ro­lo­gi­schen Gegeben­hei­ten zu tun.

Unter norma­len Wettbe­werbs­be­din­gun­gen, wie sie für unter­neh­me­ri­sche Tätig­kei­ten in anderen Berei­chen gelten, würden sich Windkraft­an­la­gen in unseren Breiten nirgends lohnen – Photo­vol­ta­ik­an­la­gen erst recht nicht.

Ratio­nale Inves­to­ren würden, wenn sie auf eine markt­ge­rechte Entloh­nung des in Windkraft oder PV-Anlagen erzeug­ten Stroms angewie­sen wären, niemals auf die Idee kommen im vergleichs­weise wind- und sonnen­ar­men deutschen Binnen­land derar­tige Anlagen zu errich­ten. Nach aktuel­lem Stand der Technik und unter den geogra­fi­schen, meteo­ro­lo­gi­schen und physi­ka­li­schen Voraus­set­zun­gen waren Sonnen- und Windstrom nie konkur­renz­fä­hig und werden es auch soweit abseh­bar nie sein. Mehr…

Das Erneu­er­bare Energien Gesetz (EEG)

Um die Entwick­lung und Verbrei­tung Erneu­er­ba­rer Energien dennoch zu beför­dern, wurde 1991 das Strom­ein­spei­se­ge­setz einge­führt, welches fortlau­fend novel­liert und später in Erneu­er­bare Energien Gesetz (EEG) umbenannt wurde. Dieses Gesetz garan­tiert den Erzeu­gern von Strom aus Windkraft, Sonne, Biomasse, Wasser­kraft sowie verschie­de­nen Gasen feste Vergü­tungs­sätze und einen Einspei­se­vor­rang. Die Netzbe­trei­ber sind verpflich­tet, den Betrei­ben von Windkraft- und PV-Anlagen die gesetz­lich definierte Vergü­tung zu zahlen und deren Strom vorran­gig abzuneh­men – unabhän­gig davon, ob er gerade gebraucht wird oder nicht.

Überdies werden diese Vergü­tungs­sätze ab Inbetrieb­nahme der jewei­li­gen Anlagen auf 20 Jahre hin garan­tiert. Diese gesetz­lich garan­tierte Vergü­tung stellt aus ökono­mi­scher Sicht eine Subven­tion dar, unabhän­gig davon, dass ihre Zahlung nicht über den öffent­li­chen Haushalt organi­siert wird.

Einspei­se­ver­gü­tung und EEG-Umlage

Die sich aus der Diffe­renz von gezahl­ter Einspei­se­ver­gü­tung und dem Markt­preis des Stroms ergeben­den Kosten werden von den Netzbe­trei­bern durch eine bundes­weite EEG-Umlage auf alle Strom­ver­brau­cher umgelegt.

Die Vergü­tungs­sätze sind für die einzel­nen Techno­lo­gien sehr unter­schied­lich bemes­sen und mehrmals verän­dert worden. Überdies gibt es bei den einzel­nen Formen der Erneu­er­ba­ren Energien diverse Extra­zah­lun­gen und Boni, was die Trans­pa­renz hinsicht­lich der tatsäch­li­chen Höhe der Vergü­tung stark einschränkt. Im Grund­satz erhal­ten die am weites­ten von der Wirtschaft­lich­keit entfern­ten Metho­den der Strom­erzeu­gung an den schlech­tes­ten Stand­or­ten die höchs­ten Subven­tio­nen. Um zu erken­nen, dass dies Misswirt­schaft beför­dert, bedarf es keines Ökonomiestudiums.

Subven­tio­nen bei der Photovoltaik

Beson­ders hoch sind die sogenann­ten Diffe­renz­kos­ten (der Unter­schied zwischen Markt­preis und Vergü­tung) bei der Photo­vol­taik. Ergeb­nis dieser Subven­ti­ons­po­li­tik ist, dass mittler­weile 60% aller in ganz Europa instal­lier­ten PV-Anlagen auf deutschen Dächern und Feldern aufge­baut sind. Leider ist Deutsch­land im europäi­schen Vergleich aber ein relativ sonnen­ar­mens Land. Die Inves­to­ren ficht das nicht an – über wirtschaft­li­che Überle­gun­gen sind sie erhaben, denn die Geldströme fließen beständig

Erhöhte Anfangs­ver­gü­tung bei der Windenergienutzung

Ein anderes Merkmal der intrans­pa­ren­ten Syste­ma­tik der Vergü­tungs­sätze ist weniger offen­sicht­lich aber im Hinblick auf Landschafts- und Natur­zer­stö­rung beson­ders relevant: Im Bereich der Windkraft erhal­ten Anlagen an beson­ders schlech­ten Stand­or­ten die „erhöhte Anfangs­ver­gü­tung“ über einen beson­ders langen Zeitraum (§ 29 (2) EEG). Dies erhöht künst­lich die Rendite von Inves­ti­tio­nen an eigent­lich von der Windhöf­fig­keit her ungüns­ti­gen Stand­or­ten. Neben dem Motiv, Landes- und Provinz­po­li­ti­kern Einnah­me­quel­len zu verschaf­fen, liegt dieser Regelung die erwie­se­ner­ma­ßen mathe­ma­tisch falsche Vorstel­lung zugrunde, dass es günsti­ger sei, die Anlagen gleich­mä­ßig zu vertei­len, da es so vermeint­lich zu einer Glättung der Einspei­sung käme. Zwar gab es im Rahmen der EEG-“Reformen” 2014 und 2016 den Versuch, die offen­kun­dige Irratio­na­li­tät – je schlech­ter der Stand­ort, desto höher der garan­tierte Abnah­me­preis pro kwh – zu beenden. Aufgrund von Inter­ven­tio­nen windkraft­af­fi­ner Landes­mi­nis­ter wurde dieser Unsinn jedoch ins “neue System” hinübergerettet.

Zwischen­fa­zit

Dass in Deutsch­land gerade ein politisch gewoll­ter extre­mer Boom bei Windkraft- und PV- Anlagen zu verzeich­nen ist, und der Ausbau gerade der Windkraft immer deutli­cher in Konflikt mit Natur­schutz und Landschafts­schutz gerät, ist kein Ergeb­nis von Markt­kräf­ten oder unabwend­bare Gesetzmäßigkeit.

Es ist einzig und allein auf das EEG zurück­zu­füh­ren. Ursprüng­lich als Instru­ment zur Stimu­la­tion der Markt­ein­füh­rung Erneu­er­ba­rer Energien und der Innova­tion in diesem Bereicht konzi­piert, entfal­tet das EEG mittler­weile volks­wirt­schaft­lich verhee­rende Wirkun­gen. Dies ist nicht allein unsere Einschät­zung, sondern u.a. die des Sachver­stän­di­gen­ra­tes zur Begut­ach­tung der gesamt­wirt­schaft­li­chen Entwick­lung. In mehre­ren Stellung­nah­men haben die landläu­fig als „die Wirtschafts­wei­sen“ bezeich­ne­ten hochre­nom­mier­ten Profes­so­ren deutli­che Kritik am EEG geübt. So u.a. in ihrem Jahres­gut­ach­ten 2011 – wohlge­merkt nach der letzten „Energie­wende“:

Die Energie­wende kann nur gelin­gen, wenn nicht nur die Chancen eines derar­ti­gen Erfolgs disku­tiert, sondern auch die Inter­es­sen- und Zielkon­flikte ernst genom­men werden, die damit unwei­ger­lich verbun­den sind. Diese Konflikte drohen bei allen drei Elemen­ten des Leitbilds der Nachhal­tig­keit: dem ökono­mi­schen, dem sozia­len und dem ökolo­gi­schen. Aus der Sicht der ökolo­gi­schen Verträg­lich­keit dürfte beispiels­weise der erheb­li­che Ausbau der Erzeu­gungs­ka­pa­zi­tä­ten der erneu­er­ba­ren Energien und der paral­lel dazu benötig­ten Netzin­fra­struk­tur in Zukunft selbst in Konflikt mit Fragen des Umwelt­schut­zes und des Erhalts der natür­li­chen Lebens­räume geraten. Durch das rasante Wachs­tum der Kapazi­tä­ten hat sich der Markt für erneu­er­bare Energien von einem reinen Probe­markt zu einem Massen­markt gewan­delt. (…) Eine rein auf die Erpro­bung von Nischen­tech­no­lo­gien ausge­rich­tete Förde­rung, wie sie durch das EEG inten­diert ist, nicht mehr zeitgemäß. 

Zudem betätigt sich der Gesetz­ge­ber mit der Beschrän­kung der Förde­rung auf ausge­wählte Techno­lo­gien als voraus­schau­en­der Planer, der versucht, die zukünf­tig erfolg­rei­chen Techno­lo­gien bereits Jahrzehnte im Voraus zu identi­fi­zie­ren. Da die Bevor­zu­gung einer (bekann­ten) Techno­lo­gie immer auch die Diskri­mi­nie­rung anderer (noch unbekann­ter) Techno­lo­gien bedeu­tet, besteht somit die Gefahr, dass die Entwick­lung derzeit noch unbekann­ter, aber kosten­güns­ti­ge­rer Techno­lo­gien verhin­dert wird.

Ganz ähnlich schätzte der Wissen­schaft­li­che Beirat am Bundes­mi­nis­te­rium für Wirtschaft und Techno­lo­gie bereits 2011 derzei­tige Förde­rung der Erneu­er­ba­ren Energien ein:

(Es) ist ein System anzustre­ben, das die Kräfte des Wettbe­werbs möglichst konse­quent nutzt und damit dazu beiträgt, die besten und kosten­güns­tigs­ten Techno­lo­gien zu finden und an der richti­gen Stelle einzu­set­zen. Das jetzige System der Förde­rung der erneu­er­ba­ren Energien erfüllt diesen Anspruch gerade nicht.

Wissen­schaft­li­cher Beirat am Bundes­wirt­schafts­mi­nis­te­rium (2011)

Folgen der EEG-Umverteilung

Der Ausbau der erneu­er­ba­ren Energien ging mit dem Verspre­chen einher, dass die damit verbun­de­nen Kosten handhab­bar bleiben und langfris­tig sogar sinken würden.

Die EEG-Umlage betrug 2005 0,68 Cent/kWh. Seither stieg sie konti­nu­ier­lich an. Diese war klar vorher­seh­bar. Ebenso klar vorher­seh­bar ist, dass die Strom­preise mit jeder weite­ren Windkraft‑, Solar- und Biomas­se­an­lage weiter steigen werden. Direkte Kosten­trei­ber sind die im EEG festge­leg­ten Einspei­se­ver­gü­tun­gen: Betrei­ber von Windkraft‑, PV- und Biomas­se­an­la­gen erhal­ten ab Inbetrieb­nahme einen auf 20 Jahre fixier­ten Garan­tie­preis pro kWh, der bislang um ein Vielfa­ches über dem Markt­preis liegt. Die Diffe­renz wird über die Strom­kos­ten auf (nahezu) alle Verbrau­cher abgewälzt. Außer­dem wird den Produ­zen­ten die Abnahme des produ­zier­ten Stroms zu jenem Preis garan­tiert – egal, ob es dafür einen Bedarf gibt oder nicht.

Im Zeitraum 2000–2016 wurden von allen Strom­ver­brau­chern 176 Milli­ar­den Euro an die EEG-Profi­teure gezahlt – für Strom, des-sen Markt­wert sich auf 5 Milli­ar­den Euro belief. Die volks­wirt­schaft­li­che Wertver­nich­tung beträgt rund 10 Mrd. Euro pro Jahr. Als Anregung, was man mit diesem Geld sonst hätte machen können (ökono­misch: „Oppor­tu­ni­täts­kos­ten“): Der 2016 eröff­nete Sankt-Gotthard-Basis­tun­nel schlug mit 3,4 Mrd. Euro, die Hambur­ger Elbphil­har­mo­nie mit 0,8 Mrd. Euro zu Buche. Der Sanie­rungs­be­darf aller deutschen Schulen wird auf 34 Mrd. Euro geschätzt. Oft ist zu hören, dass das EEG nur zu viele Ausnah­men hätte. Würden energie­in­ten­sive Unter­neh­men ihren „fairen Anteil“ tragen, wäre die Last viel gerin­ger, lautet das Argument. Es geht in zweier­lei Hinsicht fehl: Einer­seits sind die im Rahmen der „beson­de­ren Ausgleichs­re­gel“ gewähr­ten Sonder­kon­di­tio­nen betrags­mä­ßig sehr gering – würde man sie komplett strei­chen, so sänke die EEG-Umlage nur margi­nal. Anderer­seits ist es unerheb­lich, wer diese Verluste trägt. Verschwen­dung ist immer schlecht – egal, wer dafür bezah­len muss.

Über die volks­wirt­schaft­li­che Verschwen­dung hinaus entfal­tet das EEG höchst unsoziale Vertei­lungs­wir­kun­gen. Beweg­ten sie sich 1999 noch im europäi­schen Mittel­feld, so sind die von deutschen Haushal­ten und Unter­neh­men zu zahlen­den Strom­preise mittler­weile die zweit­höchs­ten in Europa. Einkom­mens­schwa­che Haushalte müssen einen beson­ders hohen Anteil für Strom ausge­ben und sind mithin am stärks­ten betrof­fen sind. Ein über viele Jahrzehnte hinweg überwun­de­nes Problem wird dank EEG wieder virulent: Energie­ar­mut.

Was die Unter­neh­men betrifft, so sind zwar einige von der EEG-Umlage (teilweise) befreit; die überwäl­ti­gende Mehrheit ist jedoch negativ betrof­fen. Zudem schaf­fen die Ausnah­men neue Fehlan­reize und Unsicher­hei­ten: Um in den Genuss der Befrei­ung zu kommen, müssen die Unter­neh­men bezüg­lich der Energie­kos­ten bestimmte Schwel­len­werte einhal­ten. Dass ökolo­gisch sinnvolle Inves­ti­tio­nen nicht getätigt werden, weil man sonst unter diese Schwel­len­werte sinken würde, ist keine  Selten­heit. Hinzu kommt, dass die Gewäh­rung der Ausnah­men immer wieder neu erstrit­ten werden muss. Das Schwert der Entpri­vi­le­gie­rung hängt Damokles immer über ihnen.

Dieser Schat­ten­sei­ten von Windkraft­aus­bau und EEG-Subven­tio­nie­rung treten immer deutli­cher hervor. Sogleich werden – sozial­po­li­tisch verständ­lich, aber ökono­misch unsin­nig – Rufe nach neuen Subven­tio­nen zum Ausgleich höherer Strom­kos­ten laut. Die Subven­ti­ons­spi­rale dreht sich weiter.

Nachhal­tig­keit sieht anders aus:

Das Leitbild der Nachhal­tig­keit ist seit vielen Jahren in aller Munde. Es postu­liert die gleich­ge­wich­tige Verfol­gung ökolo­gi­scher, ökono­mi­scher und sozia­ler Ziele. Die Bundes­re­gie­rung bekennt sich seit langem zu diesem Prinzip und verfolgt offizi­ell eine Nachhal­tig­keits­stra­te­gie. In der Praxis verletzt die EEG-Förde­rung in ihrer gegen­wär­ti­gen Verfas­sung alle drei Nachhal­tig­keits­kri­te­rien. Es ist in ökolo­gi­scher, ökono­mi­scher und sozia­ler Hinsicht höchst fragwürdig.

Fazit

Die gegen­wär­tige Förde­rung der Erneu­er­ba­ren Energien verschwen­det Ressour­cen, lähmt die techno­lo­gi­sche Entwick­lung, ist unsoziale und zerstört zu allem Überfluss Natur und Landschaft. Insofern sind Windkraft und Photo­vol­taik in jetzi­ger Form in dreifa­cher Hinsicht nicht nachhal­tig. Das Erneu­er­bare Energien Gesetz ist ersatz­los abzuschaf­fen.

Die Trieb­fe­der und die gesell­schaft­li­chen Kosten des Windkraft­aus­baus sind damit im Grund­satz beschrie­ben. Wohlmei­nende Zeitge­nos­sen könnten aber zurecht die Frage stellen ob, bzw. zur Ansicht neigen, dass der Windkraft­aus­bau einer höheren Notwen­dig­keit folgt und somit gewisse Opfer einfach notwen­dig sind.

Nach dem Motto: “Klar, die Anlagen sind hässlich und der Strom wird teurer, aber es ist ja für einen guten Zweck.” Diesen Perso­nen muss leider beschie­den werden, dass ihre Opfer­be­reit­schaft ausge­nutzt wird. Der gemein­hin unter­stellte Zweck – sei es der Ersatz von Kernkraft­wer­ken oder eine effek­tive Antwort auf den Klima­wan­del – wird nicht erfüllt. Dies liegt nicht an bösem Willen oder “durch Kohlestrom verstopf­ten Netzen”, sondern an physi­ka­li­schen Geset­zen und techni­schen Gegeben­hei­ten, die sich der politi­schen Steue­rung entzie­hen. Mehr dazu hier.

Die uns allen abver­lang­ten Opfer sind völlig umsonst.

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