Fakt ist: Die Auswirkungen der flächendeckenden Installation von Windenergieanlagen auf den Menschen sind tiefgreifend und bislang unzureichend erforscht. Bestehende Schallschutz- und Abstandsregeln sind nicht auf der Höhe der Zeit. Risiken bei Störfällen (Brände, Havarien) werden nicht adäquat berücksichtigt.
Das Antlitz unseres Landes hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert: Kaum ein Landstrich, der nicht bereits durch Windenergieanlagen geprägt oder von entsprechenden Planungen betroffen ist. Der massive Flächenbedarf dieser Art der Stromerzeugung verwandelt Landschaften und Lebensräume zunehmend in unwirtliche Produktionsstätten.
Landschaft ist aber nicht nur Wirtschaftsraum, sondern immer auch kulturell geprägter Lebensraum, der den dort wohnenden oder sich erholenden Menschen in einzigartiger Weise Heimat, Naturschönheit und Ruhe und damit eine Gegenwelt zur Hektik in den sozial und technisch dominierten Siedlungsräumen bietet. Die technische Überprägung der Landschaft führt zum Verlust natürlicher Maßstäbe und der landschaftlichen Weite, zur Horizontverschmutzung und Verunstaltung exponierter Geländestrukturen. Der Frieden der nächtlichen Landschaft wird durch permanente oder temporäre Blinklichter gestört. Dass der Verlust von Harmonien und Rückzugsräumen psychische Gesundheit und kognitive Fähigkeiten beeinträchtigt, liegt auf der Hand, wird aber in keiner Weise berücksichtigt. Aktuelle Planungen implizieren, dass diese vermeintlich “notwendigen Opfer“ flächendeckend in Kauf genommen und zig Millionen von Menschen zugemutet werden.
Neben diesen i.W. psychologischen Effekten sind aber auch physische Risiken und Gefahren unzureichend berücksichtigt. Denn der massive Flächenbedarf (Spiegelbild der geringen Energiedichte) der Windenergie bedingt zudem, dass immer höhere Anlagen immer näher an menschliche Wohnstätten heranrücken. Mittlerweile sind über 300m hohe Windenergieanlagen in Planung und Bestrebungen im Gange, Schutzabstände zur Wohnbebauung immer weiter zu reduzieren.
Dies ist aus mehreren Gründen unverantwortlich:
Die in Rotoren verbauten carbonfaserverstärkten Kunststoffe (CFK) – sog. “fiese Fasern” – bergen ein potentielles Risiko, das dem von Asbest vergleichbar ist: Wenn die Anlagen in Brand geraten, muss man sie „kontrolliert abbrennen” lassen. Die Flugasche besteht aus Kleinstpartikeln, die in die Lunge eindringen und Krebs verursachen können. Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass es fast überall in der Nähe von Siedlungen große Ansammlungen von Windenergieanlagen geben wird, stets höher und an exponierten Standorten errichtet. Dass Blitzeinschläge und dadurch Brände häufiger werden, liegt nahe. Katastrophenschutzpläne existieren nicht.
Ähnliches gilt für die Risiken durch Eisabwurf oder schleudernde Bauteile: Bei entsprechender Witterung schleudern die Rotoren von Windenergieanlagen kiloschwere Eisblöcke mitunter mehrere hundert Meter weit. Diese Gefahr ist technisch kontrollierbar. Die schiere Anzahl der Gefahrenquellen – die aktuellen Pläne implizieren zigtausende weitere Anlagen – lässt aber stark befürchten, dass Schäden nicht dauerhaft zu vermeiden sind. Zumal der Gesetzgeber es bislang nicht für nötig hält, diesen Anlagen eine TÜV-Prüfpflicht aufzuerlegen, wie sie für Industrieanlagen mit ähnlichem Gefahrenpotential selbstverständlich ist.
Neben diesen Risiken durch Störfälle können Windenergieanlagen – bei unzureichenden Abständen zu Wohnstätten und insbesondere bei dauerhafter Exposition – auch im Normalbetrieb über physische Kanäle auf Lebensqualität Gesundheit einwirken. Denn zusätzlich zum pulsierenden hörbaren Schall – dessen Emissionen sehr belastend sein können, aber zumindest in der einschlägigen Schutzvorschrift “TA Lärm” ansatzweise berücksichtigt werden und teilweise schallreduzierende Auflagen erfordern – erzeugen Windkraftanlagen Infraschall, der nicht gehört werden, aber dennoch auf den Körper wirken kann. Dabei ist Infraschall normaler Bestandteil unserer Umwelt und wird oft zusammen mit niederfrequentem Hörschall emittiert. Natürliche Quellen sind z.B. Meeresbrandung oder Wind als solcher. Diese Emission ist unproblematisch, da sie als niederfrequentes Rauschen auftritt und keine ausgeprägten periodischen Teile enthält. Die technische Zivilisation hat zahlreiche künstliche Infraschall-Generatoren geschaffen, etwa durch Straßenverkehr, Flugzeugtriebwerke, Industriemaschinen oder vibrierende Haushaltstechnik. Der Infraschall aus Windenergieanlagen unterscheidet sich von anderen Quellen, da er in Form rhythmischer Pulse mit sog. “Peaks” auftritt. Diese Spezifika können bei empfindlichen Menschen weit unterhalb der Hör- oder Wahrnehmungsschwelle Gesundheitsstörungen auslösen. Die Betroffenen entwickeln ein unspezifisches Symptombild, das Ärzte erst allmählich zuzuordnen lernen. Die primäre Wirkung besteht in Schlaf- und Konzentrationsstörungen, verringerter Atemfrequenz, Angst- und Schwindelanfällen bis hin zu Tinnitus und Kopfschmerzen. Bei Langzeiteinwirkung kann im Gehirn eine permanente Alarmsituation entstehen, die durch den Anstieg des Stresshormons Cortisol nachweisbar ist. Sie führt zu psychischer Labilität und messbaren körperlichen Reaktionen mit unterschiedlichem Gewicht (Blutdruckanstieg, Infarktrisiko etc.). Die relevanten Spektren im tiefen Frequenzbereich werden nach derzeitiger Rechtslage weder gemessen noch berücksichtigt. Weitere Forschungen dazu wären dringend nötig. Die Windkraftlobby hat daran allerdings kein Interesse und bemüht sich, Sorgen und Warnungen als Panikmache abzutun. Ein in 2021 skandalisierter Messfehler der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (mehr dazu) kam ihr dabei sehr gelegen, ändert aber nichts am Grundproblem. Da das Thema sehr komplex ist, Forschungslücken aufweist und von interessierten Akteuren für politische Zwecke missbraucht wird, sei an dieser Stelle nur auf unseren Grundsatzartikel verwiesen, dort halten wir den aktuellen Wissensstand bereit. Ansonsten ist festzuhalten: Das Leid der Betroffenen ist real.
Ebenfalls ein Ergebnis des Normalbetriebs, das sich bei Umsetzung der geplanten Ausbauziele verschärfen wird, ist das Entsorgungsproblem. Gegenwärtig sind in Deutschland rund 90.000 Rotoren installiert, die sukzessive zu problematischem Sondermüll werden. Erprobte und den bisherigen Umweltschutzstandards entsprechende Verfahren zum Umgang mit dem massenhaft anfallenden CFK-Bauteilen gibt es nicht.
Aber auch bevor sie Schrott werden, können die Rotoren gefährliche Substanzen freisetzen: Durch UV-Strahlung, Wind, Temperaturwechsel, Blitzeinschläge und großflächige Insektenverklebungen sind Rotorblätter anfällig für Erosion. Je höher die Anlagen, desto umfangreicher und problematischer ist diese Erosion, denn sie bedingt Eintrag von toxischem Mikroplastik in die Böden. Gegenüber anderen Emissionsquellen von Mikroplastik mag das Phänomen quantitativ gering erscheinen. Anders als bspw. beim Reifenabrieb, der in der Nähe des Emissionsorts Straße verbleibt und in weit geringerem Maße in Böden gelangt, bedingt die luftgetragene Verbreitung des Rotorblatt-Abriebs aber ein besonderes, bislang untererforschtes, Risiko. Bedeutsam ist dabei die Freisetzung von Bisphenol A (BPA) aus Epoxy-Harz. Im Dezember 2021 hat die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Risiken der Substanz neu bewertet und empfohlen, die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge um den Faktor 100.000 zu senken. Das zeigt die Brisanz flüchtiger BPA-Ausgasungen, die auch aus erodierten Flügelkanten von WEA stammen können. Diese einfach zu ignorieren, ist kein nachhaltiger Ansatz.
Mehr zu allen diesen Themen finden Sie auch in Kapitel 5 unseres Kompendiums.
Fazit
Menschen erfahren durch Windkraftanlagen massive Einbußen an Lebensqualität bis hin zu Gesundheitsrisiken. Die gängige Praxis, auf Ausbauzielen zu beharren, ohne diese Risiken zu verstehen, geschweige denn angemessen zu adressieren, ist verantwortungslos.