Das Hessische Wirtschaftsministerium hat am 16. Dezember 2014 ein INFRASCHALL-EXPERTEN-HEARING veranstaltet. Plötzlich weigert sich das Ministerium, ein Faktenpapier mit den Ergebnissen zu veröffentlichen. Warum? Vertreter von VERNUNFTKRAFT. HESSEN waren dabei und haben die Fakten zusammengefasst.
Nach sechs Wochen vergeblichen Wartens haben die vernunftkräftigen Hessen am 31. Januar 2015 Resumé gezogen:
INFRASCHALL-Experten-Hearing am 16.12.2014
Die Frage, ob Infraschall-Emissionen von Windkraftanlagen gesundheitliche Schäden bei Anwohnern verursachen können, wurde am 16.12.14 in Wiesbaden im Auftrag des hessischen Energie- und Wirtschaftsministeriums unter Ausschluss der Öffentlichkeit erörtert. Allerdings: Entgegen der Aussage des Ministeriums sieht man nun von einer Veröffentlichung eines Faktenpapieres, angekündigt für Ende Januar, ab! Auch die angekündigte Presseerklärung zum Faktencheck, die den Kritikern des massiven Ausbaus der Windkraft eine eigene Passage für ihre Analyse der Experten-Befragung Raum geben sollte, wird nun ohne stichhaltige Begründung und ohne neuen Termin „aufgeschoben“. Die durch viele internationale Studien belegten negativen Auswirkungen von Infraschall durch Windkraftanlagen auf die Gesundheit der Anwohner (s.u.) sowie das Ergebnis der Machbarkeitstudie im Auftrag des Bundesumweltministeriums lässt den Aufschub der Klärung der Frage auf ungewisse Zeit nicht zu. Dieser Vorgang lässt sich nur so bewerten: Grob fahrlässige Politik! Das Ministerium versucht, für den ungebremsten Ausbau der Windkraft Zeit zu gewinnen, auch mit dem Risiko, der Gesundheit der Bevölkerung zu schaden. Dabei haben wir in Deutschland längst erkrankte Menschen; es handelt sich nicht um ein ausländisches Literaturphänomen! Hier unser Faktencheck zum Experten-Hearing: Einige der geladenen Experten (s.u.) verwendeten Begrifflichkeiten missbräuchlich. Fakten wurden verharmlost, Aussagen der auf über 1200 Literaturquellen basierenden Machbarkeitsstudie zum Thema Infraschall des Umweltbundesamtes wurden ignoriert. Insbesondere Herr Eulitz und Frau Prof. Herr haben Objektivität und sachlich korrekte Darstellung von Fakten vermissen lassen. Der Grund dafür könnte ihre berufliche Abhängigkeit sein. Das entschuldigte Fehlen von Prof. Krahe war sehr bedauerlich. Als Leiter der dieser Infraschallstudie hat er schon zu Beginn 2014 auf öffentlichen Hearings einen Mindestabstand von 2000 Metern empfohlen. Herr Eulitz konnte die fehlende Fachkompetenz nicht ersetzen. In seiner einleitenden Präsentation bezog er sich fast ausschließlich auf Hörschall. Infraschall behandelte er nur in Bezug auf Luftschall. Der existierende Körperschall wurde ganz unterschlagen. Eulitz erwähnte zwar, dass Infraschall durch die große Wellenlänge sehr weit, also viele Kilometer, getragen wird und wies auf die Verstärkungswirkung innerhalb von Gebäuden hin. Er verstieg sich aber zu der Falschaussage, dass Infraschall in 600m Abstand von einer Windkraftanlage nicht messbar wäre. Er musste auf Nachfrage aber zugeben, dass weder die TA-Lärm noch die DIN 45680 Infraschall-Frequenzen unter 10 Hz überhaupt berücksichtigen und er über keine Messgeräte für diesen Frequenzbereich verfügt. Die Messungen, die vorgenommen wurden, sind vergleichbar mit dem Versuch, mit einem Fieberthermometer die Lufttemperatur im Winter messen zu wollen. Korrekt wies er darauf hin, dass im Hörschallbereich ein Plus von 10 dB eine Lautstärkenverdopplung zur Folge hat, versäumte aber darauf hinzuweisen, dass bei Infraschall bereits bei einem Plus von 5 dB eine Verdopplung der Belastung auftritt. Eine Frequenzanalyse typischer Geräusche großer Windkraftanlagen und deren Ausbreitungscharakteristik, abhängig vom Standort (Ebene/Berg, Gestein/Sand etc.) und von Witterungseinflüssen, fehlte vollständig. Frau Prof. Hornberg erwähnte diese absolut wesentlichen geologischen und meteorologischen Faktoren lediglich in einem Nebensatz. Kein Experte konnte Aussagen zum Infraschall-Anteil und dem Schalldruckpegel einer großen Windkraftanlage machen. Frau Prof. Herr war bemüht, die Risiken von Infraschall klein zu reden. So bejahte sie die Frage, ob die Faktenlage ausreichend für die Beurteilung von Infraschall sei, obwohl durchweg von allen Experten zumindest erkannt und betont wurde, dass es dringenden Forschungsbedarf gibt. Herr Dr. Pohl war kein geeigneter Experte. Die von ihm geleitete und vorab erst auf Druck der Ärzte veröffentlichte Wilstedt-Studie ist eine reine Hörschall-Studie ohne jeden Bezug zum Thema Infraschall. Obwohl die Windkraftanlagen in Wilstedt mit 150 Metern Gesamthöhe deutlich kleiner sind als die Anlagen, um die es in Hessen geht, soll nach Ansicht von Herrn Dr. Pohl die Wilstedt-Studie repräsentativ für alle Windparks bundesweit sein. Zudem stehen die Anlagen in der Ebene und auf Sandboden. Dadurch entfällt der Körperschallanteil und die Hörschall-Abstrahlung wird durch die erste Häuserreihe der Bebauung weitgehend gedämpft. Dennoch klagen 10 % der Befragten über erhebliche Schlafprobleme oder Gereiztheit, Beweis genug, dass selbst die in Wilstedt mit Abstand von 1500m eingehaltene „bayrische“ Formel 10xH gesundheitliche Betroffenheit der Anwohner nicht ausreichend verhindert. Reichen folglich im Mittelgebirge 2000 Meter Abstand überhaupt aus? Windkraftanlagen müssen immerhin zu Infraschall-Messstationen einen Abstand von 25 Kilometern einhalten, um die Messungen nicht zu beeinträchtigen! Themen wie die Langzeitfolgen (Senkung der Wahrnehmungsschwelle für Infraschall durch Sensibilisierung), die Unmöglichkeit der Schallprognose im Infraschallbereich bei der Genehmigung von Windkraftanlagen, die vielfältigen medizinischen Wirkmechanismen von Infraschall, die Verstärkung von Infraschall innerhalb von Gebäuden kam in diesem Faktencheck viel zu kurz. Klar wurde allerdings durch die Ausführungen von Dr. Stapelfeldt, dass die derzeit geltenden deutschen Schallschutzbestimmungen trotz internationaler wissenschaftlicher Bedenken weiterhin Windkraftanlagen in zu großer Nähe zu Wohngebieten zulassen werden. Erst massive gesundheitliche Betroffenheit könnte die Politik veranlassen, dies zu ändern. Unser Fazit aus diesem Experten-Hearing: Der Gesetzgeber ist aufgefordert, gemäß Grundgesetz Art. 2 die Erhaltung der Gesundheit zu garantieren, das heißt, wenigstens einen Mindestabstand von 10xH zu Wohnhäusern ab sofort als erste Schutzmaßnahme vorzuschreiben und in Erwartung weiterer Forschungsergebnisse einen sofortigen Genehmigungs- und Baustopp für WKA unter 2000 Metern Abstand zu erlassen. International zahlreich dokumentierte gesundheitliche Schäden: Veränderung im Herz-Kreislaufsystem, Konzentrationsschwäche, Reaktionszeitveränderungen, Gleichgewichtstörungen, Schlafstörungen, Gereiztheit, Aggression, Depression, Müdigkeit, Benommenheit, Druckgefühl am Trommelfell, Vibrationsgefühl etc. Die Patienten in Deutschland werden gerne als eingebildete Kranke behandelt oder als Opfer ihrer eigenen Ängste! Bereits die Auswahl der Experten und Panelteilnehmer gab Anlass zur Kritik, denn es waren in der Mehrheit Ministerialbeamte (Panel) und von staatlichen Behörden beruflich Abhängige. Teilnehmende Experten/-innen
Teilnehmende des Panels (Fragensteller):
Die kritischen Fragesteller Dr. Kuck, Dr. Stiller und Dipl. Ing. Töpperwien konnten eindrucksvoll aufzeigen, dass sie diejenigen mit der größeren Sachkenntnis waren. Zu dieser Erkenntnis kam wohl auch das Wirtschaftsministerium und dies erklärt möglichweise auch die Entscheidung, besser kein Faktenpapier zu erstellen. Für weitergehende Informationen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Mitschnitt des Hearings: http://energieland.hessen-agentur.de/dynasite.cfm?dsmid=503005 Landesverband VERNUNFTKRAFT HESSEN e.V. Rolf Zimmermann, rolf.zimmermann@vernunftkraft-hessen.de, Zweiter Vorsitzender, Tel. 0172 6104 383 Andrea Groh, andrea.groh@vernunftkraft-hessen.de, Presse/Öffentlichkeit, Tel. 0151 1703 2487 |