Vom 30. April bis zum 24. Juli 2015 unterzieht die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission die europäischen Vorschriften zum Natur(raum)- und Vogelschutz einem “Fitness-Test”. Die Ziele dieser öffentlichen Konsultation finden Sie hier beschrieben:
VERNUNFTKRAFT. hat sich mit dieser Stellungnahme an der Online-Konsultation beteiligt:
Allen Bürgerinitiativen und Vereinen, die den Vogel- und Naturschutz ebenso in Bedrängnis sehen wie wir, möchten wir die Teilnahme an dieser Konsultation wärmstens empfehlen. Hier kann man sich registrieren und hier sind die Eintragungen vorzunehmen.
Aus gegebenen Anlässen hielten wir es für notwendig, dem zuständigen EU-Kommissar ausführlichere Informationen zukommen zu lassen, als es das enge Korsett der Online-Maske erlaubt. Am 7. Juli 2015 haben wir Herrn Karmenu Vella daher diesen Brief zukommen lassen:
Die bundesweiten Medien haben wir darüber informiert:
Zur Untermauerung unseres Anliegens haben wir uns am 21. Juli 2015 erneut an die Kommission gewandt:
Anlass ist eine Verwaltungsvorschrift aus Baden-Württemberg, die das Tötungsverbot für den Rotmilan faktisch aushebelt.
Die Gesellschaft zum Erhalt der Eulen hatte den Sachverhalt perfekt aufbereitet: