Nicht ganz dicht im Zentrum

In Baden-Württem­berg hat die Windener­gie aus geogra­phisch-physi­ka­li­schen Gründen seit jeher einen schlech­ten Stand:

Im Ländle hat’s wenig Wind.

An politi­scher Unter­stüt­zung mangelt es der Windkraft­in­dus­trie jedoch keineswegs.

Mit reich­lich Ideolo­gie und Trick­se­rei bemüht sich die grün-rote Landes­re­gie­rung seit Jahren darum, auch im Schwarz­wald, auf der schwä­bi­schen Alb und im Hegau die sinnlose Natur- und Landschafts­zer­stö­rung mittels Windtur­bi­nen zu ermöglichen.

Eigens dazu hat das “grün” geführte Umwelt­mi­nis­te­rium den Schutz des Rotmi­lans mit dem sehr eigen­wil­li­gen Konstrukt eines “Dichte­zen­trums” unter­gra­ben. Diese extrem windkraft­af­fine Inter­pre­ta­tion (Beugung) des europäi­schen Natur­schutz­rechts genügt der grün-roten Regie­rung offen­bar nicht mehr.

Nach dem Motto “was nicht passt, wird passend gemacht”, wurde das ohnehin höchst fragwür­dige Konstrukt im Januar 2020 noch stärker und noch offen­sicht­li­cher zuguns­ten der notlei­den­den Energie­zw­er­gen­bran­che (die Stahl­ko­losse sind in Wahrheit Energie­zwerge) verändert:

Was 2019 noch dicht war, ist 2020 – für die finan­zi­el­len und ideolo­gi­schen Inter­es­sen der Windkraft­pro­jek­tie­rer und ihrer politi­schen Unter­stüt­zer – nicht mehr durch­läs­sig genug.

VERNUNFTKRAFT. Baden-Württem­berg und der VLAB haben diese fortschrei­tende Erosion des Natur- und Arten­schut­zes mit einem offenen Brief gerügt

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und dies mit gemein­sa­mer Presse­mit­tei­lung flankiert:

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Dass im (politi­schen) Zentrum (des Ländles in Sachen “Windkraft”) alles dicht ist, muss bezwei­felt werden. 

Der Verwal­tungs­ge­richts­hof Mannheim nährt den Zweifel:

Sämtli­che Geneh­mi­gun­gen von Windrä­dern in Baden-Württem­berg sind vermut­lich rechts­wid­rig. Das geht aus einer Entschei­dung des Verwal­tungs­ge­richts­ho­fes (VGH) Baden-Württem­berg in Mannheim hervor, die kurz vor Weihnach­ten verkün­det wurde. Konkret wurde das Bauver­bot für die Windparks „Blumberg” und „Länge”, die in Baden-Württem­berg entste­hen sollen, bestä­tigt. (10 S 566/19 und 10 S 823/19 ) Dieses Bauver­bot hatte zuvor das Verwal­tungs­ge­richt Freiburg ausgesprochen.
Die südwest­deut­schen Mensch- und Natur­freunde (des gleich­na­mi­gen Vereins und des VLAB) kräfti­gen die Vernunft.
Danke dafür!

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