Am 4. April 2014 bezieht der nationale Normenkontrollrat Stellung zum Entwurf für ein “reformiertes” EEG.
VERNUNFTKRAFT. hatte denselben Entwurf drei Wochen zuvor im Rahmen der Verbändeanhörung kommentiert. Im Großen und Ganzen schien uns die Vorlage sehr viel Unvernünftiges zu enthalten – die Interessen von Mensch und Natur fanden wir zu schwach vertreten, die ökonomische und ökologische Ratio zu stark ausgeblendet.
Nun haben sich diese Damen und Herren
an das für den Entwurf verantwortliche Ministerium gewendet.
Der Nationale Normenkontrollrat ist nur an den durch das Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKRG) begründeten Auftrag gebunden und in seiner Tätigkeit unabhängig. Das Gremium besteht aus acht ehrenamtlichen Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten berufen werden. Der Normenkontrollrat ist das zentrale politische Steuerungsorgan für alle Fragen, die sich mit Bürokratieabbau befassen. Der Normenkontrollrat kann die Einhaltung der Grundsätze der Standardisierten Bürokratiekostenmessung überprüfen:
Quelle: Wikipedia |
Dem nationalen Normenkontrollrat ist der vorgelegte EEG-Entwurf unplausibel.
Insbesondere das vollkommene Ignorieren der wissenschaftlich begründeten Kritik stößt beim NKR auf Unverständnis.
Die Gutsherrenart, nach der die Regierung verfährt, missfällt dem auf Bürgerfreundlichkeit und Praktikabilität von Gesetzen geeichtem Gremium.
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Den vollständigen Text lesen Sie hier.
Eine methodengerechte und nachvollziehbare Darstellung im Hinblick auf die Folgen finden Sie hier und hier.
Relevante Regelungsalternativen zum vermeintlich alternativlosen EEG finden Sie hier.
Bitte nachbessern, liebe Bundesregierung.