Am 26. Oktober 2020 haben wir die Medien über ein Rechtsgutachten zur einem Aspekt der geplanten EEG-Novelle (vgl. “Treppenwitz”) informiert. Die juristische Expertise legt dar, warum der Gesetzgeber mit höherrangigen EU-Recht in Konflikt geriete, wenn er dem Ausbau von Windenergieanlagen eine Bedeutung für die öffentliche Sicherheit zuschriebe. Lesen Sie die Analyse hier in Gänze.
Perfide erscheint uns der Passus deshalb, weil er offenbar – gar im Wissen um die europarechtliche Unzulässigkeit? – in der Absicht formuliert wurde, einen Ausnahmetatbestand zu schaffen, der den Interessen der Windkraftindustrie maximal entsprechen, Naturschutz und Bürgerrechte indes mit Füßen treten würde.