„Hier wird zu Lasten des Gemeinwohls das Motto >je mehr und je schneller, desto besser< verfolgt“
erkannte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage bereits 2012 und beschrieb damit den Subventionswettlauf zu Lasten der Allgemeinheit, der durch das Erneuerbare Energien Gesetz ausgelöst und in Gang gehalten wird.
Dass sich dieser Subventionswettlauf nicht nur gegen die Allgemeinheit (hohe Strompreise, latent gefährdete Versorgungssicherheit), sondern in immer stärkerem Maße direkt gegen die Natur richtet, ist den geschätzten Leserinnen und Lesern unserer Seiten seit Langem bekannt – in der traurigen Regel sogar durch eigene Anschauung. Besonders frappierend und offenkundig war die Außerkraftsetzung des Naturschutzes im Dezember 2016:
Auf Bundesebene unternahm das Bundesumweltministerium einen Anlauf, das artenschutzrechtliche Tötungsverbot zugunsten der Windkraftindustrie auszuhebeln. Auf regionaler Ebene wurden in Windeseile Baugenehmigungen erteilt – für Anlagen, deren Zufallsprodukt keine sinnvolle Verwendung finden kann. In völliger Verdrehung der Wind-Wirklichkeit feierte der hessische Windkraftminister Al-Wazir ein Allzeit-Hoch bei den Genehmigungen. Gerade im Dezember erhielt die Genehmigungswelle noch einmal einen heftigen Schub – galt es doch, den Anlagenbetreibern die festen Subventionen gemäß EEG 2016 zu garantieren. Besagter Al-Wazir ließ die Profitinteressen der Anlagenbetreiber gar mit Polizeigewalt schützen. Auch manche Gerichte machten sich die Regierungsdoktrin zu eigen und stellten das private Interesse an hohen Vergütungssätzen explizit über den Naturschutz.
Vor diesem Hintergrund möchten wir eine am 22. März 2017 veröffentlichte Entscheidung aus Baden-Württemberg als Hoffnungsspender erwähnen:
Den Verantwortlichen am Verwaltungsgericht Stuttgart gilt unsere Anerkennung.