Richter sprechen Recht

Hier wird zu Lasten des Gemein­wohls das Motto >je mehr und je schnel­ler, desto besser< verfolgt“

erkannte der Sachver­stän­di­gen­rat zur Begut­ach­tung der gesamt­wirt­schaft­li­chen Lage bereits 2012 und beschrieb damit den Subven­ti­ons­wett­lauf zu Lasten der Allge­mein­heit, der durch das Erneu­er­bare Energien Gesetz ausge­löst und in Gang gehal­ten wird.

Dass sich dieser Subven­ti­ons­wett­lauf nicht nur gegen die Allge­mein­heit (hohe Strom­preise, latent gefähr­dete Versor­gungs­si­cher­heit), sondern in immer stärke­rem Maße direkt gegen die Natur richtet, ist den geschätz­ten Leserin­nen und Lesern unserer Seiten seit Langem bekannt – in der trauri­gen Regel sogar durch eigene Anschau­ung. Beson­ders frappie­rend und offen­kun­dig war die Außer­kraft­set­zung des Natur­schut­zes im Dezem­ber 2016:

Auf Bundes­ebene unter­nahm das Bundes­um­welt­mi­nis­te­rium einen Anlauf, das arten­schutz­recht­li­che Tötungs­ver­bot zuguns­ten der Windkraft­in­dus­trie auszu­he­beln. Auf regio­na­ler Ebene wurden in Windes­eile Bauge­neh­mi­gun­gen erteilt – für Anlagen, deren Zufalls­pro­dukt keine sinnvolle Verwen­dung finden kann. In völli­ger Verdre­hung der Wind-Wirklich­keit feierte der hessi­sche Windkraft­mi­nis­ter Al-Wazir ein Allzeit-Hoch bei den Geneh­mi­gun­gen. Gerade im Dezem­ber erhielt die Geneh­mi­gungs­welle noch einmal einen hefti­gen Schub – galt es doch, den Anlagen­be­trei­bern die festen Subven­tio­nen gemäß EEG 2016 zu garan­tie­ren. Besag­ter Al-Wazir ließ die Profit­in­ter­es­sen der Anlagen­be­trei­ber gar mit Polizei­ge­walt schüt­zen. Auch manche Gerichte machten sich die Regie­rungs­dok­trin zu eigen und stell­ten das private Inter­esse an hohen Vergü­tungs­sät­zen expli­zit über den Naturschutz.

Vor diesem Hinter­grund möchten wir eine am 22. März 2017 veröf­fent­lichte Entschei­dung aus Baden-Württem­berg als Hoffnungs­spen­der erwähnen:

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