Im Rahmen der Neugestaltung der Regelung für staatliche Umweltbeihilfen führte die EU-Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) eine öffentliche Konsultation durch.
VERNUNFTKRAFT. beteiligte sich.
Beteiligung als Sprecherin der Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT, Transparenznummer 428755912836–20
Sehr geehrte Damen und Herren, als Sprecherin für VERNUNFTKRAFT, die Bundesinitiative für vernünftige Energiepolitik, gebe ich zur HT 359 – Konsultation zu den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen folgende Einwendung ab:
In Deutschland führen staatliche Umweltschutzbeihilfen zu einer Naturzerstörung ungekannten Ausmaßes. Über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) werden seit mehr als 10 Jahren Milliardenbeträge umverteilt und für den Aufbau von Erzeugungsanlagen für Strom aus Windkraft, Photovoltaik und Biomasse investiert. Diese Subventionierung wir politisch als “ökologischer Umbau der Energieversorgung” und verkauft. In Wahrheit trägt dies jedoch kaum zur Energieversorgung bei und schafft dabei ökologisch perverse Anreize. Die dringend nötige Hilfe, die der Umwelt in Deutschland geleistet werden muss ist, sie von dieser Beihilfe zu befreien. Die ökonomische und die ökologische Vernunft sind in diesem Zusammenhang zwei Seiten derselben Medaille – beide Verlangen nach rascher Abschaffung des EEG.
Sie finden die wesentlichen Zusammenhänge in den Anlagen sowie in diesem von Bürgern für Bürger produzierten Erklärfilm dargestellt. Die europarechtliche Relevanz finden Sie in der ausführlichen juristischen Stellungnahme (letzte Anlage) herausgearbeitet. Den gewählten Volksvertretern fehlt es bislang an Kraft, der Natur die notwendige Hilfe zuteil werden zu lassen. Zu groß ist der Einfluss der Lobbyisten, die von dem milliardenschweren “Umweltbeihilfen” profitieren. Die Hoffnung unzähliger Menschen in Deutschland ruht daher auf Ihnen, auf der europäischen Kommission. Bitte setzen Sie sich im Rahmen der Neugestaltung des Beihilferegimes dafür ein, dass derartige Perversionen des Naturschutzgedanken unterbunden werden. Bitte knüpfen sie die Zulässigkeit von Umweltbeihilfen an den Nachweis eines tatsächlichen Nettonutzens (nach Berücksichtigung alle negativen Begleiterscheinungen) für die Umwelt. Mit freundlichen Grüßen, Ute Treber |
Anlagen
VERNUNFTKRAFT.-an-Frau-Dr.-Angela-Merkel_1.pdf” target=“_blank”>Unser Brief an die Kanzlerin