Über die derzeit praktizierte “Energiewende” im Allgemeinen und die Auswirkungen des “Erneuerbare Energien Gesetzes” im Speziellen ist auf diesen Seiten reichlich zu lesen. Im Einklang u.a. mit dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dem wissenschaftlichen Beirat am BMWi sowie der Monopolkommission wiesen wir bei diversen Gelegenheiten darauf hin, dass es keine ökonomische oder ökologische Rechtfertigung für die aktuell praktizierte Politik gibt.
Immer wieder machen wir darauf aufmerksam, dass “Energiewende” und EEG in ihrer aktuellen Verfassung schädlich sind: extrem schädlich für das Wohl von Mensch und Natur, sogar existenzgefährdend für ganze Arten.
Am 17. Februar 2016 wurde unsere ökonomisch, technisch und ökologisch geprägte Sicht um eine juristische Perspektive auf die Problemlage ergänzt:
Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität kommt zu dem Schluss, dass das EEG in seiner bestehenden Verfassung auch der Verfassung schädlich ist.
Die vollständige Rechtsanalyse finden Sie hier.
Während Professor Schwintowskis Argumentation auf die Unangemessenheit der Subventionierung abstellt, machen andere Rechtsprofessoren praktisch zeitgleich an anderen Stellen eine Beschädigung des Grundgesetzes aus:
Am 25. Februar 2016 werden die Professoren Dr. Elicker und Dr. Wendt ihre Argumente der Öffentlichkeit vortragen.
Sie stützen sich auf die gesundheitlichen Risiken des Windkraftausbaus: Trotz anerkanntem Forschungsdefizit und Gefahrenpotential in Sachen Infraschall werden seitens des Staates keine Konsequenzen gezogen:
Schließlich stellte das Umweltbundesamt (Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall) bereits 2014 fest, dass der von Windkraftanlagen emittierte Infraschall Gesundheitsrisiken birgt und dass es in diesem Bereich ein Forschungsdefizit gibt.
Auch die Bundesärztekammer (Beschlussprotokoll des 118. Deutschen Ärztetages) wies auf dieses Defizit hin. Ein Forschungsprojekt der physikalisch-technischen Bundesanstalt (PTB) förderte die Erkenntnis zutage, dass der Wissensstand über das menschliche Hörspektrum und damit auch über die medizinischen Wirkungen von Windkraftanlagen revidiert werden muss: „Im Grunde stehen wir erst am Anfang. Weitere Forschung ist dringend notwendig“, ließ sich der Leiter jenes Projektes zitieren (Presseerklärung vom 10. Juli 2015).
Bestehende Lärmschutzvorschriften werden den erkannten Risiken nicht gerecht, denn sie stellen auf die falschen Kriterien ab. Auch auf diesen Standards beruhende Abstandsregelungen gehen am Problem vorbei. Das politische Handeln lässt einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema vermissen. Statt eine seriöse Technikfolgenabschätzung vorzunehmen, wird von staatlichen Stellen fortgesetzt gegen wissenschaftliche Grundsätze verstoßen. Risiken werden ausgeblendet, wenn eine ergebnisoffene Analyse politische Pläne zu gefährden droht.
Dies steht nicht nur mit der Gesundheit, sondern auch mit der Verfassung im Konflikt, argumentieren die saarländischen Juristen.
VERNUNFTKRAFT. wünscht allen Vorhaben, die auf eine Beendigung der Konflikte mit Mensch, Natur und Verfassung gerichtet sind, vollen Erfolg!
Unser Beitrag zur Konfliktbewältigung zielt auf die Verbesserung von Wissensstand und Datengrundlage – das können Sie sehr gerne unterstützen.