Die Verant­wor­tungs­klau­sel kommt

Am 25. Juni 2014 ist auf der Inter­net­seite des Bundes­ta­ges eine erfreu­li­che Meldung zu lesen:

Heute im Bundes­tag Nr. 335

02. Länder­klau­sel für Windrä­der kommt

Ausschuss für Umwelt, Natur­schutz, Bau und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/HAU) Die Bundes­län­der sollen künftig darüber entschei­den können, welcher Mindest­ab­stand zwischen Windkraft­an­la­gen und Wohnbe­bau­ung im jewei­li­gen Bundes­land gilt. In der Sitzung am Diens­tag­abend sprach sich der Umwelt­aus­schuss mit den Stimmen der Koali­ti­ons­frak­tio­nen für einen Gesetz­ent­wurf der Bundes­re­gie­rung (18/1310) aus, der die Einfüh­rung einer Länder­öff­nungs­klau­sel im Bauge­setz­buch vorsieht. Die Links­frak­tion stimmte ebenso wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Entwurf.

Das Gesetz ermög­li­che es den Ländern, eigene Mindest­stan­dards einzu­füh­ren, hieß es von der Unions­frak­tion. Es würden jedoch keine Vorga­ben gemacht, ob und in welcher Höhe diese zu setzen seien. Mit Blick auf die zu dem Thema unlängst statt­ge­fun­dene Anhörung im Ausschuss sagte eine Unions­ver­tre­te­rin, Vertre­ter  von Bürger­initia­ti­ven hätten dabei deutlich gemacht, dass die Klausel geeig­net sei, „die Akzep­tanz der Bürger für die Energie­wende zu erhöhen“. Zudem werde durch die Klausel auch die kommu­nale Selbst­ver­wal­tung gestärkt.

Die SPD-Fraktion begrün­dete ihre Zustim­mung zu dem Gesetz damit, dass die Klausel Bestand­teil des Koali­ti­ons­ver­tra­ges sei. Dabei sei einem Wunsch Rechnung getra­gen worden, der aus Bayern artiku­liert worden sei. (…)

Mit dem gelb markier­ten Satz nehmen die Verfas­ser dieser Meldung Bezug auf unseren Beitrag im Umwelt­aus­schuss des Bundes­ta­ges vom 21. Mai des Jahres.

In Sachen EEG – “Reform” ist bisher noch keine positive Weichen­stel­lung erfolgt. Der am Freitag (27.6.14) zur Debatte stehende Entwurf ist bislang noch nicht um die eklatan­ten Fehlan­reize berei­nigt – wir setzen hier ganz auf die Volks­ver­tre­ter.

Diese Meldung gibt jedoch allen, denen das Wohl von Mensch und Natur wichtig ist, etwas Hoffnung.

Zur Erinne­rung:

Es geht bei diesem Gesetz darum, VERNUNFTKRAFT.-Stellungnahme-zur-Länderöffnungsklausel-im-Baugesetzbuch.pdf” target=“_blank”>den Menschen Schutz zu gewäh­ren. Nicht zuletzt vor handfes­ten Gesund­heits­ge­fah­ren, wie Dr. med. Johan­nes Mayer in diesem Vortrag ausführt:

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