Am 25. Juni 2014 ist auf der Internetseite des Bundestages eine erfreuliche Meldung zu lesen:
Heute im Bundestag Nr. 335
02. Länderklausel für Windräder kommt
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesländer sollen künftig darüber entscheiden können, welcher Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung im jeweiligen Bundesland gilt. In der Sitzung am Dienstagabend sprach sich der Umweltausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1310) aus, der die Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch vorsieht. Die Linksfraktion stimmte ebenso wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Entwurf.
Das Gesetz ermögliche es den Ländern, eigene Mindeststandards einzuführen, hieß es von der Unionsfraktion. Es würden jedoch keine Vorgaben gemacht, ob und in welcher Höhe diese zu setzen seien. Mit Blick auf die zu dem Thema unlängst stattgefundene Anhörung im Ausschuss sagte eine Unionsvertreterin, Vertreter von Bürgerinitiativen hätten dabei deutlich gemacht, dass die Klausel geeignet sei, „die Akzeptanz der Bürger für die Energiewende zu erhöhen“. Zudem werde durch die Klausel auch die kommunale Selbstverwaltung gestärkt.
Die SPD-Fraktion begründete ihre Zustimmung zu dem Gesetz damit, dass die Klausel Bestandteil des Koalitionsvertrages sei. Dabei sei einem Wunsch Rechnung getragen worden, der aus Bayern artikuliert worden sei. (…)
Mit dem gelb markierten Satz nehmen die Verfasser dieser Meldung Bezug auf unseren Beitrag im Umweltausschuss des Bundestages vom 21. Mai des Jahres.
In Sachen EEG – “Reform” ist bisher noch keine positive Weichenstellung erfolgt. Der am Freitag (27.6.14) zur Debatte stehende Entwurf ist bislang noch nicht um die eklatanten Fehlanreize bereinigt – wir setzen hier ganz auf die Volksvertreter.
Diese Meldung gibt jedoch allen, denen das Wohl von Mensch und Natur wichtig ist, etwas Hoffnung.
Zur Erinnerung:
Es geht bei diesem Gesetz darum, VERNUNFTKRAFT.-Stellungnahme-zur-Länderöffnungsklausel-im-Baugesetzbuch.pdf” target=“_blank”>den Menschen Schutz zu gewähren. Nicht zuletzt vor handfesten Gesundheitsgefahren, wie Dr. med. Johannes Mayer in diesem Vortrag ausführt: