Am 21. Mai 2014 beriet der Umweltausschuss des deutschen Bundestages über die Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch. VERNUNFTKRAFT. unterstützt dieses Vorhaben der Bundesregierung nachdrücklich. Die Länderöffnungsklausel ist eine Verantwortungsklausel. Sie erlaubt es den Landesregierungen, ihren Bürgern etwas mehr Schutz vor den Folgen des rücksichts‑, konzept- und sinnlosen Windkraftausbaus zu geben.
Wir hatten uns mit einer ausführlichen Stellungnahme in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Demzufolge waren wir freundlicherweise auch zur Beratung im Umweltausschuss eingeladen worden. Markus Pflitsch vertrat die Bundesinitiative. Sein Statement können Sie hier nachhören.
Das Handelsblatt berichtete davon:
Markus Pflitsch sprach nicht nur für seine Initiative aus Dietramszell, sondern für 362 Bürgerinitiativen aus ganz Deutschland. Ansonsten ist der Artikel prinzipiell sachgerecht, wie dies vom Handelsblatt bekannt und zu erwarten ist.
Nicht sachgerecht und insofern durchaus bekannt, aber in dieser Dreistigkeit nicht zu erwarten, war für uns ein postwendend veröffentlichter Artikel in der hochseriösen Qualitätszeitung Die Internet Zeitung.
Der Autor, ein alter Bekannter, stellte die Tatsachen auf den Kopf und verleumdete die Vernunft – wie er dies in unschöner Regelmäßigkeit zu tun pflegt.
Zu Ihrer besseren Orientierung und Ihrem schnelleren Amüsement haben wir die absurdesten Fell-/Fehlleistungen farblich hervorgehoben:
Die meisten Aussagen sind selbstentkräftend und bedürfen keines Kommentars.
In zwei Punkten hat Herr Fell jeweils zur Hälfte Recht:
1. Unsere Argumente sind tückisch, denn sie sind richtig und schlüssig, bisher allerdings unwiderlegt.
2. Als größtes Bundesland hat Bayern in der Tat das größte Potential zum Aufstellen von Windkraftanlagen, wenn man von der theoretisch verfügbaren Standfläche ausgeht. Wenn Windgeschwindigkeiten und “Wirtschaftlichkeit” das Kriterium sind, trifft das Gegenteil zu.
In einem Punkt hat Herr Fell leider jeden Blickkontakt mit der Realität verweigert:
Ein Blick in unsere Stellungnahme hätte die von ihm geforderte und selbst nie geleistete Abwägung zur energiewirtschaftlichen Notwendigkeit der Windkraft offenbart. Auch simples Zuhören im Ausschuss hätte ihm das Ersehnte gebracht.
In einem letzten Punkt ist Herrn Fell schließlich eine verzeihliche, aber folgenschwere Verwechslung unterlaufen:
Markus Pflitsch machte in seinem vierminütigen Statement deutlich, dass es ihm nicht nur um Bayern sondern um die Vertretung aller unter dem Windkraftwahn leidenden Menschen in ganz Deutschland ging:
“Was Du nicht willst, dass man Dir tu’, das füg’ auch keinem andern zu”,
schloss er seinen Vortrag.
Diese “goldene Regel” ist sozusagen die praxisnahe und volkstümliche Auslegung des kategorischen Imperativs.
Die Fellleistung bestand darin, den Philosophen Immanuel Kant mit dem Heiligen Sankt Florian zu verwechseln. Deren Maximen beinhalten so ziemlich das jeweilige Gegenteil.
Herr Fell,
hätten Sie geschwiegen, wären Sie Kant-Kollege geblieben.
So bleiben Sie leider Vernunft-Verleumder.