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27. April 2015: Zweiter Landkreis Sachsens beschließt Mindestabstand zu Windenergieanlagen Mit den Beschlüssen des Vogtlandkreises, richtet bereits der zweite sächsische Landkreis einen Appell an die sächsische Staatsregierung, Mindestabstände für Windenergieanlagen (WEA) festzuschreiben, die dem zehnfachen der Anlagenhöhe zum nächstgelegenen Wohnhaus entsprechen müssen. (10xH). | |
Die Kreistagsabgeordneten des Vogtlandkreises haben sich mit Ihrem Votum für angemessenere Mindestabstände zwischen WEA und Wohnhäusern, fraktionsübergreifend und mit großer Mehrheit, auf die Seite ihrer Wähler gestellt. Damit folgen die Vogtländer Kreistagsabgeordneten dem Beispiel des Kreistags in Meißen, der eine solche Forderung bereits im September vorigen Jahres an die Adresse der Landesregierung in Dresden gerichtet hatte. Aus Sicht des Bundesverbandes Landschaftsschutz e.V. ist ein weiterer Ausbau der Windenergie in Sachsen, nicht zuletzt wegen der höchsten Bevölkerungsdichte der ostdeutschen Bundesländer, nach bisheriger Praxis nicht mehr ansatzweise mit dem Gebot von Verhältnismäßigkeit und Rücksichtnahme in Einklang zu bringen. Trotzdem stemmen sich vor allem die Spitzen von SPD und Grünen vehement gegen eine Korrektur, der von Anwohnern durchgängig als vollkommen rücksichtslos empfundenen Genehmigungspraxis für WEA. Fast ausnahmslos organisieren sich Anwohner von bestehenden- oder potentiellen Windkraft-standorten in Bürgerinitiativen, sobald sich dar Status im eigenen Dorf durch den Bau von neuen bzw. weiteren Windenergieanlagen zu verschlechtern droht. Von Anwohnern, die im Zuge eines sogenannten Repowering-Vorhabens plötzlich mit 200m hohen Anlagen konfrontiert werden, ist immer wieder zu hören, dass von den neuen großen Anlagen unzumutbare gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgehen, die mit den kleineren Anlagen an gleicher Stelle, vorher nicht da waren. Ein aktuelles Beispiel, von mittlerweile zahlreichen in ganz Deutschland, liefert die Repowering-Maßnahme im sächsischen Mautitz. Übereinstimmend berichten Betroffene, dass unter den neuen Riesenanlagen vor allem der Nachtschlaf enorm leidet und somit eine neue Qualität der Beeinträchtigung entstanden ist, der dem Tatbestand der Körperverletzung gleichkommt. Die politisch Verantwortlichen im Lande sind in der Pflicht, diese Missstände zu beseitigen. Eine Möglichkeit, um diese unhaltbaren Zustände zumindest deutlich zu lindern, bietet sich durch die konsequente Umsetzung der 10H Mindestabstandsregelung. Das Prinzip, je größer eine Windenergieanlage dimensioniert ist, desto weiter muss die Anlage zum nächstgelegenen Wohnhaus Abstand halten, berücksichtigt die Tatsache, dass mit zunehmender Anlagengröße, ebenso die von den Anwohnern empfundenen Beeinträchtigungen anwachsen. Die im vergangenen Jahr vom Bundesrat beschlossene Länderöffnungsklausel zur Windkraft, ist auf eine gemeinsame Gesetzesinitiative Bayerns und Sachsens zurückzuführen. Ministerpräsident Stanislaw Tillich hat diese Initiative selbst mit vorangetrieben. Bayern hat inzwischen den dadurch eröffneten Spielraum genutzt und die gesetzlich geregelte Privilegierung von Windenergieanlagen im baurechtlichen Außenbereich, an eine verbindliche Mindestabstandsregelung geknüpft. Die sogenannte 10H-Regel. In Dänemark, dem Vorreiterland der Windkraft sind mittlerweile fast alle Windenergieprojekte zum Erliegen gekommen. Man wartet eine vom dänischen Gesundheitsministerium in Auftrag gegebene Studie ab, die die gesundheitlichen Auswirkungen des von WEA erzeugten Infraschalls prüfen soll. Ausgangspunkt hierfür waren Fälle indem es gehäuft zu schwerwiegenden Verhaltensstörungen und stark erhöhten Fehlgeburtsraten von Nutztierbeständen im Umfeld neu in Betrieb genommener WEA gekommen war. Auch in Deutschland ist es aus Sicht des Bundesverbandes Landschaftsschutz dringend geboten, ein Ausbaumoratorium zum Windkraftausbau zu verabschieden. Das Moratorium soll solange bestehen bis sowohl die zahlreichen ungelösten technischen Probleme gelöst worden als auch die unbeantworteten gesundheitsrelevanten Fragen, die sich im Zuge des Windkraftaus-baus aufdrängen beantwortet sind. Die Anwohner der ländlichen Räume in Sachsen stellen nicht nur traditionell die Stammwählerschaft der CDU, sondern auch den Teil der Bevölkerung, der am meisten unter den negativen Auswirkungen des Windkraftausbaus in Sachsen leidet. Die jüngsten Kreistagsbeschlüsse im Vogtlandkreis zur Windkraft, sind ein unmissverständlicher Appell an die sächs. Staatsregierung, die von den Bürgern als rücksichtslos wahrgenommene Genehmigungspraxis für WEA in Sachsen endlich zu ändern. Daher sollte die im Bundesrat vom Freistaat Sachsen mit erkämpfte Länderöffnungsklausel, zur Schaffung einer generellen gesetzlichen 10H Mindestabstandsregelung für neu zu errichtende WEA, im Freistaat umgehend eingeführt werden. Michael Eilenberger Vorsitzender des Bundesverbandes Landschaftsschutz e.V. Mitglied im Energiebeirat des Freistaates Sachsen |