Am 8. Juli 2021 erging in der südfranzösischen Stadt Toulouse ein Urteil, das den durch Windkraftanlagen verursachten Beschwerden bei Anwohnern Rechnung trägt:
Der „Cour d’appel“, ein französisches Berufungsgericht, hat eine obergerichtliche Entscheidung getroffen und ein Urteil des „Tribunal de Grande Instance“ aufgehoben. Es hat damit den Klägern, die in der Nähe von sechs Windenergieanlagen wohnen, Recht gegeben und festgestellt, dass der Betrieb der Anlagen in einer Entfernung von 700 m bis 1.300 m zu Veränderungen des Gesundheitszustandes geführt hat. Das Gericht hat die als typisch geltenden Symptome festgestellt: Kopfschmerzen, schmerzhafter Druck auf den Ohren, Schwindel, Müdigkeit, Herzrasen, Tinnitus, Übelkeit, Nasenbluten und Schlafstörungen. Das Berufungsgericht hat nach entsprechender Überprüfung in seinem Urteil ausgeführt, dass die Kläger unter dem auf tieffrequenten Schall und auf Infraschall zurückzuführenden sog. Windturbinensyndrom leiden. Es hat ihnen einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 128.000 € zugesprochen.
Die Karlsruher Kanzlei Caemmerer/Lenz hat dieses Urteil hier beschrieben und eingeordnet. Eine Presserklärung finden Sie hier. Auch wenn keine rechtliche Bindungswirkung besteht, dürfte die Entscheidung auch für die deutsche Rechtspraxis Bedeutung haben.
Bemerkenswert ist auch, dass die betreffenden Anlagen in Frankreich mit “nur” 93m Gesamthöhe vergleichsweise klein sind – hiesige “Energiewende”-Planungen sehen Gesamthöhen von bis zu 250m vor. Besondere Aufmerksamkeit ist dem Urteil aus unserem Nachbarland daher bei denjenigen zu Wünschen, die aktuell über die Bildung einer “Ampelkoalition” beraten. Unser im offenen Brief vom 1. November 2021 angemahntes Prinzip Prävention statt Korruption sehen wir durch den Appell aus Toulouse klar bestätigt.
Prävention statt Korruption Die Idee, Betroffene des Windkraftausbaus finanziell zu kompensieren, ist so alt wie schlecht. Eine leidensgerechte Kompensation ist nicht möglich, die Gesundheitsrisiken und Einschränkungen der Lebensqualität bleiben. Die Betroffenen wollen kein Geld, sie wollen ihre Nachtruhe. Trotz beflissener Gegendarstellungen wird immer klarer, dass Anwohner erkranken und dafür schrittweise physikalisch-medizinische Erklärungen gefunden werden. Eine Koalition der Erneuerung muss die Leiden betroffener Bürger anerkennen und problemorientierte Forschung veranlassen. Die Gesundheitsvorsorge verlangt, Abstandsvorgaben nicht an Ausbauzielen, sondern am Schutzbedarf auszurichten. Finanzielle Kompensation läuft auf Korruption hinaus und säht Zwietracht. Zumal die Empfänger der Vergünstigungen diese über ihre Stromrechnung anteilig selbst bezahlen müssen. Solche Modelle zerstören Bürgersinn, Vertrauen und ökonomische Vernunft. Auszug aus offenem Brief v. 1.11.21 |
Am 9. November 2021 berichteten auch deutsche Medien über das Urteil:
Für alle, die mit den Auswirkungen der Windkraft vertraut sind, ist das Urteil keineswegs ein “Schock”, sondern ein Lichtblick, der Gutes verheißt.